Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen für fünf Bundesliegenschaften in Bayern Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München; VOEK 245-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 245-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienstleistungen für fünf Bundesliegenschaften in Bayern Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München; VOEK 245-22
Winterdienst für 5 Liegenschaften, verteilt auf 2 Gebietslose in Bayern.
Winterdienstleistungen in Aschau im Chiemgau
Liegenschaft in Aschau im Chiemgau
Sozialwerk, Schloss 1 und 3
Winterdienstleistungen
WE 135164
Öffentliche Flächen 540 m²
Nichtöffentliche Flächen 2.443 m²
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.09.2029.
Winterdienstleistungen in Zirndorf und Nürnberg
Liegenschaften in 90513 in Zirndorf und 90441 Nürnberg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
90513 Zirndorf, Rothenburger Str. 29
90441 Nürnberg, Löffelholzstr. 21
90441 Nürnberg, Eschenstr. 25
90441 Nürnberg, Platenstr. 30-31
Winterdienstleistungen
WE 140525 Nichtöffentliche Flächen Winterdienst 2.955 m²
WE 147752 Nichtöffentliche Flächen Winterdienst 1.508 m²
WE 149600 Nichtöffentliche Flächen Winterdienst 539 m²
WE 149601 Nichtöffentliche Flächen Winterdienst 647 m²
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.09.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 17.01.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ortsbesichtigungen
Los 2 WE 140525 in Zirndorf
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren:
Frau Hörig E-Mail: [gelöscht]
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum ab der Bekanntmachung bis 16.12.22 und vom 02.01. bis 13.01.23 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 05.01.23 vereinbart werden.
Los 2 WE 147752, 149600, 149601 in Nürnberg
Eine begleitete Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
Los 1 WE 135164 in Aschau im Chiemgau
Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum ab der Bekanntmachung bis 16.12.22 und vom 02.01. bis 13.01.23 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 05.01.23. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anlage B-08) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren:
Herr Miehrig E-Mail: [gelöscht]
Alle Besichtigungen:
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Die Teilnehmer werden dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland