Abbruch Häuser 3 bis 6, Verbindungsgebäude + Weltkriegs-OP-Bunker Referenznummer der Bekanntmachung: P_0793-2022_AVK-H3-6-A01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch Häuser 3 bis 6, Verbindungsgebäude + Weltkriegs-OP-Bunker
AVK -Neubaukomplex - Bauabschnitt 3 bis 5 - Baufeldfreimachung und Sicherungsmaßnahmen - Abbruch der Häuser 3 bis 6, Verbindungsgebäude I und II und ehem. Weltkriegs-OP- Bunker einschl. Schadstoffsanierung und Entsorgung - sowie Baufeldsicherungsmaßnahmen ( Verbau )
Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH plant am Standort
Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg, Rubensstraße 125, 12157 Berlin
die Errichtung eines Neubaus als 3. - 5. BA der Standortentwicklung des AVK - am Grazer Damm.
Vivantes Auguste Viktoria Klinikum Rubensstraße 125 12157 Berlin
Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH plant am Standort
Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg, Rubensstraße 125, 12157 Berlin
die Errichtung eines Neubaus als 3. - 5. BA der Standortentwicklung des AVK - am Grazer Damm.
Voraussetzung der Neubaumaßnahme ist der Abbruch der Häuser 3 bis 6 (errichtet ca. 1905, i. d. R
3-geschossig und voll unterkellert grundsaniert 1987 - 1993) des Verbindungsgebäudes I, ehem. Abschnitt 1 und 2 (Neubau errichtet 1989 und 1992 - 4-geschossig und voll unterkellert) sowie des ehemaligen OP-Kriegsbunkers zwischen dem Haus 5 und 4 (errichtet 1941 - hälftig unter OKG).
Der Abbruch des oben genannten Gebäudekomplexes einschl. der vorangestellten umfassenden Schadstoffsanierung erfolgt in mehreren Abschnitten, wobei ein Teil der Gebäude auch während der Abbruchmaßnahmen angrenzender Häuser des Abbruchkomplex in Betrieb bleiben muss.
Zur Sicherung des Baufeldes der Neubaumaßnahme sowie zum Schutz der umliegenden Ver- und Entsorgungsleitungen und Trassen, sowie zur Aufrechterhaltung von Verkehrswegen im angrenzenden Krankenhausgelände und des öffentlichen Straßenlandes müssen umfangreiche Bausicherungsarbeiten als Berliner-Verbau vorgenommen werden.
Auch die Sicherungsmaßnahmen erfolgen zeitlich versetzt je nach Abbruch- und Rückbaufolge.
Gesamtlänge des Verbau ca. 450,00 m / Verbauträgerlängen ca. 9,80 m / Verbauträger HEB 400 ca. 500 Stck. / Ausfachung bis ca. 3,00 m unter UKG = Abbruchtiefe der Fundamente.
Vorhaltezeit der Träger ca. 3 Jahre optional - oder alternativ Ankauf durch den AG.
Ergänzung der Verbohlung mit Weiterführung des Erdaushub voraussichtlich ab 2. Halbjahr 2024, optional wird ein Ankauf der Verbauträger und Teilflächenausbohlung durch den AG ausgeschrieben
Die Schadstoffsanierung erfolgt auf der Grundlage eines umfassenden Schadstoffgutachtens und eines daraus abgeleiteten Schadstoffkatasters (auch schwachgebundener Asbest).
Die Schadstoffsanierung muss umfassend vor einer maschinellen Niederlegung der Gebäudesubstanz erfolgen, einschl. nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Verordnungen durch den AN vorzunehmender Entsorgung.
Bei Bauschutt > Z2 gilt zwingend die Einhaltung von Auflagen Berliner Behörden sowie die Bedienung von zugelassenen Bauschuttwaschanlagen in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Die Entsorgungskosten einschl. der vorgeschriebenen Andienung über eine Bauschuttwaschanlage trägt der AN selbst. Das Laden und Entsorgen von Bauschutt ist abhängig von der Einstufung nach LAGA-Bauschutt aus den Mischproben der Haufwerke. Für die Einstufung der Abfallhaufwerke werden Analysen durch ein neutrales, vom AG gesondert beauftragtes Labor durchgeführt.
Die Baustelle muss durch zwei zum Grazer Damm herzustellenden Dauerbaustellenzufahrt sowie eine Baustelleneinrichtung (einschl. Baustraßen) erschlossen werden - nur die Baufeldumzäunung erfolgt durch den AG - Baumfällarbeiten durch den AN.
Baukennwerte der abzubrechenden Gebäude: ( Haus - Gebäudegrundfläche UG - BRI )
Haus 3 einschl. Aufwachtrakt - 720,00 m² - 11.200,00 m³ / Haus 4 - 820,00 m² - 13.000,00 m³ /
Haus 5 - 780,00 m² - 13.000,00 m³ / Haus 6 - 890,00 m² - 14.700,00 m³ /
Verbindungsgebäude I und II - 900,00 m² - 14.400,00 m³ / Bunker - 450,00 m² - 3.200,00 m³
Gesamt BRI ca. 69.600,00 m³ Gesamt GF UG ca. 4.500,00 m² ( nach Vermessungsaufmaß)
sowie ca. 800,00 lfm unterirdische Versorgungskanäle - gemauert, Breite 1,50 m, Höhe 2,50 m
Alle Gebäude sind vollständig unterkellert sowie mit unterirdischen Versorgungsgängen miteinander verbunden.
