Catering und Veranstaltungsservice politisches Sommerfest
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Catering und Veranstaltungsservice politisches Sommerfest
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Vertrag über das Catering der politischen Sommerfeste der Jahre 2023 und 2024 abzuschließen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibungen und dem Vertrag.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen unter anderem das Liefern der beschriebenen Speisen und Getränke, das Stellen des Servicepersonals, das Bereitstellen der benötigten Gerätschaften und des Geschirrs, des Mobiliars und der Dekoration. Die genauen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
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Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall) jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind.
Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird.
Allgemeine Darstellung des Bieters und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern (ca. sechs Seiten). Es sollen Ausführungen zu den festangestellten Mitarbeitern (Küche, Servicebereich) und deren Qualifikationen gemacht werden. Weiterhin sind Angaben über die Ausstattung und Räumlichkeiten, in denen das Essen zubereitet wird, zu machen. Gegebenenfalls sind Ausführungen zu vorhandenen Zertifizierungen zu machen.
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Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge (Veranstaltungen mit vergleichbarer Gästezahl) erbracht hat.
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Aufträge, die in den letzten fünf Jahren erbracht wurden. Mindestens eine Veranstaltung muss für mindestens 500 Gäste konzipiert und durchgeführt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.