Folierung von Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022005065
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Folierung von Fahrzeugen
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Neu- und Reparaturbeklebung der Betriebsfahrzeugflotte der Stromnetz Hamburg GmbH
Gestaltung, Herstellung und/oder Lieferung und Montage (Beklebung) von Komplett- und Teilfolierungen einschließlich der Anbringung von Sicherheitskennzeichnungen (Rot-Weiß-Markierungen).
Option zur Vertragsverlängerung um einmalig 2 Jahre
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 5 überschreitet, erfolgt aufgrund der begrenzten Kapazitäten des Auftraggebers eine Auswahl von 5 - 8 Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden nach folgendem Bewertungsschema:
- Die komplette Auftragsabwicklung erfolgt durch den Auftragnehmer
ja = 40 Punkte / nein = 0 Punkte
- Gesamtumsatz (Grundlage der Bewertung ist der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Summe Jahr 1-3 ./. 3 Jahre)
ab 10 Mio. EUR = 40 Punkte / >5 - 10 Mio. EUR = 30 Punkte / > 1 Mio. - 5 Mio. EUR = 20 Punkte / > 500 TEUR - 1 Mio. EUR = 10 Punkte / <500 TEUR = 0 Punkte
- Beschäftigtenanzahl (Grundlage der Bewertung ist die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl der letzten 3 Jahre (Summe Jahr 1-3 ./. 3 Jahre)
ab 100 Mitarbeiter = 40 Punkte / 75 - 99 Mitarbeiter = 30 Punkte / 50 - 74 Mitarbeiter = 20 Punkte / 25 - 49 Mitarbeiter = 10 Punkte / <25 Mitarbeiter = 0 Punkte
- Entfernung des Standortes, welcher die Leistungen für den Auftraggeber erbringen soll (Nachhaltigkeitskriterium)
bis 50 km = 20 Punkte / ab 51 km = 15 Punkte / ab 101 km = 10 Punkte / ab 201 km = 5 Punkte / größer 301 km = 0 Punkte
- Referenzen: Der Bewerber hat Referenzen zu Projekten mit gleichem oder ähnlichem Leistungsumfang nachzuweisen. Bewertet wird die Erfahrung der Bewerber mit der Erbringung von Leistungen vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen anhand von Referenzen der letzten 5 Jahre vor Ende der Teilnahmefrist. Es werden 3 Referenzen bewertet. Sollte der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen, hat er diese zu nummerieren. Bewertet werden dann die Referenzen 1 bis 3.
3 Referenzen = 60 Punkte / 2 Referenzen = 40 Punkte / 1 Referenz = 20 Punkte / keine Referenz = 0 Punkte
Die Vergabestelle behält sich vor die genannten Referenzen zu überprüfen.
Die Gesamtsumme der definierten Bewertungskriterien beträgt 200 Punkte.
Die 5 - 8 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anzahl nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs-, Handwerks- oder Handelsregister
(Eignungskriterien Punkt 1.1.1) Mindestpunktzahl: 1
- Eigenerklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister
(Eignungskriterien Punkt 1.1.2) Mindestpunktzahl: 1
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB
(Eignungskriterien Punkt 1.1.4) Mindestpunktzahl: 1
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
(Eignungskriterien Punkt 1.1.6) Mindestpunktzahl: 1
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG
(Eignungskriterien Punkt 1.1.8) Mindestpunktzahl: 1
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Verordnung (EU) 2022/576
(Eignungskriterien Punkt 1.1.10) Mindestpunktzahl: 3
- Bestätigung der Geheimhaltungsvereinbarung
(Eignungskriterien Punkt 1.1.11) Mindestpunktzahl: 1
- Erklärung des Bieters zum Ausschluss bei wissentlich falschen Angaben
(Eignungskriterien Punkt 1.1.12) Mindestpunktzahl: 1
- Erklärung und Nachweis zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungssumme 500 TEUR für Personen-/Sach- und Vermögensschäden
(Eignungskriterien Punkt 1.2.1) Mindestpunktzahl: 1
- Bonitätsnachweise - Eigenerklärung und Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen (es ist mindestens einer der genannten Nachweise einzureichen)
(Eignungskriterien Punkt 1.2.2) Mindestpunktzahl: 1
- Eigenerklärung über das Vorliegen positiver Jahresabschlüsse
(Eignungskriterien Punkt 1.2.3) Mindestpunktzahl: 1
- Vertrags- und Auftragsabwicklung in deutscher Sprache
(Eignungskriterien Punkt 1.3.1) Mindestpunktzahl: 1
- Erklärung zur Auftragsabwicklung
(Eignungskriterien Punkt 2.1) - Abschichtung
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
(Eignungskriterien Punkt 2.2) - Abschichtung
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
(Eignungserklärung Punkt 2.3) - Abschichtung
- Entfernung des Standortes
(Eignungserklärung Punkt 2.4) - Abschichtung
- Eigenerklärung sowie Einreichung von Referenzen
(Eignungserklärung Punkt 2.5) - Abschichtung
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben in Teilnahmeanträgen, die an anderen Stellen als in den Anlagen angegeben werden, ggf. nicht berücksichtigt werden. Die Verwendung der beigefügten Anlagen ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Eine Kosten- oder Aufwandsentschädigung für diesen Teilnahmewettbewerb wird nicht gewährt.
Weiterhin wird auf II.2.9 verwiesen.
entsprechend Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf)
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird, sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert. Weitere Angaben siehe Anlage "Bewerbergemeinschaft".
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)