Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Aktualisierung der Biotopkartierung der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2023 und 2024 unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000732
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Aktualisierung der Biotopkartierung der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2023 und 2024 unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen
Die FHH - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 01.04.2023 bis zum 28.02.2025
Die Bewertung der Angebote erfolgt vollständig anhand des vorzulegenden, leistungsbezogenen Konzeptes (100% Leistung). Aufgrund von technischen Auswahlmöglichkeiten kann die Darstellung der Projekteigenschaften im Bieterportal lediglich mit 1% Preis und 99% Leistung angegeben werden. Führend sind die Angaben in der Leistungsbeschreibung und in der EU-Bekanntmachung.
Hamburg
Die FHH – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2023 bis zum 28.02.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Aktualisierung der Biotopkartierung der Freien und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2023 und 2024 unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen
Ort: Winsen
NUTS-Code: DE931 Celle
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Kalbe (Milbe)
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.