Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18925
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Großprojekt Karlsruhe-Basel, PfA 7.2 -7.4 Planung Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 40 NT 40: Honorarfortschreibung Lph 1+2
Mit der Fertigstellung der Planungsergebnisse aus der Vorplanung haben sich zusätzliche Planungsobjekte ergeben, die im Hauptvertrag bisher nicht berücksichtigt und beschrieben wurden.
Im wesentlichen handelt es hier sich um folgende Objekte:
- Planungen zu Verkehrsanlage Straße
- OP IBW, TWP Eisenbahnüberführungen
- OP IBW, TWP Schallschutzwände
- Durchlässe OP IBW, TWP
- Anlagen zur Tiefenentwässerung: Transportleitungen / Pumpwerke OP IBW, TWP
- Regen-Rückhalte- und Versickerungsbecken OP IBW, TWP
Des weiteren sind Honoraranpassungen bei der Technischen Streckenausrüstung OLA erforderlich, da die in der Vorplanung aufgestellte Kostenschätzung erhöhte anrechenbare Kosten gegenüber der ursprünglichen Kostenkalkulation aufweist. Dies begründet sich in der Komplexität der Baumaßnahme.
Auch bei den Umweltplanungen (UVS, LBP, Artenschutz) ist eine Honoraranpassung erforderlich, da sich der Untersuchungsraum im Zuge der Vorplanung vergrößert hat.
Ebenso ist beim Objekt Vermessung eine Honoranpassung erforderlich, da während der Vorplanung zusätzliche Bestandsbauwerke identifiziert wurden, die in der Aufgabenstellung des HV nicht enthalten waren.
Für den Anteil Honoranpassung des Nachtrage ist ein Auftragnehmerwechsel nicht möglich, weil der bisherige AN Anspruch aus der sich aus der Vorplnung ergebenden Änderungen hinsichtlich erhöhter anrechenbarwer Kosten und Kartierungs- und Vermessungumfang hat.
Bei einem Wechsel des AN für die Planung der zusätzlichen Objekte würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten.