2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
München
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit
dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur
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Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier
u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren
und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;
Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit
dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur
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Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier
u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren
und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;
Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Während des Baus der uPva Hauptbahnhof muss zur Gewährleistung der Standsicherheit ein ausgereiftes statisches Aussteifungskonzept entwickelt und erstellt werden. Großen Einfluss auf das Aussteifungskonzept hat dabei die Materialwahl für den bauzeitlichen Verschluss späterer Öffnungen in den Decken. Die mit der Bauausführung beauftragte ARGE forderte infolge neuer wirtschaftlicher Betrachtungen sowie baulogistischer Überlegungen die Änderung des Verschlussmaterials in Stahl, was zu einer Überarbeitung der bereits erstellten Planungs- und Statikunterlagen führt. LÄ20
Es ist nicht möglich, die Ausführungsplanung für die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Bauteile durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch eine einheitliche Planung eine technische Konsistenz sichergestellt werden kann. Die mit dem gegenständlichen Nachtrag behandelten Leistungen wirken sich direkt auf die Planungsmodelle (insbesondere statischer Natur) aus. Eine Trennung der mit dem gegenständlichen Nachtragsangebot behandelte Leistung mit der durch die INGE 2SBSS, VE550 bisher erbrachten Planungsleistung würde mit erheblichen technischen Schwierigkeiten (z.B. Programmverwendung, Kompatibilität bzw. Modelltransfer) und daher auch mit terminlichen und wirtschaftlichen Risiken für das Gesamtprojekt verbunden sein. Neben diesen Risiken wäre auch von großem zusätzlichen Mehraufwand infolge Bedienung der Planungsschnittstelle und Kommunikation zwischen den Planern, der bauausführenden ARGE und den Prüf- und Freigabeinstanzen auzugehen.