Lieferung von Lebensmittel Obst und Gemüse, V0644/2022, Studierendenwerk Bremen AöR Referenznummer der Bekanntmachung: V0644/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lebensmittel Obst und Gemüse, V0644/2022, Studierendenwerk Bremen AöR
Die Studierendenwerk Bremen AöR als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mindestens zwei und maximal drei Wirtschaftsteilnehmern für die Belieferung von frischem Obst, Gemüse und Salaten in konventioneller und Bio-Qualität für zurzeit 7 Anlieferstellen.
Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung ist Basis für weitere Einzelaufträge und verpflichten die Rahmenver-tragspartner (mind. 2 max. 3 AN) bei Abschluss von Einzelverträgen zu den in den Vereinbarun-gen genannten Bedingungen. Diese AN befinden sich dann für die Laufzeit von 12 Monaten, mit Option auf Verlängerung, in dem Firmenpool der genannten Leistungen und sind dazu berech-tigt, sich nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zu bewerben.
Einzelabruf (Einzelaufträge):
Die Einzelaufträge erfolgen im Rahmen von sog. "Miniwettbewerben" ausschließlich zwischen den mind. 2 max. 3 AN, die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung sind. Der Miniwettbewerb findet für alle vier Wochen mit dem im Firmenpool (mind. 2 max. 3 AN) statt.
Nähere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung ab Ziffer 3 ff. Vertragsbedingungen.
Bremen / Bremerhaven
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die in der Regel tägliche Belieferung von frischem Obst, Gemüse und Salaten in konventioneller und Bio-Qualität für zurzeit 7 Anlieferstellen. Die Studierendenwerk Bremen AöR als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mindestens zwei und maximal drei Wirtschaftsteilnehmern für die Belieferung von frischem Obst, Gemüse und Salaten.
Nähere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung ab Ziffer 3 ff. Vertragsbedingungen.
Die AG hat das Recht den Vertrag maximal dreimal über weitere 12 Monate, längstens bis zum 28.02.2027 zu verlängern. Dazu teilt die AG den AN spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit, ob sie von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Ergänzung zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag für den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%. Derjenige Auftragnehmer, der das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und somit die Rangfolge 1 erreicht, erhält für die in Ziffer 3.4.1 den Zuschlag für die folgenden vier Wochen. Die AN die die Rangfolgen 2 und 3 er-reicht haben, sind in dem Firmenpool und dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zu bewerben.
Der Zuschlag für die Einzelaufträge wird ebenfalls nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%.
Nähere Informationen siehe Ziffer 3.4 ff.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie das "Formblatt 124 LD - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Die gilt auch für Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3).
a) Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 1)
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Formblatt 1)
c) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. (Formblatt 1)
d) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. (Formblatt 1)
e) Eigenerklärung, dass Ihrem Unternehmen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (Formblatt 1).
f) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über den Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verfügt. (Formblatt 1)
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie das "Formblatt 124 LD - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
g) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 1)
h) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden.
oder
im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen werde/n, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden. (Formblatt 1)
i) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Formblatt 1)
j) Eigenerklärung, dass das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebotes nicht mehr als 1/3 des Geschäftsumsatzes meines Unternehmens ausmacht (Formblatt 3).
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie das "Formblatt 124 LD - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
k) Eigenerklärung, dass Ihre Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mit der "Lieferung frisches Obst, Gemüse und Salat" für das Studierendenwerk Bremen AöR (Auftraggeberin) vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart (Formblatt 2).
(Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf
Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen!)
l) Nachweis, dass Ihr Unternehmen über ein Zertifikat der EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 verfügt.
Der Nachweis, dass die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt werden, kann mit dem staatlichen deutschen Bio-Siegel oder andere Zertifizierungen, die den Mindestanforderungen der EU-Öko-Verordnung entsprechen bzw. andere geeignete Beweismittel, wie Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen. (Formblatt 1)
m) Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Einhaltung der Standards nach HACCP und die Anforderungen an ein Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 erfüllen (Formblatt 1)
Der Nachweis, dass die Anforderungen der EU-Verordnung an ein HACCP-Konzept erfüllt wer-den, kann mit einem aktuellen HACCP-Konzept oder andere Zertifizierungen nach EN-, DIN- und ISO-Normen oder gleichwertig, die den Mindestanforderungen der EU-Verordnung Nr. 852/2004 entsprechen bzw. andere geeignete Beweismittel, wie Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen. (Formblatt 1)
n) Angaben, ob Ihr Unternehmen über eine Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem, z. B. EN ISO 9001 oder eine andere gleichwertige Bescheinigung verfügt. (Formblatt 1)
o) Angaben, ob ihr Unternehmen über eine Zertifizierung für ein Umweltmanagementsystem, z. B. EMAS, ISO 14001 oder eine andere gleichwertige Bescheinigung verfügt. (Formblatt 1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Ange-bote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert.