Beratung des BMDV zur Einrichtung einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn AG Referenznummer der Bekanntmachung: 2280/StrG-Tr-DB AG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung des BMDV zur Einrichtung einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn AG
Zur Umsetzung der klima- und verkehrspolitischen Ziele aus dem Koalitionsvertrag ist die Erstellung eines Ansatzes für eine Transformation der Organisation, Finanzierung und Steuerung der Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG erforderlich. In diesem Zusammenhang wird eine fachlich-beratende Vorbereitung und Begleitung des Transformationsprozesses im Auftrag des BMDV benötigt.
Der Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMDV durch die Entwicklung von Modellen zur Organisation, Steuerung und Finanzierung der neuen Infrastrukturgesellschaft unter Berücksichtigung der politischen Ziele des Koalitionsvertrages und daraus abgeleiteter Unterziele sowie durch Klärung von rechtlichen und (betriebs-)wirtschaftlichen Einzelfragen und Zusammenhängen hierzu. Darüber hinaus begleitet der AN das Vorhaben durch Dialogprozesse, Kommunikation und Moderation. Während der Umsetzungsphase begleitet der AN das BMDV zu Konkretisierungs- und Ausgestaltungsfragen in juristischer und ökonomischer Hinsicht. Eine Beratung der im Folgeprozess neu gegründeten Infrastrukturgesellschaft ist nicht von diesem Auftrag erfasst.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Die Leistung umfasst folgende Arbeitspakete:
- In AP 1 (Entwicklung einer Gesellschaftsstruktur für die neue InfraG) soll ermittelt werden, welche Organisationsformen inkl. Rechtsform für die InfraG unter Berücksichtigung der Beibehaltung der grundsätzlichen Konzernstruktur (InfraG unter dem Dach einer Aktiengesellschaft) möglich sind und inwiefern dabei die Ausrichtung am Ziel der Gemeinwohlorientierung möglich ist.
- Schwerpunkt von AP 2 (Entwicklung eines Finanzierungsmodells) bildet eine vergleichende Betrachtung konkreter Finanzierungsmodelle für die InfraG. Ziel ist es, die vorrangig aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) abgeleitete Komplexität des bestehenden Modells durch einfache Strukturen zu verringern und die Transparenz des Mitteleinsatzes zu erhöhen. In diesem Zusammenhang soll die (teilweise) Finanzierung von Vorhaben durch den Bund und die Finanzierung von Maßnahmen durch Nutzungsentgelte berücksichtigt werden. Außerdem sollen die möglichen Auswirkungen der neuen DB-Strategie einer Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK) auf die Finanzierungsstrukturen beurteilt und sich aus dieser Strategie für den Bund ergebende Prüfaufträge bearbeitet werden.
- Um die Ziele des Bundes erfüllen zu können, sollen im Rahmen des AP 3 (Entwicklung eines Steuerungsmodells) Instrumente entwickelt werden, die eine gezielte, effiziente und aktive Steuerung der InfraG durch den Bund ermöglichen. Ziel des Bundes ist es, dergestalt auf die InfraG einwirken zu können, dass eine (im Sinne des Gemeinwohls) qualitativ hochwertige, verlässliche Infrastruktur bereitgestellt werden wird, die sich an den Bedürfnissen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, der Fahrgäste und des Güterverkehrs orientiert.
- In AP 4 (Zusammenführung Gesamtmodell) sollen enge Interdependenzen zwischen Gesellschaftsstruktur, Finanzierungs- und Steuerungsmodell berücksichtigt und ein Gesamtmodell entworfen werden.
- Das AP 5 (Begleitung Dialogprozesse sowie Umsetzungsphase) beinhaltet den Austausch mit der DB AG und sonstigen betroffenen oder interessierten Akteuren während des gesamten Prozesses (AP 5.1) sowie die Begleitung des Bundes in der Umsetzungsphase der Modelle (AP 5.2). Hierzu sollen der Branchendialog sowie erforderliche Abstimmungs- und Einbindungsprozesse bezogen auf berührte Bundesbehörden (z.B. Bundesministerium der Finanzen, Eisenbahn-Bundesamt, Bundesnetzagentur) unterstützt werden.
