Rahmenvertrag für Leistungen der BNB-Koordination im Bezirk Spandau Referenznummer der Bekanntmachung: 409-2022_RV_BNB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.szsp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Leistungen der BNB-Koordination im Bezirk Spandau
Für viele Baumaßnahmen des Bezirksamtes Spandau wird es im Bereich der BNB-Koordination (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) immer wieder notwendig, BNB-Koordinationsleistungen durchführen zu lassen. Um in der Zukunft möglichst schnell diese Unterlagen abrufen zu können, soll bezüglich der BNB-Koordination ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist der Abruf von freiberuflichen Leistungen bei Bedarf. Der Auftragnehmer kann Leistungen aus dem Leistungsbild zur BNB-Koordination mit geschätzten Gesamtbaukosten brutto über 10 Mio. € für Neubauten und Komplettsanierungen betraut werden.
Bezirk Spandau von Berlin
Gegenstand des Rahmenvertrages ist der Abruf von freiberuflichen Leistungen bei Bedarf. Der Auftragnehmer kann mit Leistungen der BNB-Koordination beauftragt werden.
Dieser Rahmenvertrag gilt für Spandauer Gebäude, bei denen die Serviceeinheit Facility Management für bauliche Maßnahmen zuständig ist. Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen an diversen Gebäuden (z.B. Schulen, Verwaltungsgebäuden, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken) und Neubaumaßnahmen des Bezirksamtes Spandau von Berlin nach Erfordernis.
Die Tätigkeiten des Nachhaltigkeitskoordinators im Rahmen von Gebäudezertifizierungen umfassen alle Leistungsphasen von der Projektvorbereitung bis zur Einreichung der Zertifizierungsunterlagen.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Erstellung einer Zielvereinbarung
- Beratung
- Beratung zu Sonderthemen (z.B. Baubiologische Beratung)
- Erstellung von Konzepten
- Beratung bei der Beauftragung von Projektbeteiligten und der Erstellung von Verträgen
- Koordination
- Controlling
- Nachweisführung
- Dokumentation
- Teilnahme an Besprechungen
- Kommunikation mit der Konformitätsprüfungsstelle
Im Rahmenvertrag BNB-Koordination werden die Leistungen per Stundensatz vergütet. Nach Zustimmung des Auftragsgebers hat der Auftragnehmer mit den Arbeiten an den Einzelaufträgen zu beginnen. Ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail. In dem Abruf bezeichnet der Auftraggeber die zu erbringende Leistung und fügt ggf. eine Leistungsbeschreibung bei. Weiterhin erklärt der Auftragnehmer welche Leistungen er abruft und legt eine angemessene Bearbeitungsfrist fest.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Mit Erreichen des Honorarhöchstwertes [Betrag gelöscht] EUR netto sind begonnene Aufträge abzuschließen und endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AN informiert den AG mindestens 3 Monate im Voraus, wenn dieser überschritten werden könnte.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt)
1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (BNB-Koordination) der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (8 Pkt)
2.1 (8 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 4 Architekten/Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50% der Architekten/Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten/Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 20 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn nicht mind. einer der benannten Projektmitarbeiter am Tag der Bewerbung über Erfahrungen in der planungs- und baubegleitenden Anwendung von Zertifizierungssystemen nach BNB sowie Erfahrungen im öffentlichen Bauwesen verfügt.
3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 5 Jahre Berufserfahrung als Architekt/Ingenieur und eine Zulassung als BNB-Koordinator
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes und nach BNB zertifiziertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 200-700 netto) von mind. 5 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der BNB-Koordination (oder vergleichbar)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes und nach BNB zertifiziertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 200-700 netto) von mind. 5 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
4. Angaben zu den Referenzprojekten des Unternehmens (max. 66 Pkt)
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 33 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (6 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto, ohne Planungskosten) betragen mindestens 7 Mio. EUR .
4.2 (6 Pkt) – Es handelt sich um einen Neubau oder eine Sanierung eines öffentlichen Gebäudes/Bauwerks (z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Unterrichtsgebäude, Jugendfreizeiteinrichtung, Bibliothek).
4.3 (5 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.4 (5 Pkt) – Es hat eine Zertifizierung BNB, mind. Standard „silber“ erhalten.
4.5 (3 Pkt) – Es beinhaltete eine Baubiologische Beratung (ggf. mit Hinzuziehen eines Baubiologen)
4.6 (3 Pkt) – Es beinhaltete eine Beratung zur Ökobilanz, Rückbau und Recycling (ggf. mit Hinzuziehen eines Bauökologen / Circular-Economy-Experten)
4.7 (5 Pkt) – Der/Die Hauptbearbeiter/in oder die Stellvertretung, der/die als vorgesehener Leistungserbringer/in benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter/in oder Stellvertretung am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/60 bzw. 5/36 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 5 bzw. 3 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Mit Erreichen des Honorarhöchstwertes [Betrag gelöscht] EUR netto sind begonnene Aufträge abzuschließen und endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AN informiert den AG mindestens 3 Monate im Voraus, wenn dieser überschritten werden könnte.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle Bewerbergemeinschaft oder bei Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. der Hautauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen alle Leistungsstufen von der Projektvorbereitung/Bedarfsprogramm bis zur Dokumentation-Inbetriebnahme-Zertifizierung erfüllt worden sein.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Der hauptverantwortliche BNB-Koordinator muss mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der BNB-Koordination nachweisen. Dafür ist der Bewerbungsbogen entsprechend auszufüllen und der Nachweis der Berufserfahrung ist anhand von Lebenslauf und Hochschulzeugnis oder vergleichbar zu erbringen.
Der Auftragnehmer muss insgesamt mindestens 2 fachlich geeignete festangestellte Mitarbeiter (darunter kann auch der hauptverantwortliche BNB-Koordinator sein) im Bereich BNB-Koordination nachweisen (Nachhaltiges Bauen). Dafür ist der Bewerbungsbogen entsprechend auszufüllen.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in oder Ingenieur/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141)
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240)
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238)
— Wirt-3293 Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregister
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „RV_BNB“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]