C-ITS IRS Referenznummer der Bekanntmachung: 43g1-CIC-IRS-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
C-ITS IRS
Deutschlandweiter Roll-Out der dynamischen Ortung von Arbeitsstellen im Rahmen kooperativer Systeme zur Verkehrssteuerung auf Autobahnen; Beschaffung, Betrieb und Pflege von 1.564 kooperativen Kommunikationssystemen
Los 1- Betriebsregion 1 mit den Niederlassungen Nord, Nordwest, Westfalen und Rheinland
Autobahnmeisteren
Deutschlandweiter Roll-Out der dynamischen Ortung von Arbeitsstellen im Rahmen kooperativer Systeme zur Verkehrssteuerung auf Autobahnen; Beschaffung, Betrieb und Pflege von 550 kooperativen Kommunikationssystemen
um acht (8) mal 12 Monate; sowie im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung um weitere 12 Monate
Die Auswahl der sechs bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_Los1-3_IRS_Referenzbogen). Im Referenzbogen sind Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Die Referenzprojekte beinhalten die Entwicklung von ITS Roadside Stations (IRS) für Kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) an Intrastrukturkomponenten unter Anwendung der WLANp-Technik und
b) die Referenzprojekte beziehen sich auf das Betreiben (Montage, Wartung und Support) von ITS Roadside Stations (IRS) und
c) die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber umgesetzt.
Referenzprojekte, die nicht die unter a), b) und c) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Haben zwei Referenzprojekte den-selben Auftraggeber, geht das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Folgende Fragen sind zu den Referenzprojekten zu beantworten:
1. War der Betreiber der Verkehrsinfrastruktur im Referenzprojekt ein öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB)?
2. Wurden in Ihrem Referenzprojekt in den C-ITS Stations bereits kooperative Dienste gemäß Kapitel 2.2 (Dokument B01_V1_Lose1-3_IRS_ Leistungsbeschreibung) umgesetzt?
3. Erfüllen Ihre C-ITS Stations in Ihrem Referenzprojekt die ETSI-Standards für Kooperative, intelligente Verkehrssysteme (C-ITS)?
4. Wurden in den Stations Ihres Referenzprojektes nach Common Criteria (CC) zertifizierte Hardware Security Module (HSM) eingesetzt?
5. Wurden Ihre C-ITS Stations in dem Referenzprojekt an eine Public Key Infrastructure (PKI), die die Anforderungen von Level 0 oder höher gemäß Certificate Policy (CP) der Europäischen Union erfüllt, angebunden?
6. Waren die C-ITS Stations Ihres Referenzprojektes durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Betrieb (Test- (auch Pilot) und/oder Wirkbetrieb)?
Die Fragen werden jeweils wie folgt bewertet: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte.
Die Vergabestelle wählt die sechs geeigneten Bewerber je Los, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten je Los aus. Maximal können somit pro Los 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Optionale Umsetzung und Implementierung weiterer kooperativer Kommunikationsdienste zur Ergänzung des Systems sowie deren Montage an Infrastrukturkomponenten und deren Betrieb.
Die Entscheidung zur Beauftragung und damit zur Umsetzung weiterer kooperativer Dienste ist abhängig sowohl von der Leistungserbringung in Bezug auf Qualität und Schnelligkeit des jeweiligen Auftragnehmers im Rahmen der Umsetzung des 1. und 2. Dienstes als auch der Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel.
Die Autobahn GmbH des Bundes schätzt den finanziellen Aufwand für die deutschlandweite Einführung des 1. und 2. Dienstes (über alle drei Lose) auf circa 30,5 Mio. EUR netto, für 12 Jahre. Eine Haushaltsmittelzusage hierfür liegt vor.
Der Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes nach entfallen dabei über alle drei Lose auf die "Normalpositionen" circa 16,7 Mio. EUR netto. Die Normalpositionen decken unter anderem die
flächendeckende Erstausstattung, Montage und Lagerhaltung in den ersten beiden Vertragsjahren sowie den Betrieb der IRS-Erstausstattung ab Inbetriebnahme bis Vertragsende ab.
In den mit circa 13,8 Mio. EUR netto bezifferten "Notwendige Bedarfsposition für 1. und 2. Dienst" werden der Support und die Pflege der Erstausstattung sowie die Nachbestellung von IRS und deren Montage gefasst.
Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen, deren Abruf nach gesonderter Beschlussfassung z.B. in Form von gesonderten Einzelabrufen separat durch den AG erfolgt.
Für die "Bedarfsposition für weitere Dienste", in der die Umsetzung weiterer Dienste sowie die Beschaffung zusätzlicher IRS und z.B. deren Montage gefasst werden, werden die Kosten für alle drei Lose insgesamt auf circa 59 Mio. EUR netto (19,67 Mio. EUR je Los) geschätzt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es sich hierbei ebenfalls um optionale Leistungen handelt.
Dementsprechend kann sich der Gesamtwert des hier dargelegten Ausschreibungsgegenstands über alle drei Lose auf ca. 89,5 Mio. EUR netto für 12 Jahre erhöhen (hypothetischer Maximalauftragswert, § 37 VgV).Die Kostenschätzung basiert auf den wenigen bisher vorhandenen Erfahrungswerten und stellt eine Maximalschätzung dar.
101075396 - 21-EU-TG-MERIDIAN
Angebotslimitierung:
Ein Unternehmen kann pro Los nur einmal, d.h. entweder als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer eines Bieter-Unternehmens am Verfahren teilnehmen.
Zuschlagslimitierung:
Ein Unternehmen kann max. für zwei Lose den Zuschlag erhalten, d.h.
a. für zwei Lose als Bieter bzw. Teil einer Bietergemeinschaft; oder
b. für zwei Lose als Unterauftragnehmer eines Bieters Unternehmens; oder
c. für je ein Los als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft sowie für ein Los als Unterauftragnehmer.
Im Interesse des Geheimwettbewerbs hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren (als Bieter und Unterauftragnehmer in verschiedenen Losen oder als Unterauftragnehmer in mehreren Losen)
1. der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben und
2. der Unterauftragnehmer zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem übrigen Angebot des Bieters hat, für den er als Unterauftragnehmer tätig werden soll (siehe Ziff. 1.2 und 1.3 des Dokuments A02_V1_Los1-3_ IRS_Bewerbungsbedingungen).
Bieter und Unterauftragnehmer haben im Fall der Mehrfachbeteiligung am Verfahren durch Einreichung des Dokuments D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklärung bereits im Teilnahmewettbewerb zu versichern, dass sie keine Kenntnis von Angebotsdetails, die nicht ihre eigene Leistungserbringung betreffen, erhalten haben bzw. solche Angebotsinhalte nicht mit den Unterauftragnehmern teilen.
Die Zuschlagslimitierung wird wie folgt umgesetzt:
Zunächst wird die Kennzahl Z losspezifisch für jedes Angebot derjenigen Bieter ermittelt, mit denen verhandelt und ein Assessment durchgeführt wurde.
Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung für die einzelnen Lose richtet sich nach der höchsten Kennzahl Z. Als erstes wird der Zuschlag für dasjenige Los erteilt, für das die höchste Kennzahl Z ermittelt wurde, anschließend der Zuschlag für das Los mit der verbleibenden höchsten Kennzahl Z, zum Schluss der Zuschlag für das verbleibende Los.
Für den Fall, dass die höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich ist, bestimmt sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung nach der durchschnittlichen Kennzahl Z pro Los. Als erstes wird der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich höchsten Kennzahl Z erteilt, als letztes der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich niedrigsten Kennzahl Z.
Die durchschnittliche Kennzahl Z entspricht dem Quotienten aus den addierten Kennzahlen Z des jeweiligen Loses und der Anzahl der Bieter auf dieses Los.
Sollte auch die durchschnittlich höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich sein, richtet sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung bei den betreffenden Losen nach ihrer Bezeichnung (Los 1 vor Los 2 und Los 3; Los 2 vor Los 3).
Die Ermittlung der Kennzahl Z erfolgt jeweils anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Mehrfachbeteiligung
Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung in einem Los ist ausgeschlossen.
Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung am Verfahren ist gegeben, wenn ein Unternehmen in verschiedenen Losen
(1) als Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Einzelbieter Angebote abgibt;
(2) als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Unterauftragnehmer Angebote abgibt;
(3) als Teil verschiedener Bietergemeinschaften Angebote abgibt;
(4) als Unterauftragnehmer mehrerer Bieter mehrere Angebote abgibt oder
(5) sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an demselben Wettbewerb beteiligen.
