Gehölzpflege am Rheinufer auf Flächen des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 289a-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gehölzpflege am Rheinufer auf Flächen des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Dienstleistungen zur Gehölzpflege am Rheinufer auf Flächen des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Gehölzpflegemaßnahmen im Außenbezirk Duisburg
1. Rheinkilometer 759,70 bis 761,67 linkes Ufer (Anlage 1 Gellep - Stratum)
2. Rheinkilometer 772,40 bis 772,90 rechtes Ufer (Anlage 2 Wannheimer Straße)
3. Rheinkilometer 793,08 bis 793,55 rechtes Ufer (Anlage 3 Rheinaue)
Aus der Datei „Schutzgebiete nach Anlagennummern der beigefügten Karten“
(Dateibezeichnung: 14d_VOEK 289a-21_Anl._C-03d_Schutzg.), lässt sich der Ausführungsort und Anlagenbezeichnung detailliert entnehmen
Gehölzpflegemaßnahmen (u.a. Aufwuchsbeseitigung, Baumbeseitigung, Rodung,
Totholzbeseitigung, Zu- und Rückschnitt von Kopfweiden, Entasten von Bäumen)
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung gem. der Bieterauskunft (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 07_VOEK 289a-21_Anl._B-03_Bieterausk.) und der darin geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV) sowie dem Gerätekonzept (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 06a_VOEK 289a-21_Los_1_Anl._B-02a_Gerätek.). Ein Nachweis der Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 07_VOEK 289a-21_Anl._B-03_Bieterausk., Pkt. 11).
Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Das Angebotsschreiben (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 05_VOEK 289a-21_Anl._B-01_Angebots.) ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Wird das Angebotsschreiben nicht oder unvollständig ausgefüllt eingereicht, werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Begründung zu Ausnahmetatbeständen gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 1 VgV:
Das vorangegangene Offene Verfahren unter der Vergabenummer VOEK 289-21 (Los 1) wurde aufgehoben, da keine wirtschaftlichen Angebote eingereicht wurden. Eine erneute Ausschreibung für Baumpflegemaßnahmen ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit des internationalen Schiffsverkehrs im Bereich der genannten Rheinkilometer erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gehölzpflege am Rheinufer auf Flächen des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: KD Zevenaar
NUTS-Code: NL212 Zuidwest-Overijssel
Postleitzahl: 6902
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 07_VOEK 289a-21_Anl._B-03_Bieterausk.) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e- Vergabe Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der eVergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 17.10.2022, 12:00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage Antwort (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 19_VOEK 289a-21_Anl._C-09_Fbl._Frage-Antwort) ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e- Vergabe Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e- Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e- Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de