WHG 3246 - Elektroarbeiten im Denkmalschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 3246-1-2091

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WHG 3246 - Elektroarbeiten im Denkmalschutz

Referenznummer der Bekanntmachung: 3246-1-2091
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Bauherr beabsichtigt die Elektroarbeiten im Denkmalschutz für die Baumaßnahmen in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
45315600 Niederspannungsarbeiten
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

12629 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Elektroarbeiten im Denkmalschutz

Der Bauherr beabsichtigt die Elektroarbeiten bei Häuser Nr. 1, Nr.4, Nr.6, Nr. 7 und Nr. 9, sowie von den HAR-Räumen bei den Häusern Nr. 8 und Nr.12 in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin zu vergeben.

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Gebäudeeckdaten

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HAUS 1:

Geschossigkeit: KG, EG, OG, Spitzboden,

Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,35 m

Abmessungen: ca. 20,29 m x 12,02 m,

Nutzungseinheiten: 1, BGF: 731,66 m², BRI: 2260,82 m³, NUF: 420 m²

HAUS 4:

Geschossigkeit: EG, DG

Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,75 m

Abmessungen: ca. 59,50 m x 22,052 m,

Nutzungseinheiten: 2, BGF: 1.960,00 m², BRI: 13.733,00 m³, NUF: 1.253,00 m²

HAUS 6:

Geschossigkeit: EG + Dach

Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe (BauBln) OKFF oberstes Geschoss 3,75 m

Abmessungen: ca. 11,67 m x 18,68 m

Nutzungseinheiten: 2, BGF: 349,40 m², BRI: 1.236,00 m³, NUF: 291,04 m²

HAUS 7:

Geschossigkeit: EG, OG + Galeriegeschoss im Dach

Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 6,40 m

Abmessungen: ca. 31,49 m x 13,24 m

Nutzungseinheiten: 4, BGF: 961,46 m², BRI: 3.641,34 m³, NUF: 721,84 m²

HAUS 9:

Geschossigkeit: EG

Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe, OKFF oberstes Geschoss 5,51 m

Abmessungen: ca. 37,71 m x 11,14 m

Nutzungseinheiten: 1, BGF: 119,00 m², BRI: 385,56 m³, NUF: 84,00 m²

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HAUS 8 (nur Hausanschlussraum):

Geschossigkeit: (UG), EG, OG (das UG wird nicht vermietet)

Gebäudeklasse 2 / Gebäudehöhe (BauBln) OKFF oberstes Geschoss 4,99 m

Abmessungen: ca. 20,00 m x 12,04 m

Nutzungseinheiten: 1, BGF: 659,37 m², BRI: 1.488,81 m³, NUF: 408,99 m²

HAUS 12 (nur Hausanschlussraum):

Geschossigkeit: EG

Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe (BauBln) OKFF oberstes Geschoss 2,56 m

Abmessungen: ca. 53,910 m x 13,27 m

Nutzungseinheiten: 1, BGF: 715,00 m², BRI: 4.276,30 m³, NUF: 628,50 m²

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Relevante Leistungsinhalte:

Elektroinstallations-, Datentechnik-, Kommunikationstechnik sowie Gebäudetechnik-Installationsarbeiten für fünf Häuser (Haus 1, Haus 4, Haus 6, Haus 7, Haus 9 weiterhin die Errichtung der elektrischen Gebäudeversorgungskomponenten (HAK, Zählerzentrale sowie Grundkomponenten Licht, Steckdosen und die Versorgung der Fernwärmestationen mit Elektro Energie in den Hausanschlussräumen in den Häusern 8 und 12)) unter Denkmalschutz, umfassend wie folgt:

- 7 Hausanschlüsse,

- 7 Zählerzentralen jeweils mit Verteilerfeld und in Summe 23 Zählerplätzen (8 Stück davon im Haus 8 und Haus 12 nur vorgerüstet),

- 19 Unterverteiler als Allgemein-, Etagen-, oder Nutzungseinheitenverteiler,

- 650 Einbaugeräten (FI, LSS, ÜSS, D0, etc.),

- 1.000m Kabeltragsysteme Stahl (Leitern, Rinnen etc.)

- 1.700m Verlegesysteme (Kanäle und Rohre Stahl und Kunststoff),

- 14.500m Kabel 3x1.5 bis 5x25,

- 700 Schukos,

- 215 Schalter

- 300 Leuchten

- 850m Potential-Ausgleichleitung, 110 Anschlüsse,

- 7 x Demontage alter Elektroinstallation,

- 23 Multimediaverteiler/Hausübergabepunkte,

- 800m Lichtwellenleiter,

- 3.900m Cat6,

- 250 Datendosen,

- 8 Klingeltableaus + 18 Sprechstellen,

- 230 Brandschottungen,

- 2 x BWA Zentrale + 70 Melder,

- 900m Schlitze + 380 Stk Bohrungen und Durchbrüche

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 150-425584
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

WHG 3246 - Elektroarbeiten im Denkmalschutz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.

b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

c) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanz-sanktionsliste.de) haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.

d) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.

Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.

Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.

Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

e) Weitere Informationen:

Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 16.09.2022 / 10:00 Uhr.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134

Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2022