Eine Doppel- bzw. Mehrfachbeteiligung begründet die widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist.
Es obliegt daher den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 13. April 2011 - Verg 4/11-, juris).
Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu ermöglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend von § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (siehe Dokumente D02_Los1-3_IRS_Bietergemeinschaftserklaerung und D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklaerung).
Los 2 - Betriebsregion 2 mit den Niederlassungen West, Südwest, Südbayern
Autobahnmeistereien
Deutschlandweiter Roll-Out der dynamischen Ortung von Arbeitsstellen im Rahmen kooperativer Systeme zur Verkehrssteuerung auf Autobahnen; Beschaffung, Betrieb und Pflege von 481 kooperativen Kommunikationssystemen.
um acht (8) mal 12 Monate; sowie im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung um weitere 12 Monate
Die Auswahl der sechs bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_Los1-3_IRS_Referenzbogen). Im Referenzbogen sind Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Die Referenzprojekte beinhalten die Entwicklung von ITS Roadside Stations (IRS) für Kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) an Intrastrukturkomponenten unter Anwendung der WLANp-Technik und
b) die Referenzprojekte beziehen sich auf das Betreiben (Montage, Wartung und Support) von ITS Roadside Stations (IRS) und
c) die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber umgesetzt.
Referenzprojekte, die nicht die unter a), b) und c) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Haben zwei Referenzprojekte den-selben Auftraggeber, geht das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Folgende Fragen sind zu den Referenzprojekten zu beantworten:
1. War der Betreiber der Verkehrsinfrastruktur im Referenzprojekt ein öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB)?
2. Wurden in Ihrem Referenzprojekt in den C-ITS Stations bereits kooperative Dienste gemäß Kapitel 2.2 (Dokument B01_V1_Lose1-3_IRS_ Leistungsbeschreibung) umgesetzt?
3. Erfüllen Ihre C-ITS Stations in Ihrem Referenzprojekt die ETSI-Standards für Kooperative, intelligente Verkehrssysteme (C-ITS)?
4. Wurden in den Stations Ihres Referenzprojektes nach Common Criteria (CC) zertifizierte Hardware Security Module (HSM) eingesetzt?
5. Wurden Ihre C-ITS Stations in dem Referenzprojekt an eine Public Key Infrastructure (PKI), die die Anforderungen von Level 0 oder höher gemäß Certificate Policy (CP) der Europäischen Union erfüllt, angebunden?
6. Waren die C-ITS Stations Ihres Referenzprojektes durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Betrieb (Test- (auch Pilot) und/oder Wirkbetrieb)?
Die Fragen werden jeweils wie folgt bewertet: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte.
Die Vergabestelle wählt die sechs geeigneten Bewerber je Los, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten je Los aus. Maximal können somit pro Los 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Optionale Umsetzung und Implementierung weiterer kooperativer Kommunikationsdienste zur Ergänzung des Systems sowie deren Montage an Infrastrukturkomponenten und deren Betrieb.
Die Entscheidung zur Beauftragung und damit zur Umsetzung weiterer kooperativer Dienste ist abhängig sowohl von der Leistungserbringung in Bezug auf Qualität und Schnelligkeit des jeweiligen Auftragnehmers im Rahmen der Umsetzung des 1. und 2. Dienstes als auch der Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel.
Die Autobahn GmbH des Bundes schätzt den finanziellen Aufwand für die deutschlandweite Einführung des 1. und 2. Dienstes (über alle drei Lose) auf circa 30,5 Mio. EUR netto, für 12 Jahre. Eine Haushaltsmittelzusage hierfür liegt vor.
Der Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes nach entfallen dabei über alle drei Lose auf die "Normalpositionen" circa 16,7 Mio. EUR netto. Die Normalpositionen decken unter anderem die
flächendeckende Erstausstattung, Montage und Lagerhaltung in den ersten beiden Vertragsjahren sowie den Betrieb der IRS-Erstausstattung ab Inbetriebnahme bis Vertragsende ab.
In den mit circa 13,8 Mio. EUR netto bezifferten "Notwendige Bedarfsposition für 1. und 2. Dienst" werden der Support und die Pflege der Erstausstattung sowie die Nachbestellung von IRS und deren Montage gefasst.
Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen, deren Abruf nach gesonderter Beschlussfassung z.B. in Form von gesonderten Einzelabrufen separat durch den AG erfolgt.
Für die "Bedarfsposition für weitere Dienste", in der die Umsetzung weiterer Dienste sowie die Beschaffung zusätzlicher IRS und z.B. deren Montage gefasst werden, werden die Kosten für alle drei Lose insgesamt auf circa 59 Mio. EUR netto (19,67 Mio. EUR je Los) geschätzt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es sich hierbei ebenfalls um optionale Leistungen handelt.
Dementsprechend kann sich der Gesamtwert des hier dargelegten Ausschreibungsgegenstands über alle drei Lose auf ca. 89,5 Mio. EUR netto für 12 Jahre erhöhen (hypothetischer Maximalauftragswert, § 37 VgV).Die Kostenschätzung basiert auf den wenigen bisher vorhandenen Erfahrungswerten und stellt eine Maximalschätzung dar.
101075396 - 21-EU-TG-MERIDIAN
Angebotslimitierung:
Ein Unternehmen kann pro Los nur einmal, d.h. entweder als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer eines Bieter-Unternehmens am Verfahren teilnehmen.
Zuschlagslimitierung:
Ein Unternehmen kann max. für zwei Lose den Zuschlag erhalten, d.h.
a. für zwei Lose als Bieter bzw. Teil einer Bietergemeinschaft; oder
b. für zwei Lose als Unterauftragnehmer eines Bieters Unternehmens; oder
c. für je ein Los als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft sowie für ein Los als Unterauftragnehmer.
Im Interesse des Geheimwettbewerbs hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren (als Bieter und Unterauftragnehmer in verschiedenen Losen oder als Unterauftragnehmer in mehreren Losen)
1. der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben und
2. der Unterauftragnehmer zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem übrigen Angebot des Bieters hat, für den er als Unterauftragnehmer tätig werden soll (siehe Ziff. 1.2 und 1.3 des Dokuments A02_V1_Los1-3_ IRS_Bewerbungsbedingungen).
Bieter und Unterauftragnehmer haben im Fall der Mehrfachbeteiligung am Verfahren durch Einreichung des Dokuments D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklärung bereits im Teilnahmewettbewerb zu versichern, dass sie keine Kenntnis von Angebotsdetails, die nicht ihre eigene Leistungserbringung betreffen, erhalten haben bzw. solche Angebotsinhalte nicht mit den Unterauftragnehmern teilen.
Die Zuschlagslimitierung wird wie folgt umgesetzt:
Zunächst wird die Kennzahl Z losspezifisch für jedes Angebot derjenigen Bieter ermittelt, mit denen verhandelt und ein Assessment durchgeführt wurde.
Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung für die einzelnen Lose richtet sich nach der höchsten Kennzahl Z. Als erstes wird der Zuschlag für dasjenige Los erteilt, für das die höchste Kennzahl Z ermittelt wurde, anschließend der Zuschlag für das Los mit der verbleibenden höchsten Kennzahl Z, zum Schluss der Zuschlag für das verbleibende Los.
Für den Fall, dass die höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich ist, bestimmt sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung nach der durchschnittlichen Kennzahl Z pro Los. Als erstes wird der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich höchsten Kennzahl Z erteilt, als letztes der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich niedrigsten Kennzahl Z.
Die durchschnittliche Kennzahl Z entspricht dem Quotienten aus den addierten Kennzahlen Z des jeweiligen Loses und der Anzahl der Bieter auf dieses Los.
Sollte auch die durchschnittlich höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich sein, richtet sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung bei den betreffenden Losen nach ihrer Bezeichnung (Los 1 vor Los 2 und Los 3; Los 2 vor Los 3).
Die Ermittlung der Kennzahl Z erfolgt jeweils anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Mehrfachbeteiligung
Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung in einem Los ist ausgeschlossen.
Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung am Verfahren ist gegeben, wenn ein Unternehmen in verschiedenen Losen
(1) als Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Einzelbieter Angebote abgibt;
(2) als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Unterauftragnehmer Angebote abgibt;
(3) als Teil verschiedener Bietergemeinschaften Angebote abgibt;
(4) als Unterauftragnehmer mehrerer Bieter mehrere Angebote abgibt oder
(5) sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an demselben Wettbewerb beteiligen.
