Betreuung und Betrieb der externen Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oklp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung und Betrieb der externen Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin
Die Energiewirtschaftsstelle (EWS) nimmt die im Zusammenhang mit dem Bezug leitungsgebundener Energien (Strom, Gas, Fernwärme) stehenden Aufgaben des zentralen Energieeinkaufs und Energievertragscontrollings wahr. Hierzu zählen u.a. die zentrale Speicherung der von den Versorgern übermittelten Energieverbrauchs- und -kostendaten sowie regelmäßige Information der teilnehmenden öffentlichen Einrichtungen. Die EWS berät die zu versorgenden Einrichtungen in energiewirtschaftlichen Fragestellungen. Zurzeit gehören etwa 120 Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Polizei u.a.) und damit ca. 4.700 Liegenschaften zum Energiepool des Landes und werden über den jeweiligen Landesliefervertrag mit Strom, Gas und Fernwärme versorgt.
Vertragscontrolling (Vertragsmanagement, Rechnungsprüfung, Preisgleitung, Kommunalrabatt, sonstige Rabatte, Prüfung der Ökostrom- und Biogas-Testate)
Beratung (Strategische Beratung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berichtslegung, Information der Einrichtungen, Umsetzung parlamentarischer Beschlüsse)
Energiedatenmanagement in Datenbanksystem (Datenprüfung, Datenkonvertierung, Datenpflege, Datenexport, Datensicherung)
Energiebezug (Marktanalyse, Beschaffungskonzept, europaweite Ausschreibung des Strom- und Gasbedarfs, Umsetzung ökologischer Kriterien bei der Energiebeschaffung)
Dieser Auftrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre, es sei denn, er wird vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB wie folgt hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.