Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Erstellung von internationalen Medienmonitorings für die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Referenznummer der Bekanntmachung: XDSMBS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Erstellung von internationalen Medienmonitorings für die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)) engagieren sich weltweit umfassend für den Austausch zu Energiewende und Klimaschutz. So hat das BMWK allein mit mehr als 25 Ländern sogenannte Energiepartnerschaften und -dialoge vereinbart. Dies sind feste Formate für den bilateralen Austausch auf Regierungsebene und mit Stakeholdern aus Wirtschaft und Gesell-schaft in den jeweiligen Ländern. Im Zentrum der Zusammenarbeit stehen alle Handlungsfelder von Energiewende und Klimaschutz. Die dena unterstützt den Regierungsdialog mit den Partnerländern in Osteuropa und Zentralasien. Sie berät das BMWK und die Partnerländer, fördert die Kooperation zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Zudem hat die dena die übergeordnete Aufgabe, alle mehr als 25 Energiepartnerschaften und Energiedialoge durch ein kohärentes Kommunikations- und Wissensmanagement zu begleiten (kurz: Internationale Energiewendekommunikation). Hierbei sollen mit verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen zentrale Aspekte der Energiewende national und international als Best-Practice herausgestellt und erfolgsversprechende Ansätze für Energiewende und Klimaschutz an ein breites, internationales Fachpublikum vermittelt werden.
Eine Teilaufgabe der Internationalen Energiewendekommunikation ist die fortlaufende Medienbeobachtung und die retrospektive Medienanalyse. Denn um eine zielgerichtete Kommunikation – weltweit wie in einzelnen Ländern – zu ermöglichen, sind fokussierte Medienbeobachtung und Medienanalysen rund um die Themen Energiewende und Klimaschutz die zentrale Arbeitsgrundlage. Ziel ist, zum einen ein passgenaues Issue Management und Agenda-Setting sowie zum anderen die Kontrolle und Auswertung von Berichterstattungen, u. a. über Aktivitäten in den Energiepartnerschaften und Energiedialogen zu erreichen.
Im Rahmen der Internationalen Energiewendekommunikation möchten sich die Projektpartner kontinuierlich zu internationalen energie- und klimapolitischen Themen informieren, um die Bundesregierung bzw. das BMWK zielgerichtet informieren und positionieren zu können.
Der Auftragnehmer leistet die fortlaufende Beobachtung von energie- und klimapolitischen Entwicklungen und Berichterstattungen (Pressespiegel) und eine darauf aufbauende, gegebenenfalss retrospektive Medienresonanzanalyse in den Partnerschaftsländern des BMWK. Partnerschaftsländer des BMWK sind Äthiopien, Algerien, Australien, Belarus (derzeit ruht diese Energiepartnerschaft), Brasilien, Chile, China, Indien, Iran, Israel, Japan, Jordanien, Kanada, Kasachstan, Katar, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Oman, Russland (derzeit ruht diese Energiepartnerschaft), Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea, Tunesien, Türkei, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Vereinigte Arabische Emirate (VAE) und Vietnam.
Berlin, DE
Von besonderer Bedeutung für die Zusammenarbeit in den bilateralen Energiekooperationen ist der öffentliche Diskurs zu Energiewende und Klimaschutz in den Partnerländern vor Ort. Dabei spielt die Berichterstattung über die Entwicklungen der jeweiligen nationalen Energiepolitik und Energiewirtschaft eine entscheidende Rolle, ebenso wie die Berichterstattung über die deutsche, europäische und globale Energiewende. Diese Themenfelder sollen in der laufenden Berichterstattung in einem spezifischen Partnerland oder einer Region auf Grundlage jeweils festzulegender Suchbegriffe in den einschlägigen Medien vom Auftragnehmer regelmäßig oder anlassbezogen beobachtet und relevante Medieninhalte in Form eines digitalen Pressespiegels (Clipping) dokumentiert werden.
Da Meinungsbildungsmedien je nach Land oder Region sehr unterschiedlich sind, gilt es vorab die relevanten Medien aus den Bereichen Print, Online, Social Media, Hörfunk und TV zu identifizieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Auswahl an Medientiteln für das Monitoring festzulegen. Dabei sollen die Titel der ausgewählten Print- und Online-Medien möglichst in Englisch bereitgestellt werden und für die Titel aus Hörfunk und TV eine kurze, ca. 500 Zeichen lange Zusammenfassung erstellt werden.
Der Auftragnehmer stellt eine digitale Plattform bereit, auf der alle relevanten Informationen zur Medienbeobachtung und Medienanalyse in einer gut bedienbaren Oberfläche zur Verfügung stehen. Hier stellt der Auftrag-nehmer auch die einzelnen Beiträge der Clippings zur Verfügung, die der Auftraggeber direkt abrufen kann. Der Auftraggeber sollte auf dieser zentralen Plattform auch weitere Beiträge zu unterschiedlichen Themen eigenständig recherchieren können.
In einer tiefergehenden quantitativen und qualitativen Medienanalyse (MRA) sollen Themen und Themenkontexte, relevante Stakeholder und Meinungsführende, wie auch ihre Positionen und Meinungen identifiziert und energiepolitische Trends, Themen und Lösungsansätze in den einzelnen Partnerländern abgeleitet werden. Für eine zielgruppengerechte Ansprache ist wichtig, die Rezeption der Themenfelder Energiewende und Klimaschutz in spezifischen Ländern oder Regionen zu kennen und dabei insbesondere die Wahrnehmung der deutschen Energiewende mit ihren politischen Kernelementen und -botschaften im öffentlichen Raum der einzelnen Partnerländer [Input-Output-Analyse]. Gegenstand der Analyse sollte ebenfalls die Wahrnehmung der Aktivitäten im Rahmen der Energiepartnerschaften und –dialoge sein sowie der zentralen Akteure, einschließlich ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor seinem jeweiligen Ablauf gekündigt wird, maximal jedoch bis zum 30. September 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl und Angabe der Mitarbeiterstruktur, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte);
Bei Einzelunternehmern: Darstellung der unternehmerischen Tätigkeit (Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte);
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate);
Sofern zutreffend: Erklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern unter genauer Bezeichnung der vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteile sowie Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen.
Sofern zutreffend: Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrie-bene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Mitglied als bevollmächtigter Ver-treter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Eigenerklärung gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand-lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Eigenerklärung, über die Erfüllung der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Eine formfreie Eigenerklärung zum Nichtbestehen von (mittelbaren und unmittelbaren) Interessenskonflikten etwa durch eigene Unternehmensinteressen in den Handlungsfeldern in Zusammenhang mit dem Auftrag ist dem Angebot beizufügen.
Mindestens 4 bis maximal 6 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angaben zum Auftraggeber, Zeitraum der Auftragserfüllung); der Kontakt zum Auf-traggeber wird auf Anforderung durch den Bieter hergestellt;
Benennung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (inkl. Angabe von Qualifikation und Erfahrung, bei größeren Unternehmen Benennung einer Projektleitung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de