WHG 3246 - Tischlerarbeiten im Denkmalschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 3246-1-2106
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3246 - Tischlerarbeiten im Denkmalschutz
Der Bauherr beabsichtigt die Tischlerarbeiten im Denkmalschutz für die Baumaßnahmen in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin zu vergeben.
12629 Berlin
Der Bauherr beabsichtigt die Tischlerarbeiten im Denkmalschutz bei den Häusern Nr. 1, Nr. 4, Nr. 6, Nr. 7 und Nr.9, sowie beim Außenbereich beim Haus Nr. 8 in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin zu vergeben.
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Im Einzelnen handelt es sich um die Baumaßnahmen, betreffend die Erneuerung und Instandsetzung von allen Fenster- und Türelementen aus Holz im Innen und/oder Außenbereich, inkl. Zubehör, mit Erstellung der dazu gehörigen Werkplanung und mit der fachgerechten Ausführung der Anschlüsse an den grenzenden Bauteilen.
Die restlichen Bereiche beim Haus Nr. 8 gehören zum Leistungsumfang des 2. Bauabschnittes.
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Die Erneuerung von neuen Holzbauelementen umfassen, wie folgt:
- Fenster Holz- und Kastenfenster -ca. 41 m²
- Außentüren als Hauseingang-, Kellereingang- und Terrassentüren - ca. 10 m²
- Innentüren als Zimmer- und WC-Türen, teilweise als T-30-Brandschutztüren - ca.181 m²
- Diversen Innengeländer aus Holz - ca. 10 lfm
- Einbauschränke, innen, 100x160x60 cm aus mitteldichter Faserplatte - ca. 17 Stück
- Einbauschränke, innen, 110x240x50 cm aus Echtholz - ca. 1 Stück
- Sockelleiste - ca. 110 m
- Dielung - ca. 218 m²
- Treppenstufen - ca. 16 Stufen
- Regale: inkl. Sockel, Rückwand, Anpassung Decke, Einlegeböden und Wandbekleidung, Gesamtmaß Anlage: ca. 5,65x3,00x0,35m
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Die Sanierungsmaßnahmen von Bauelementen aus Holz umfassen, wie folgt:
- Holzelemente ausbauen, in der Werkstatt überarbeiten und wieder einbauen. r - ca. 76 m²
- Fenster vor Ort überarbeiten - ca. 32 m²
- Außentore und -türen vor Ort überarbeiten - ca.108 m²
- Bestandsdielen vor Ort überarbeiten - ca. 150 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WHG 3246 - Tischlerarbeiten im Denkmalschutz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/.
f) Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 19.07.2022 / 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.