Planung ESTW-A München-Milbertshofen / -Freimann Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI14547
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung ESTW-A München-Milbertshofen / -Freimann
München
Spurplanumbau (Ein- und Rückbau von Weichen) im Bf Milbertshofen mit Neubau von 2 Abstellgleisen (einschl. Gleisfeldbeleuchtung) mit einer Nutzlänge von mind. 750 m mit Anschluss an die Strecke 5567. Reaktivierung der Feldmochinger Kurve (Lückenschluss der Strecken 5566 und 5570, Abzw Schittgabeler Straße) im Zusammenhang mit dem Neubau des BÜ 2,4 Schittgabler Straße. Errichtung einer neuen Signalanlage für den Bereich München - Milbertshofen und München - Freimann mit Neubau eines ESTW- A in München- Milbertshofen mit dazugehörigem Kabeltiefbau. Neubau der Gleisfeldbeleuchtung im Bf München - Milbertshofen. Neubau von Weichenheizungen im Bf München - Freimann. Anpassungen der Oberleitungen an die neue Trassierung. Verlängerung bestehende Lärmschutzwand.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Spurplanumbau (Ein- und Rückbau von Weichen) im Bf Milbertshofen mit Neubau von 2 Abstellgleisen (einschl. Gleisfeldbeleuchtung) mit einer Nutzlänge von mind. 750 m mit Anschluss an die Strecke 5567. Reaktivierung der Feldmochinger Kurve (Lückenschluss der Strecken 5566 und 5570, Abzw Schittgabeler Straße) im Zusammenhang mit dem Neubau des BÜ 2,4 Schittgabler Straße. Errichtung einer neuen Signalanlage für den Bereich München - Milbertshofen und München - Freimann mit Neubau eines ESTW- A in München- Milbertshofen mit dazugehörigem Kabeltiefbau. Neubau der Gleisfeldbeleuchtung im Bf München - Milbertshofen. Neubau von Weichenheizungen im Bf München - Freimann. Anpassungen der Oberleitungen an die neue Trassierung. Verlängerung bestehende Lärmschutzwand.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Im Rahmen der Planungsleistung Kabeltiefbau der Lph 5-7 waren zusätzliche Leistungen notwendig. Im wesentlichen sind dies folgende Leistungen:
1. Unterstützung bei Einzelfragen zu Versicherungsfall 50Hz-Planung und Einzelanpassungen aufgrund geänderter Ausführung Baufirma
2. Zusätzliche Planung für neue Prellböcke GL17 und GL18 und Änderung der geplanten Außenanlagen
3. Prüfung alternativer Realisierungsvorschläge der Baufirma zu Kabelführungen, Verschiebung NEA-Gebäude
4. Variantenuntersuchung zur Änderung der Kabelführung EÜ Isarbrücke
5. Sonderlösung zur Befestigung der Vorsignalbaken
6. Anpassung KTB und koordinierter Kabellageplan aufgrund Verschiebung der WHZ-Stationen
Die dargestellten Leistungen sind im Leistungsverzeichnis des AN nicht enthalten und stellen somit zusätzliche Leistungen dar.
LÄ16
Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, weil der neue AN die notwendigen komplexen Koordinierungen, Überarbeitungen und Aktualisierungen von Planungen etc. innerhalb des Projektterminplanes ohne bereits vorhandenen Detaillkenntnisse des Projektes nicht erbringen kann. Die Änderungen und Überarbeitungen der Planung durch Vergabe an einen anderen AN ist aufgrund des Risikos von wesentlichen Verschiebungen von Projektmeilensteinen nach hinten sowie des Risikos von vermeidbaren Fehlern und deren Folgekosten in den überarbeiteten Dokumenten der Ausführungsplanung nicht sinnvoll.