Evangelische Schulstiftung in der EBKO Referenznummer der Bekanntmachung: 06/22 - Mobile Endgeräte für Lehrkräfte und Schüler
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schulstiftung-ekbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelische Schulstiftung in der EBKO
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 für Schulen in freier Trägerschaft (DigitalPakt-SifT) - Lieferung von mobilen Endgeräten für Lehrer und Schüler
Mobile Endgeräte Lehrer
Evangelische Schulstiftung in der EKBO Georgenkirchstraße 69 10249 Berlin
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2014 für Schulen in freier Trägerschaft (DigitalPakt-SifT) - Zusatz 3 SifT - Lehrkräftegeräte.
Ziel der Förderung ist es, für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie der technischen Ausstattung der Schulen und anderen Administrationen zu sorgen.
Lieferung mobiler Endgeräte für Lehrer gem. Leistungsbeschreibung.
Mobile Endgeräte Schüler
Evangelische Schulstiftung in der EKBO Georgenkirchstraße 69 10249 Berlin
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2014 für Schulen in freier Trägerschaft (DigitalPakt-SifT) - Zusatz1-DigitalPakt SifT.
Ziel der Förderung ist es, für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie der technischen Ausstattung der Schulen und anderen Administrationen zu sorgen.
Die Lieferung mobiler Endgeräte für Schüler gemäß der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen
- Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Mindestanforderungen zu den Referenzen: Mindestens 3 mit Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung des des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Stiftungssitz ist Potsdam.
Die elektronische Einreichung des Angebotes samt Anlagen muss bis zum 19.12.2022 um 14 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bieterfragen dürfen bis zum 09.12.2023 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichem Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen .
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA64HW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]