- Das AP 6 (Projekt- und Qualitätsmanagement) beinhaltet ein umfassendes und zielgerichtetes Projekt- und Qualitätsmanagement.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der AG kann die Vertragslaufzeit im Falle von unvorhersehbaren Verzögerungen, die durch Dritte, politische Entscheidungen oder durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, um maximal 12 Monate verlängern.
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Absatz (7) des Vertrags ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil unvorhersehbare Ergänzungen bei den Arbeiten zu Gesellschafts-, Finanzierungs- oder Steuerungsmodell oder deren integrierte Gesamtbetrachtung eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen.
Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium Nr.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
zu Nr. 2: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall
- Für Vermögensschäden mindestens 10.000.000 € je Schadensfall
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium Nr.3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeit bei der Prüfung und Eruierung von Handlungsalternativen zur gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 40 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Tätigkeit.
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Eignungskriterium Nr.3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Gutachterliche, wissenschaftliche oder beratende Tätigkeit zu Instrumenten der Finanzierung der Deutschen Bahn AG durch den Bund. (Die Referenzen müssen nicht als Auftragnehmer der DB AG oder verbundener Unternehmen erbracht worden sein.)
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Eignungskriterium Nr.3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeit zu Instrumenten für die Steuerung von Unternehmen
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Eignungskriterium Nr.4.1 (Besondere Bedinung): Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
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Eignungskriterium Nr. 4.2 (Besondere Bedingung): Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu Eignungskriterium Nr. 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter "Beschreibung des Referenzprojektes" beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
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zu Eignungskriterium Nr.3.2: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens eine (1) Referenz vorzulegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter "Beschreibung des Referenzprojektes" beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
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zu Eignungskriterium Nr.3.3: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter "Beschreibung des Referenzprojektes" beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
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zu Eignungskriterium 4.1: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB AG oder verbundener Unternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Leistungen im Auftrag der DB AG oder verbundener Unternehmen erbringt, deren Erstellung von der konkreten Ausgestaltung des Beratungsgegenstands (gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung, Finanzierungsquellen/-instrumente, Instrumente für die Steuerung) abhängig ist
3) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) in einem Geschäftsfeld tätig ist oder einem Konzernverbund angehörig ist, welches bzw. welcher durch die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der neuen Infrastrukturgesellschaft, die Gestaltung von Finanzierungsquellen/-instrumenten oder die Instrumente für die Steuerung unmittelbar betroffen ist.
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
(Formblatt F4.1)
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zu Eignungskriterium 4.2:
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 (Formblatt F 4.2-Sanktion VO 2022/576)
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen (siehe III.1.3)
- Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
- Der AN gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass die mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter über umfassende Kenntnisse (Juristische Expertise [Vergaberecht, Vertragsrecht, Eisenbahnrecht, Eisen-bahnregulierungsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Umwandlungsrecht, Zuwendungs- und (europäisches) Beihilferecht, Kapitalmarktrecht, Verfassungs- und Europarecht, Genehmigungsrecht, Arbeitsrecht], ökonomische Expertise [internes und externes Rechnungswesen, Controlling, Unternehmensfinanzierung, Produktionsstrategie und Produktionstechnik im Bahnsektor, Vertriebsorganisation und -strategie, Prozessmanagement, Strategisches Management, Unternehmensführung, Personalwesen, Unternehmenssteuerung durch Anreizsysteme, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensorganisation, Change Management, Gemeinwohl-Ökonomik (public value)], Erfahrung/Fachkenntnis und Branchenkenntnis im Bahnsektor [aktuelle Marktorganisation und Entwicklungen der letzten Jahre, Zustand des Bahnsystems, technisch-systemische Kenntnisse zu bestehenden Bahnsystem und seine künftige Gestaltung, Finanzierungsgrundsätze /-procedere gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz] und Kenntnisse über das Buchungssystem/Rechenwerk der DB AG [insb. zur LuFV] ) verfügen, die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts in inhaltlich-methodischer Hinsicht notwendig sind.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag erfolgt unter dem Vorbehalt einer nicht abschließend gesicherten Finanzierung (Ausschreibung unter Haushaltsvorbehalt), weil der Haushalt 2023 noch nicht in Kraft getreten ist. An der endgültigen Bereitstellung der Haushaltsmittel bestehen keine ernsthaften Zweifel, da der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 10.11.2022 einem entsprechenden Antrag zugestimmt hat.
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Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 09.12.2022 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).