Unterflur Hebeanlage für U-Bahn Fahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-918-20220928
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterflur Hebeanlage für U-Bahn Fahrzeuge
Unterflur-Hebeanlage für die U-Bahn-Fahrzeuge
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg Hamburger Hochbahn AG
Hauptwerkstatt Hamburg-Barmbek
Hellbrookstraße 6
22305 Hamburg
In der Hauptwerkstatt der Hochbahn AG in Hamburg-Barmbek, Hellbrookstrasse 6 werden zwei komplett neue Werkhallen gebaut. Diese Werkhallen sind als Fahrzeughallen mit jeweils drei Gleisen zur U-Bahn Fahrzeug Instandhaltung konzipiert. In der Neubauhalle 2c auf Gleis 37 soll 2023 (Ende Q4) eine Unterflur-Hebeanlage für die U-Bahn-Fahrzeuge des Typs DT5 eingebaut werden. Beim DT5 handelt es sich um ein dreiteiliges, 8-achsiges Bestandsfahrzeug (54t Dienstgewicht) mit 4 gleichen Drehgestellen. Die gesamte Fahrzeuglänge eines DT5 beträgt ca. 40 m über die Kupplungen. Die Konzeption und Projektierung der Unterflur-Hebeanlage soll bereits ein neues Fahrzeugkonzept Typ DT6 berücksichtigen. Die Unterflur-Hebeanlage Gl. 37 soll in der Zukunft auf die Bemaßung des DT6 umgebaut bzw. erweitert werden können.
Auf Gleis 36 soll im Jahr 2027 eine Unterflur-Hebeanlage für die U-Bahn-Fahrzeuge des Typs DT6 eingebaut werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Alle unter III.1.1) - III.1.3) genannten Nachweise / Erklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag nummeriert und in nachfolgend genannter Reihenfolge einzureichen.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigen Gründen die geforderten Nachweise nicht erbringen, so hat es andere, vom Auftraggeber als geeignet erachtete Belege vorzulegen. Eigenerklärungen sind zu unterschreiben.
1. Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist. Die Auszüge dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 vorliegen.
3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §124 vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß Schwarzarbg §21 vorliegen.
5. Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung).
6. Eigenerklärung über die Entlohnung gemäß gesetzlicher Regelungen zum Mindestlohn.
7. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
8. Nachweis aktuelle Haftpflichtversicherung.
9. Erklärung, dass geeignete Personalstärke für die Ausführung der Leistung zu Verfügung steht.
10. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre.
11. Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
12. Nachweis eines Qualitätssicherungssystems nach ISO 9001-2008 oder gleichwertig.
13. Schweißbescheinigung: Ausführungsklasse mindestens EXC2 gemäß DIN EN 1090-2
14. Benennung und Leistungsbeschreibung von mindestens einem Referenzprojekt, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Unterflurhebeanlage in Werkstatt für Schienenfahrzeuge mit Betriebserlaubnis nach BoStrab oder EBO in Deutschland) vergleichbar ist, der letzten 5 Jahre.
15. Eigenerklärung der Bewerber zur Einhaltung der im "Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der Hochbahn" genannten Mindeststandards. Abzurufen unter:
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE366XN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]