Eine Doppel- bzw. Mehrfachbeteiligung begründet die widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist.
Es obliegt daher den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 13. April 2011 - Verg 4/11-, juris).
Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu ermöglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend von § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (siehe Dokumente D02_Los1-3_IRS_Bietergemeinschaftserklaerung und D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklaerung).
Los 3 - Betriebsregion 3 mit den Niederlassungen Nordost, Ost und Nordbayern
Autobahnmeistereien
Deutschlandweiter Roll-Out der dynamischen Ortung von Arbeitsstellen im Rahmen kooperativer Systeme zur Verkehrssteuerung auf Autobahnen; Beschaffung, Betrieb und Pflege von 533 kooperativen Kommunikationssystemen.
um acht (8) mal 12 Monate; sowie im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung um weitere 12 Monate
Die Auswahl der sechs bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_Los1-3_IRS_Referenzbogen). Im Referenzbogen sind Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Die Referenzprojekte beinhalten die Entwicklung von ITS Roadside Stations (IRS) für Kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) an Intrastrukturkomponenten unter Anwendung der WLANp-Technik und
b) die Referenzprojekte beziehen sich auf das Betreiben (Montage, Wartung und Support) von ITS Roadside Stations (IRS) und
c) die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber umgesetzt.
Referenzprojekte, die nicht die unter a), b) und c) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Haben zwei Referenzprojekte den-selben Auftraggeber, geht das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Folgende Fragen sind zu den Referenzprojekten zu beantworten:
1. War der Betreiber der Verkehrsinfrastruktur im Referenzprojekt ein öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB)?
2. Wurden in Ihrem Referenzprojekt in den C-ITS Stations bereits kooperative Dienste gemäß Kapitel 2.2 (Dokument B01_V1_Lose1-3_IRS_ Leistungsbeschreibung) umgesetzt?
3. Erfüllen Ihre C-ITS Stations in Ihrem Referenzprojekt die ETSI-Standards für Kooperative, intelligente Verkehrssysteme (C-ITS)?
4. Wurden in den Stations Ihres Referenzprojektes nach Common Criteria (CC) zertifizierte Hardware Security Module (HSM) eingesetzt?
5. Wurden Ihre C-ITS Stations in dem Referenzprojekt an eine Public Key Infrastructure (PKI), die die Anforderungen von Level 0 oder höher gemäß Certificate Policy (CP) der Europäischen Union erfüllt, angebunden?
6. Waren die C-ITS Stations Ihres Referenzprojektes durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Betrieb (Test- (auch Pilot) und/oder Wirkbetrieb)?
Die Fragen werden jeweils wie folgt bewertet: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte.
Die Vergabestelle wählt die sechs geeigneten Bewerber je Los, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten je Los aus. Maximal können somit pro Los 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Optionale Umsetzung und Implementierung weiterer kooperativer Kommunikationsdienste zur Ergänzung des Systems sowie deren Montage an Infrastrukturkomponenten und deren Betrieb.
Die Entscheidung zur Beauftragung und damit zur Umsetzung weiterer kooperativer Dienste ist abhängig sowohl von der Leistungserbringung in Bezug auf Qualität und Schnelligkeit des jeweiligen Auftragnehmers im Rahmen der Umsetzung des 1. und 2. Dienstes als auch der Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel.
Die Autobahn GmbH des Bundes schätzt den finanziellen Aufwand für die deutschlandweite Einführung des 1. und 2. Dienstes (über alle drei Lose) auf circa 30,5 Mio. EUR netto, für 12 Jahre. Eine Haushaltsmittelzusage hierfür liegt vor.
Der Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes nach entfallen dabei über alle drei Lose auf die "Normalpositionen" circa 16,7 Mio. EUR netto. Die Normalpositionen decken unter anderem die
flächendeckende Erstausstattung, Montage und Lagerhaltung in den ersten beiden Vertragsjahren sowie den Betrieb der IRS-Erstausstattung ab Inbetriebnahme bis Vertragsende ab.
In den mit circa 13,8 Mio. EUR netto bezifferten "Notwendige Bedarfsposition für 1. und 2. Dienst" werden der Support und die Pflege der Erstausstattung sowie die Nachbestellung von IRS und deren Montage gefasst.
Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen, deren Abruf nach gesonderter Beschlussfassung z.B. in Form von gesonderten Einzelabrufen separat durch den AG erfolgt.
