Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11-15-HB-DRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Abholung, Frankierung und Zustellung von Briefsendungen unterschiedlichster Formate sowie Auslieferung von Zeitschriftensendungen und Erbringung sonstiger damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen für die Geschäftsstellen des Auftraggebers mit Sitz in Bremen.
1) Jährlich werden ca. 1.000.000 Briefsendungen produziert, die in den Geschäftsstellen des Auftraggebers abgeholt werden müssen, zu frankieren, weiterzubefördern und zuzustellen sind. Diese Zahl wird sich ggf. während der Vertragslaufzeit weiter reduzieren und dafür auf einen externen Druckdienstleister verlagert
2) Jährlich werden ca. 600.000 Zeitschriftensendungen über den WDV-Verlag in Frankfurt produziert. Der Auftragnehmer hat die Zeitschriften (LOS 1 und 2) beim WDV-Verlag abzuholen und anschließend an die Mitglieder des Auftraggebers zuzustellen. Die Transportkosten von der Druckerei (WDV-Verlag) zum Auftrag-nehmer sind in das Angebot einzukalkulieren und werden nicht vom Auftraggeber getragen.
3) Jährlich werden ca. 1.200.000 Briefe und Zeitschriftensendungen produziert, die von externen Druck- und Kuvertierfirmen als kuvertierte Briefsendungen vom Auftragnehmer abzuholen, zu frankieren und an die Versicherten und Firmenkunden des Auftragnehmers zuzustellen sind (Los 1 und 2).
Bremen
- Abholung der Post von den AOK-Geschäftsstellen, Frankierung und Zustellung
- Abholung der an den Auftraggeber adressierte Post aus einem Verteilzentrum oder Postfachanlagen (Postfachanlage Domsheide, 28195 Bremen) und Anlieferung beim Auftraggeber
- Auslieferung der Verlags- und Medienprodukte der "bleib gesund" -Medienreihe an die Mitglieder des Auftraggebers
- Abholung, Frankierung und Zustellung von großen Mengen an extern produzierten Brief-/Postsendungen an der Produktionsstätte im Bundesgebiet
Die HGS Bremen liegt in der Bremer Umweltzone und darf deshalb nur mit Fahrzeugen befahren werden, die über die grüne Umweltplakette oder über eine entsprechende Sondergenehmigung verfügen! Die Kosten für die Plaketten sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Der Zeitraum verlängert sich maximal zweimal um jeweils 12 Monate (maximal bis 28.02.2027), wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. des Kalenderjahres schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief durch den Auftraggeber gekündigt wird.
a) Zu II.1.5) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Bremerhaven
- Abholung der Post von den AOK-Geschäftsstellen, Frankierung und Zustellung
- Auslieferung der Verlags- und Medienprodukte der "bleib gesund" -Medienreihe an die Mitglieder des Auftraggebers
- Abholung, Frankierung und Zustellung von großen Mengen an extern produzierten Brief-/Postsendungen an der Produktionsstätte im Bundesgebiet
Der Zeitraum verlängert sich maximal zweimal um jeweils 12 Monate (maximal bis 28.02.2027), wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. des Kalenderjahres schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief durch den Auftraggeber gekündigt wird.
a) Zu II.1.5) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit folgenden Deckungssummen pro Kalenderjahr verfügt:
- [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
1) Vorlage von mindestens drei Referenzprojekte zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (seit 2019) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von Postsendungen, die mindestens 80 v.H. des Volumens des jeweiligen Loses ausmachen.
2) Selbstdarstellung des Unternehmens:
- Standorte; Niederlassungen;
- Anzahl und Orte der Servicestandorte sowie Zahl des Servicepersonals (EU Mitgliedstaat oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR);
- Gesamtzahl der Mitarbeiter für den auftragsrelevanten Bereich;
- Branche/Sparte, in welcher das Unternehmen überwiegend tätig ist.
3) Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
- durch Benennung der eingesetzten Produktionssysteme;
- durch Vorlage der Anzahl seiner stationären Verteileinrichtungen inkl. Personalschlüssel und einkalkulierter Ersatzzusteller für die jeweiligen Zustellgebiete;
- durch Nachweis über durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen für seine Mitarbeiter;
- durch Vorlage geeigneter Unterlagen, die belegen, dass er Fachkräfte für Kurier- und Postdienstleistungen ausbilden darf (z.B. Genehmigungen Handelskammer u.ä.);
- die Befähigung seines eingesetzten Personals in der Zustellung, Sortierung, zum Beispiel durch Muster von Schulungs- oder Ausbildungsnachweisen.
(I) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter III.1.2 der Bekanntmachung aufgeführten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge /
Einzelabrufe aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
(II) Berücksichtigung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 24. November 2009 (Brem. GBl. 2009, 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. März 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6MT5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".