Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) inkl. Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen Bildungseinrichtungen (vornehmlich allgemeinbildende Schulen) der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001161
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) inkl. Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen Bildungseinrichtungen (vornehmlich allgemeinbildende Schulen) der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Schule und Berufsbildung - als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tabletts), Zubehör sowie optionalen Dienstleistungen für die staatlichen Bildungseinrichtungen (vornehmlich allgemeinbildende Schulen) der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese haben eine pädagogische Grundausstattung, die digitale Medien (bspw. Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc.) beinhaltet und dabei entsprechend der unterschiedlichen Medienkonzepte der Bildungseinrichtungen verschieden ausfällt. Die Bildungseinrichtungen bzw. Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Bildungseinrichtung entscheidet eigenständig über Art und Umfang Ihrer Beschaffungen. Die Beschaffungsvorgänge werden von den Schulen im Rahmen Ihrer Entscheidungsautonomie selbstständig getätigt, d.h. dass jede Schule sich individuell mit dem Rahmenvertragspartner (Auftragnehmer) diesbezüglich in Verbindung setzt.
Der Zuschlag ist grds. losweise vorgesehen und wird jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für den
Fall einer Bezuschlagung auf beide Lose können die Bieter etwaige besondere wirtschaftliche Vorteile mittels
eines losübergreifenden Rabattes berücksichtigen. Hierzu ist eine Angabe über die Höhe des Rabattes bei
losübergreifendem Zuschlag in der eVergabe zu tätigen; s. Vergabeunterlagen.
Mobile windowsbasierte Endgeräte (Standardnotebooks, Subnotebooks, Windows-Tablets mit Tastatur) und Zubehör
Hamburg
Mobile windowsbasierte Endgeräte (Standardnotebooks, Subnotebooks, Windows-Tablets mit Tastatur) und Zubehör
optional 2 mal um jeweils 2 weitere Jahre
Mobile Apple OS-basierte Endgeräte (macOS-Notebooks, iOS-Tablets) und Zubehör
Hamburg
Mobile Apple OS-basierte Endgeräte (macOS-Notebooks, iOS-Tablets) und Zubehör
optional 2 mal um jeweils 2 weitere Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anzufordern. Von ausländischen Bieter kann ggf. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftstaates gefordert werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit Angaben
zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren sowie Angaben zum Umsatz für die ausgeschriebene
Leistung getrennt nach Jahren und Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter. Der nachzuweisende
Mindestumsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss im Durchschnitt als Minimum 4.000.000,00€ für die
ausgeschriebene Leistung betragen.
Nachweis der bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre durch Einreichung von drei Referenzen.
Die Leistungen (Lieferung von Notebooks und/oder Tablets) können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein und müssen einen Auftragswert von mindestens 500.000,00 € netto ausweisen.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Auftragsumfang,
• AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
• Auftragsjahr
• Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die den AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein
entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweise für Zertifizierung: Es ist ein Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems
gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Norm einzureichen. Das Unternehmen muss seit mindestens 3
Jahren (bis zur Angebotsfrist) über ein solches Zertifikat oder gleichwertige Norm verfügen. Sollte dies nicht
möglich sein, hat der Bieter die Möglichkeit im Rahmen einer Eigendarstellung der Firma nachzuweisen, wie die
Grundstandards eines Qualitätsmanagementsystems erreicht werden.
S O W I E
Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung
der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder
Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen
ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der
dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform
erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der
Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt
der Bieter dem zu.
3. Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen
vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick
auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des
Verfahrens verwenden.
4. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis
zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie
hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt
hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten.