Rückdeckung von Wertguthabenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: AL 96/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückdeckung von Wertguthabenvereinbarungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Verwaltung und Rückdeckung von Wertguthaben bei Mitarbeitenden der Charité (Tarifvertrag für Gesundheitsfachberufe der Charité).
Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Der Tarifvertrag für Gesundheitsfachberufe (TV GFB) wurde im Dezember 2021 abgeschlossen. Der Abschluss einer Betriebsnorm wurde im Sinne der Vorgaben aus dem TV GFB aufgesetzt und mit dem Klinikpersonalrat in regelmäßigen Verhandlungsterminen diskutiert und besprochen. Da der Abschluss dieser Betriebsnorm zwingend die Zustimmung des Klinikpersonalrats voraussetzt, konnte erst nach einer sehr großen Anzahl von erforderlichen Verhandlungsterminen im August 2022 eine Einigung erzielt werden.
Die erstmalige Einbringung in das Wertguthaben ist auf der Grundlage des TV GFB bereits zum 15.11.2022 zu realisieren. Eine Ausschreibung der Rückdeckung zu einem früheren Zeitpunkt war nicht möglich, da wesentliche Rahmenbedingungen erst mit Abschluss der Verständigung / Einigung mit dem Klinikpersonalrat festgestellt werden konnten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rückdeckung von Wertguthabenvereinbarungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.ruv.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]