Errichtung und Vorhaltung einer Baustelleneinrichtung inkl. Wertstoffhof Referenznummer der Bekanntmachung: VE-3010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wista.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.busse-partner.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Vorhaltung einer Baustelleneinrichtung inkl. Wertstoffhof
Umbau und die Erweiterung des ehemaligen US-Militärkrankenhauses in Berlin Lichterfelde zum Innovationszentrum FUBIC.
Das Gebäude liegt als freistehende Großstruktur mit ca. 60m x 120m zentral auf einem ca. fünf Hektar großen Entwicklungsgelände
Fabeckstraße 60/62 14195 Berlin
- Div. Sicherheitsmaßnahmen wie Bauzäune ca. 600 m, Absturzabsicherung, Baumschutz
- Containeranlage (8 Büros, Besprechungsraum, 2x WC)
- Errichtung Baustraße ca. 2.540 m²
- Geländearbeiten (Oberboden abtragen, Pflanzenschnitt)
- Errichtung Baustromverteilung
- Baubeleuchtung innen 400 Stk., und außen 35 Stk
- Bau- und Trinkwasserverteilung (ca. 360 m)
- Schmutzwasserentsorgung inkl. Anschluss an Schacht
- Werthofanlage für Bauschutt- und Verpackungsabfälle bestehend aus 16 Abfallbehälter.
- Div. Witterungsschutz- und Winterbaumaßnahmen
- Baustellenreinigung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gewerbean- und ummeldung
- Handelsregisterauszug
- Ggf. Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auch Negativbescheinigung).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Bescheinigung in Steuersachen)
- Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs. 1 S. 1 (EStG)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
- Bestätigung der Umsätze durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
- vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angaben zu Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- PQ-Nachweis / ausgefülltes Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) für sämtliche Nachunternehmer.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTC64HU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/