WHG 3246 - Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3246-1-2105
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3246 - Schlosserarbeiten
Der Bauherr beabsichtigt die Schlosserarbeiten für die Baumaßnahmen in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin zu vergeben.
12629 Berlin
Der Bauherr beabsichtigt die Schlosserarbeiten bei Häuser Nr.1, Nr. 4, Nr.6, Nr. 7 und Nr. 9 in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin zu vergeben.
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Gebäudeeckdaten:
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Haus 1:
Geschossigkeit: KG, EG, OG, Spitzboden,
Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,35 m
Abmessungen: ca. 20,29 m x 12,02 m,
Nutzungseinheiten: 1, BGF: 731,66 m², BRI: 2260,82 m³, NUF: 420 m²
Haus 4:
Geschossigkeit: EG, DG
Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,75 m:
Abmessungen: ca. 59,50 m x 22,052 m,
Nutzungseinheiten: 2, BGF: 1.960,00 m², BRI: 13.733,00 m³, NUF: 1.253,00 m²
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Haus 6:
Geschossigkeit: EG + Dach
Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,75 m:
Abmessungen: ca. 11,67 m x 18,68 m,
Nutzungseinheiten: 2, BGF: 349,40 m², BRI: 1.236,00 m³, NUF: 291,04 m²
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Haus 7:
Geschossigkeit: EG, OG + Galeriegeschoss im Dach
Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 6,40 m:
Abmessungen: ca. 31,49 m x 13,24 m
Nutzungseinheiten: 4, BGF: 961,46 m², BRI: 3.641,34 m³, NUF: 721,84 m²
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Haus 9:
Geschossigkeit: EG
Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 5,51 m:
Abmessungen: ca. 37,71 m x 11,14 m
Nutzungseinheiten: 1, BGF: 119,00 m², BRI: 385,56 m³, NUF: 84,00 m²,
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Relevante Leistungsinhalte:
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst die Schlosserarbeiten bei den Häusern Nr.1, Nr.4, Nr.6, Nr. 7 und Nr.9, einschließlich Instandsetzung von vorhandenen, sowie die Erstellung von neuen Metallbauelementen inkl. Zubehör, inkl. Erstellung der dazu gehörigen Werkplanung und der fachgerechten Ausführung der Anschlüsse an die angrenzenden Bauteile.
Die Lieferung und Montage von neuen Metallbauelementen wie folgt:
- Fenster mit thermisch entkoppelten Stahlprofilen - ca. 152 m²
- Außentüren aus Stahl mit ISO-Verglasung - ca. 179 m²
- Innentüren aus Stahl als Brand- und/oder Rauchschutztüren - 114 m²
- Gittertür mit verzinkten Stahlkonstruktion - ca. 2m²
- freistehende Briefkastenanlage mit Verkleidungsgestell aus Edelstahl inkl. Fundament - ca. 6 Stück
- Diversen Außengeländer aus Stahl - ca. 18m²
- Diverse Innengeländer aus Stahl - ca.107 m²
- Diverse Handläufe aus Stahl - ca. 61 m²
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Die Sanierung von Bauelementen aus Stahl wie folgt:
- Fenstergitter - ca. 8m²
- Fenster mit Einfachverglasung - ca. 15m²
- Historische Fenster - ca. 15m²
- Historische Außentore - ca.36m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WHG 3246 - Schlosserarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/.
f) Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 13.07.2022 / 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.