Der Abbruch erfolgt vollständig und restlos bis an die Sicherungsverbauwand, einschl. anteiliger Erdarbeiten bis auf die Höhe der vorhandenen Fundamente der Gebäude innerhalb der Sicherungsflächen. Das gesamte Baufeld umfasst eine Fläche von ca. 80 x 190m = 15.200 m².
Im Baufeld und um die Verbausicherungslinien werden auch während der Abbrucharbeiten noch Ver -und Entsorgungsleitungen in Betrieb bleiben müssen, welche besonders zu schützen sind (in Kanälen und auch erdverlegt)!
Baudurchführung ab voraussichtlich Mitte November 2022 - Bauzeit ca. 16 Monate bis voraussichtlich 02 / 2024 - optional, wenn der Teilabbruch Haus 4 sowie Verbindungsgebäude I erst im 2. Quartal 2024 einschl. der anteiligen Verbauarbeiten ausgeführt werden kann. Dann Leistungsende 06/2024.
Dies ist auch dadurch bedingt, dass das Haus 4 und das Verbindungsgebäude II erst als letzter Abschnitt abgebrochen werden und bis zu einem noch nicht exakt bestimmbaren Zeitpunkt in Betrieb bleiben müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch Häuser 3 bis 6, Verbindungsgebäude + Weltkriegsbunker
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Das Verfahren wird zweistufig geführt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 EU Nr. 3 VOB/A. Auf der ersten Stufe haben die Interessenten als Bewerber einen Teilnahmeantrag einzureichen. Alle geeigneten Bewerbern, die die oben definierten Mindeststandards/Mindestanforderungen erfüllen, werden auf einer zweiten Stufe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Eine Nachforderung von Unterlagen findet nicht statt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Erstangebote den Zuschlag zu erteilen ohne Verhandlungen. Zuschlagskriterien werden neben dem Preis (70 %) auch qualitative Kriterien (30 %) sein. Unter den qualitativen Kriterien wird ein Ausführungskonzept des Bieters bewertet werden, in dem er darzulegen hat, wie er den Auftrag ausführen wird. Details sind zu entnehmen einer Bewertungsmatrix, die spätestens den Vergabeunterlagen in der Angebotsphase (zweite Stufe) beigefügt sein wird.
2.Der auszuführende Auftrag beinhaltet Arbeiten im Zusammenhang mit schwachgebundenem Asbest. Hierbei handelt es sich um kritische Aufgaben, die nach § 6d EU Abs. 4 VOB/A zwingend vom Bieter selbst ausgeführt werden müssen (die Ausführung durch einen Unterauftragnehmer oder einen Nachunternehmer im Wege der Eignungsleihe ist insofern nicht zulässig, sondern ausgeschlossen). Im Falle der Gründung einer Bewerber?
/Bietergemeinschaft dürfen die betreffenden kritischen Arbeiten nur von demjenigen Mitglied der Bewerber-Bietergemeinschaft ausgeführt werden, das über die entsprechenden Qualifikationen verfügt und die vorstehend definierten Mindestanforderungen erfüllt und insofern die erforderlichen Eignungsnachweise eingereicht hat. Bietergemeinschaften sind nur zugelassen, wenn sie gesamtschuldnerisch haften (mindestens GbR). Jenseits von Bietergemeinschaften gelten für etwaig eingesetzte Unteraufftragnehmer (nur zulässig jenseits kritischer Arbeiten mit schwachgebundenem Asbest) die Regelungen des § 6d EU VOB/A. Im Falle der Eignungsleihe muss der Bewerber dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichem Kapazitäten zur Verfügung stehen werden durch eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens und diese Unternehmen auch die Arbeiten ausführen, für die die Kapazitäten benötigt werden. Insoweit müssen die zum Einsatz vorgesehenen Unterauftragnehmer die entsprechenden Anforderungen an die Eignung (insbesondere die entsprechenden Referenzen/Betriebsunterlagen wie oben bei Mindeststandards gefordert) erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen (nachgewiesen durch die insoweit oben geforderten Unterlagen und Erklärungen). Das hat der für den Einsatz vorgesehene Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag dadurch nachzuweisen, dass alle insoweit geforderten Erklärungen und Nachweise auch vom Unterauftragnehmer eingereicht werden. Soweit ein Bewerber einen Unterauftragnehmer für die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähgkeit in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber eine rechtsverbindliche Erklärung vorlegen, wonach beide Unternehmen erklären gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung zu haften. Im Übrigen gilt § 6d EU Abs. 3 wonach für Kapazitäten anderer Unternehmen die Nachweisführung entsprechend § 6b EU VOB/A auch für diese Unternehmen gilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y676MWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ergeben sich aus §§ 160 ff. GWB. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus§ 160 Abs. 3 GWB. Danach sind Interessenten/Bewerber und Bieter gehalten, vermeintliche/behauptete Vergabeverstöße schnell gegenüber der Auftraggeberin zu rügen, weil sie die behaupteten Verstöße sonst ggf. nicht mehr geltend machen können. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]