Unterstützungsleistung "Dienstleistung externer Informationssicherheitsbeauftragter für die WBM" Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3543-09-2022

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 209-596605)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistung "Dienstleistung externer Informationssicherheitsbeauftragter für die WBM"

Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3543-09-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffungsgegenstand ist die Beauftragung einer Unterstützungsleistung für den Informationssicherheitsbeauftragten für die WBM.

Die WBM beabsichtigt, das Informationssicherheitsniveau der Organisation durch permanente, koordinierte, unternehmensweite Maßnahmen laufend zu erhöhen. Zur Unterstützung der neu geschaffenen internen Ressource „Informationssicherheitsbeauftragter“ soll ein externer Dienstleister herangezogen werden.

Dieser Dienstleister entwickelt, definiert und dokumentiert gemeinsam mit den Verantwortlichen der WBM die Informationssicherheitsstrategie und -ziele sowie notwendige Leitlinien und Sicherheitskonzepte. Er erarbeitet und prüft vorhandene IT-Sicherheitskonzepte und Maßnahmepläne zur Informationssicherheit und bewertet deren Funktionsfähigkeit.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-596605

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit/Eignungskriterien
Anstatt:

5. Nachweis von gültigen Zertifikaten

muss es heißen:

5. Nachweis von Zertifikaten

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit/Mindestbedingungen
Anstatt:

zu 5. Der Bewerber muss über eines der folgenden Zertifikate in einer aktuell gültigen Version verfügen: • DIN ISO 27001, DIN ISO 27001 auf Basis von BSI-Grundschutz oder TISAX

Entsprechende Nachweise sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.

muss es heißen:

zu 5. Der Bewerber muss entweder über eines der folgenden Zertifikate in einer aktuell gültigen Version verfügen DIN ISO 27001, DIN ISO 27001 auf Basis von BSI-Grundschutz oder TISAX (Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizulegen) oder muss erklären, dass der Zertifizierungsprozess für diese Zertifizierung momentan im Unternehmen des Bewerbers läuft und die Zertifikatserteilung in Kürze angestrebt wird. Mithin ist die Vorlage eines gültigen Zertifikats Bedingung für eine Auftragserteilung.

Abschnitt Nummer: III.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Anstatt:

Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die auch das IT-Risiko und somit daraus resultierende Vermögensschäden abdeckt, mit einer Deckungssumme je Schaden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR und der Versicherungsschutz nachdem Umweltschadensgesetz zu erbringen.

Die unter II.1.4 beschriebenen Unterstützungsleistungen werden vom Auftraggeber als kritische Aufgaben eingeschätzt und sind aus diesem Grund gemäß VgV § 47 (5) vom Bewerber selbst (nicht durch Unterauftragnehmer) auszuführen.

muss es heißen:

Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die auch das IT-Risiko und somit daraus resultierende Vermögensschäden abdeckt, mit einer Deckungssumme je Schaden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mit einer zweifachen Maximierung sowie eine Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR und der Versicherungsschutz nachdem Umweltschadensgesetz zu erbringen.

Die unter II.1.4 beschriebenen Unterstützungsleistungen werden vom Auftraggeber als kritische Aufgaben eingeschätzt und sind aus diesem Grund gemäß VgV § 47 (5) vom Bewerber selbst (nicht durch Unterauftragnehmer) auszuführen.

Die Vorlage eines der folgenden Zertifikate in einer aktuell gültigen Version:

• DIN ISO 27001, DIN ISO 27001 auf Basis von BSI-Grundschutz oder TISAX

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: