Neubau Unterrichtsräume und Mensa zur Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule am Standort Grasweg 72-76 – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 034-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Unterrichtsräume und Mensa zur Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule am Standort Grasweg 72-76 – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI Anlagengruppen 1 bis 6 und 8
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm.
In dieser Tätigkeit wurde SBH von der BSB mit einem Ersatz- und Zubau für die Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
An der Heinrich-Hertz-Schule wird ein Neubau mit Unterrichtsräumen und einer Mensa errichtet. Der Baukörper wird 2- bis 3 geschossig errichtet. Im Neubau werden 2.064 m² Hauptnutzfläche realisiert, davon sind 1.368 m² Unterrichts- und Fachräume, 600 m² Mensa mit Vitalküche und 96 m² Gemeinschaftsflächen. Der Neubau soll dem KFW 40 Standard entsprechen.
Die Schulerweiterung wird an der Stelle des bestehende Mensa- und Klassenhauses Gebäude 3 errichtet. Hierfür ist ein Teilabriss des Gebäudes 03 erforderlich. Eine Konkretisierung des Raumkonzeptes wurde durch das Architekturbüro Jörn Simonsen entwickelt.
Die Schule befindet sich im Stadtteil Winterhude. Der Standort Grasweg grenzt im Norden an den Stadtpark an. Im Osten schließt das Grundstück des Bildungszentrums für Blinde- und Sehbehinderte (BZBS) und die staatlichen Handelsschule für Blinde und Sehbehinderte (H/Blin) an. Das weitere Umfeld der Schule ist von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbenutzung und Sportplatzflächen geprägt.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 6,2 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 300 – 500 gem. DIN 276.
Mit der Planung des Projektes wird im Sommer 2022 begonnen. Der Baubeginn ist für Anfang 2024 geplant und die Fertigstellung soll im 2. Quartal 2026 erfolgen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 1-2 technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI Anlagengruppe 1 bis 6 und 8;
- Leistungsphasen 3-9 technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistung: energetische Planung nach kfW40 Standard. Varianten mit Darstellung der zusätzlichen bau- und anlagentechnischen Systeme sowie der Kostenansätze im Rahmen der LP 2
- Besondere Leistung: Bestandsaufnahme und Einbindung des bestehenden Nahwärmenetzes in die Heizungsauslegung (BHKW, Brennwertkessel)
- Besondere Leistung: Planung und Begleitung der Freischaltung des Bestandsgebäudes für die Abbrucharbeiten
- Besondere Leistung: Planung und Umsetzung der Versorgung des Teilgebäudes 03 (Bibliothek)
- Planung und Begleitung Interimsmaßnahme für Mensa und Klassenräume
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der technischen Ausrüstung gem. §53 ff. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch büro luchterhandt & partner, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Leistungsphasen 3-9 technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistung: energetische Planung nach kfW40 Standard. Varianten mit Darstellung der zusätzlichen bau- und anlagentechnischen Systeme sowie der Kostenansätze im Rahmen der LP 2
- Besondere Leistung: Bestandsaufnahme und Einbindung des bestehenden Nahwärmenetzes in die Heizungsauslegung (BHKW, Brennwertkessel)
- Besondere Leistung: Planung und Begleitung der Freischaltung des Bestandsgebäudes für die Abbrucharbeiten
- Besondere Leistung: Planung und Umsetzung der Versorgung des Teilgebäudes 03 (Bibliothek)
- Planung und Begleitung Interimsmaßnahme für Mensa und Klassenräume
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der technischen Ausrüstung gem. §53 ff. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Unterrichtsräume und Mensa zur Erweiterung der Heinrich-Hertz-Schule am Standort Grasweg 72-76 – Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI Anlagengruppen 1 bis 6 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26180
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]