Umbau des Fahrgastschiffes "Susebek" auf ein rein elektrisches Antriebssystem Referenznummer der Bekanntmachung: Umbau des Fahrgastschiffes "Susebek"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.alstertouristik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau des Fahrgastschiffes "Susebek" auf ein rein elektrisches Antriebssystem
Umbau des Fahrgastschiffes "Susebek" auf ein rein elektrisches Antriebssystem für Einsatz auf der Alster einschl. Nebenfahrwasser für die ATG Alster-Touristik GmbH Hamburg.
Umbau des Fahrgastschiffes "Susebek" auf ein rein elektrisches Antriebssystem für Einsatz auf der Alster einschl. Nebenfahrwasser für die ATG Alster-Touristik GmbH Hamburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied einen entsprechenden Auszug einzureichen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die ATG aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt.
aa) Vorzulegende Nachweise
Die Bewerber haben zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen:
(1) Aktuelle Erklärung der Hausbank, bei der das Hauptgeschäftskonto des Bewerbers geführt wird, über die Geschäftsbeziehung und über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers. Die Bankerklärung darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als ein (1) Monat sein.
(2) Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice, wonach der Bewerber über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt sowie eine Erklärung, dass er diese für die gesamte Vertragslaufzeit bis zur Fertigstellung aufrechterhalten wird. Soweit in der Versicherungspolice eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, muss der Bewerber zudem eine Erklärung einreichen, ob und inwieweit der diesbezügliche Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist.
(3) Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(4) Vorlage des Orderbuches o.ä. für das aktuelle sowie das folgende Geschäftsjahr, aus dem die bereits erhaltenen Aufträge des Bewerbers sowie deren jeweilige Liefertermine hervorgehen.
(5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung (Reparatur, Umbau und Instandsetzung von Schiffen) in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind folgende der vorstehenden Unterlagen/Erklärungen für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
- Erklärung zu den Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre,
- Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre,
- Orderbuch für das aktuelle sowie das folgende Geschäftsjahr,
- Bankerklärung.
bb) Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(1) Aus der einzureichenden Bankerklärung muss sich ergeben, dass der Bewerber im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag über ausreichende Finanzmittel und Liquidität verfügt und dass es im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
(2) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 0,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall und mindestens 2 Mio. Euro pauschal für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres oder Zusicherung, eine solche Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abzuschließen.
(3) Der Bewerber hat einen Umsatz von mindestens 1,5 Mio. Euro p.a. mit Reparatur/Instandsetzung/Umbau von (Fahrgast)Schiffen in jedem der letzten drei vergangenen Geschäftsjahre erzielt. Als vergleichbare Leistungen im Sinne der Umsatzbetrachtung zählen allgemein die Reparatur/Instandsetzung/Umbau von (Fahrgast)Schiffen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung des hiesigen Auftrags in angemessener Qualität erforderlich sind. Zudem muss er über die technischen und personellen Mittel verfügen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
Vorzulegende Nachweise
Die Bewerber haben zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungs-fähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen:
(1) Eigenerklärung zu Kundenreferenzen über vergleichbare Leistungen für die Reparatur/Instandsetzung/Umbau von (Fahrgast)Schiffen in den vergangenen drei Jahren. Hierfür ist die Referenzliste (ATG_Susebek_Teil A.1_Teilnahmebedingungen_Anlage 1_Referenzliste) zu verwenden.
(2) Angabe der Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, gegliedert nach Berufsgruppen.
Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis von mindestens 3 Kundenreferenzen über vergleichbare Leistungen für die Reparatur/Instandsetzung/Umbau von (Fahrgast)Schiffen in den vergangenen drei Jahren.
Bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben Bewerbergemeinschaften nachzuweisen, dass ihre Mitglieder unter Berücksichtigung der vorgesehenen Arbeitsteilung insgesamt über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Die Mitarbeiterzahlen sind für jedes Mitglied anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, dass
aa) keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen,
bb) keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
cc) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
dd) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen,
ee) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 AentG nicht vorliegen und dass
ff) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen.
gg) keine Ausschlussgründe gemäß Art. 5k der VERORDNUNG (EU) 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014, geändert durch die VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 vorliegen.
b) Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie
- eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie
- die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind vor.
Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die vorstehenden Erklärungen und Nachweise einzeln vorlegen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DD864YZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]