Metallbauarbeiten, Schiebeläden, Neubau UHZ Referenznummer der Bekanntmachung: OV 051-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten, Schiebeläden, Neubau UHZ
Die Metallbauarbeiten Schiebeläden-Sonnenschutz, umfassen die folgenden Leistungen:
1. Eigene Baustelleneinrichtung, Technische Bearbeitung wie Werkstatt- und Montageplanung, Vermessen und Abschnüren, Musterelemente und Objektabwicklung, Facherrichtung, Inbetriebnahme
2. 360 Stück Stahl-Konsolen, bestehend aus Kopfplatten: b/h/d= ca. 25/25/2 cm und b/h/d= ca. 15/20/2 cm, und Stahlschwert: L= ca. 36 cm, H= 15 cm, feuerverzinkt und pulverbeschichtet, 4 x Edelstahlanker
3. 1478 m Alu-Trägerprofil, T-Form, Ausladung: 250 mm, Höhe: ca. 200 mm, Aluminium, eloxiert, C32,
4. 362 m Abdeckblende, Aluminium, eloxiert C32, Z 250
5. 1086 m Schiebeladenbeschlag, 2-fach, aus Aluminium, eloxiert C32
6. 1 008 Stück Laufwagen
7. 2172 m Untere Alu-U-Führungsschiene, aus Aluminium, eloxiert C32
8. 472 Stück Schiebeläden aus Aluminium, eloxiert C32, b/h= 1,40/3,70 m, Rahmen mit Füllung aus Aluminiumblech, gekantet, SZ-25/50, Raster 65-70 mm, Material: EN AW.5005A H14 1 H24/H34, gelocht,
8. 236 Stück Schiebeladenantriebe
9. Wartung und Instandhaltung
UKE Hamburg-Eppendorf Martinstr. 52 20246 Hamburg
Die Metallbauarbeiten Schiebeläden-Sonnenschutz, umfassen die folgenden Leistungen:
1. Eigene Baustelleneinrichtung, Technische Bearbeitung wie Werkstatt- und Montageplanung, Vermessen und Abschnüren, Musterelemente und Objektabwicklung, Facherrichtung, Inbetriebnahme
2. 360 Stück Stahl-Konsolen, bestehend aus Kopfplatten: b/h/d= ca. 25/25/2 cm und b/h/d= ca. 15/20/2 cm, und Stahlschwert: L= ca. 36 cm, H= 15 cm, feuerverzinkt und pulverbeschichtet, 4 x Edelstahlanker
3. 1478 m Alu-Trägerprofil, T-Form, Ausladung: 250 mm, Höhe: ca. 200 mm, Aluminium, eloxiert, C32,
4. 362 m Abdeckblende, Aluminium, eloxiert C32, Z 250
5. 1086 m Schiebeladenbeschlag, 2-fach, aus Aluminium, eloxiert C32
6. 1 008 Stück Laufwagen
7. 2172 m Untere Alu-U-Führungsschiene, aus Aluminium, eloxiert C32
8. 472 Stück Schiebeläden aus Aluminium, eloxiert C32, b/h= 1,40/3,70 m, Rahmen mit Füllung aus Aluminiumblech, gekantet, SZ-25/50, Raster 65-70 mm, Material: EN AW.5005A H14 1 H24/H34, gelocht,
8. 236 Stück Schiebeladenantriebe
9. Wartung und Instandhaltung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 67065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.implenia.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8864M0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.