Leitungskataster mit X-Kataster-Funktionalität
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitungskataster mit X-Kataster-Funktionalität
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, im Rahmen der Digitalisierung der Fachprozesse eine einheitliche Fachanwendung zur Führung eines Leitungskatasters für die Themenbereiche • Abwasser (Kanalkataster) • Regenwasserbewirtschaftung (Wassertechnik) • Fernmeldeleitungen (Fernmeldekataster) • Fremdleitungen (Fremdleitungskataster) auf Basis eines Geoinformationssystems (GIS) einzuführen.
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, im Rahmen der Digitalisierung der Fachprozesse eine einheitliche Fachanwendung zur Führung eines Leitungskatasters für die Themenbereiche • Abwasser (Kanalkataster) • Regenwasserbewirtschaftung (Wassertechnik) • Fernmeldeleitungen (Fernmeldekataster) • Fremdleitungen (Fremdleitungskataster) auf Basis eines Geoinformationssystems (GIS) einzuführen.
Das Ziel dieser Ausschreibung der Autobahn GmbH des Bundes ist es, unmittelbar nach Vertragsschluss ein Softwarepaket bestehend aus einer Desktop-GIS- und einer Web-GIS-Komponente auf Basis von ArcGIS der Firma Esri zu erhalten, dass die Grundfunktionalitäten eines Leitungskatasters abdeckt und das auf das spezifische Datenmodell des AG konfektioniert werden kann. Die genauen Details zu den Anforderungen des Leitungskatasters in den folgenden zwei Dokumenten im Anhang zu dieser Leistungsbeschreibung enthalten:
1. Anhang 1: AutobahnGmbH_AnfKatalog_Leitungskataster.xlsx 2. Anhang 2: AutobahnGmbH_AnfKatalog_Leitungskataster_Erläuterungen.docx Ein übergeordnetes Ziel des Unternehmens, dem die Software “Leitungskataster” dienen soll, ist es, den Führungskräften und Beschäftigten eine einheitliche Sicht auf die Bestands- und Zustandsdaten zu den Objekten der verschiedenen Ver- und Entsorgungsleitungen der vier Anwendungsbereiche, ein Terminmanagement für Wartungs-, Prüfungs- und Gewährleistungstermine sowie vorgeschriebene Dokumentations- und Berichtspflichten zu ermöglichen. Der Zugriff auf die Daten soll im Innen- und Außendienst (online und offline) möglich sein.
Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht auf Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit. Einmalig steht ihr die Verlängerungsoption um weitere 12 Monate zu. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 5 Jahre (4 Jahre Mindestlaufzeit + eine optionale Verlängerung um 12 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
Hierfür ist das Formblatt C-F-1 – „Erklärung zum Unternehmen VgV EU“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt C-F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist).
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
— alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister,
Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflicht-versicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
2. Erklärung zu den Mindestumsätzen Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass seine Umsatzerlöse der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020, 2021) im Mittel der vier Geschäftsjahre mindestens 2 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen. (Formblatt F3.2).
Zu 1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Zu 2. Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der letzten vier Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020 und 2021 mindestens 2 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
1. Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre (ab November 2019), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in dem Bereich - Kanalkataster
- Strom-, Kabel- oder Fernmelde-Kataster
- Web-GIS-Client
belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG (Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Erfüllung der Angaben zur Vergleichbarkeit
- Leistungszeitraum
Vergleichbar ist eine Referenz in dem Bereich Kanalkataster, wenn mindestens die folgenden Funktionalitäten erfüllt werden:
- Durchführung von ISYBAU-Importen;
- Durchführung von ISYBAU-Exporten;
- Erstellung und Aufruf von Zustandsgrafiken für Haltungen,
- Leitungen und Schächte;
- Anbindung und Aufruf von Inspektionsvideos,
- Berechnung von Zustandsklassifizierungen
Vergleichbar ist eine Referenz in dem Bereich Strom-, Kabel- oder Fernmeldekataster, wenn mindestens die folgenden Funktionalitäten erfüllt werden:
- Erfassung der Leerrohr-/Kabel-Verschachtelung mit beliebiger Verschachtelungstiefe;
- Erzeugung von Leerrohr-Positionsmatrizen (= Kabelquerschnittsgrafiken) in der Karte
Vergleichbar ist eine Referenz in dem Bereich Web-GIS-Client, wenn mindestens folgende Funktionalitäten erfüllt werden:
- Web-Editierung von Geometrien und Attributen;
- Geodaten-Import;
- Geodaten-Export;
- Grafikskizze;
- Attributtabelle;
- Benutzer-Rollen-Rechte-Verwaltung;
- Esri-Attachments;
- Esri-Objekt-Beziehungen;
- Messen;
- Drucken,
- Navigation.
Eine Referenz darf zum Nachweis der Erfahrung in mehreren Bereichen verwendet werden.
2. Angabe der Anzahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre sowie der in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Formblatt F4.2).
Zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte je Bereich nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Folglich drei Referenzen für den Bereich Kanalkataster, drei Referenzen für den Bereich Strom-, Kabel- oder Fernmeldekataster und drei Referenzen für den Bereich Web-GIS-Client. Eine Referenz darf dabei zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
zu 2. Der Bieter muss jährlich im Schnitt über mindestens 20 Beschäftige verfügen.
Eigenerklärung i.R.d Russlandsanktionen - Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt F2 - Erklärungen zum Unternehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-
Plattform) durchgeführt. Das Angebotsowie Bieterfragen sind elektronisch zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebotes ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
2. Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Angebote, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bieter sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bei Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
3. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform an den AG rechtzeitig vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, spätestens bis zum 19.12.2022, 12.00 Uhr, zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-
Plattform an alle Bewerber versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen C-FBG,
C-F-EL, C-F-UA sowie die Anlagen C-F-Verpflichtungserklärung EL und C-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.
De/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.