Für die "Bedarfsposition für weitere Dienste", in der die Umsetzung weiterer Dienste sowie die Beschaffung zusätzlicher IRS und z.B. deren Montage gefasst werden, werden die Kosten für alle drei Lose insgesamt auf circa 59 Mio. EUR netto (19,67 Mio. EUR je Los) geschätzt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es sich hierbei ebenfalls um optionale Leistungen handelt.
Dementsprechend kann sich der Gesamtwert des hier dargelegten Ausschreibungsgegenstands über alle drei Lose auf ca. 89,5 Mio. EUR netto für 12 Jahre erhöhen (hypothetischer Maximalauftragswert, § 37 VgV).Die Kostenschätzung basiert auf den wenigen bisher vorhandenen Erfahrungswerten und stellt eine Maximalschätzung dar.
101075396 - 21-EU-TG-MERIDIAN
Angebotslimitierung:
Ein Unternehmen kann pro Los nur einmal, d.h. entweder als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer eines Bieter-Unternehmens am Verfahren teilnehmen.
Zuschlagslimitierung:
Ein Unternehmen kann max. für zwei Lose den Zuschlag erhalten, d.h.
a. für zwei Lose als Bieter bzw. Teil einer Bietergemeinschaft; oder
b. für zwei Lose als Unterauftragnehmer eines Bieters Unternehmens; oder
c. für je ein Los als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft sowie für ein Los als Unterauftragnehmer.
Im Interesse des Geheimwettbewerbs hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren (als Bieter und Unterauftragnehmer in verschiedenen Losen oder als Unterauftragnehmer in mehreren Losen)
1. der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben und
2. der Unterauftragnehmer zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem übrigen Angebot des Bieters hat, für den er als Unterauftragnehmer tätig werden soll (siehe Ziff. 1.2 und 1.3 des Dokuments A02_V1_Los1-3_ IRS_Bewerbungsbedingungen).
Bieter und Unterauftragnehmer haben im Fall der Mehrfachbeteiligung am Verfahren durch Einreichung des Dokuments D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklärung bereits im Teilnahmewettbewerb zu versichern, dass sie keine Kenntnis von Angebotsdetails, die nicht ihre eigene Leistungserbringung betreffen, erhalten haben bzw. solche Angebotsinhalte nicht mit den Unterauftragnehmern teilen.
Die Zuschlagslimitierung wird wie folgt umgesetzt:
Zunächst wird die Kennzahl Z losspezifisch für jedes Angebot derjenigen Bieter ermittelt, mit denen verhandelt und ein Assessment durchgeführt wurde.
Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung für die einzelnen Lose richtet sich nach der höchsten Kennzahl Z. Als erstes wird der Zuschlag für dasjenige Los erteilt, für das die höchste Kennzahl Z ermittelt wurde, anschließend der Zuschlag für das Los mit der verbleibenden höchsten Kennzahl Z, zum Schluss der Zuschlag für das verbleibende Los.
Für den Fall, dass die höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich ist, bestimmt sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung nach der durchschnittlichen Kennzahl Z pro Los. Als erstes wird der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich höchsten Kennzahl Z erteilt, als letztes der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich niedrigsten Kennzahl Z.
Die durchschnittliche Kennzahl Z entspricht dem Quotienten aus den addierten Kennzahlen Z des jeweiligen Loses und der Anzahl der Bieter auf dieses Los.
Sollte auch die durchschnittlich höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich sein, richtet sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung bei den betreffenden Losen nach ihrer Bezeichnung (Los 1 vor Los 2 und Los 3; Los 2 vor Los 3).
Die Ermittlung der Kennzahl Z erfolgt jeweils anhand der erweiterten Richtwertmethode.
Mehrfachbeteiligung
Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung in einem Los ist ausgeschlossen.
Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung am Verfahren ist gegeben, wenn ein Unternehmen in verschiedenen Losen
(1) als Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Einzelbieter Angebote abgibt;
(2) als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Unterauftragnehmer Angebote abgibt;
(3) als Teil verschiedener Bietergemeinschaften Angebote abgibt;
(4) als Unterauftragnehmer mehrerer Bieter mehrere Angebote abgibt oder
(5) sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an demselben Wettbewerb beteiligen.
Eine Doppel- bzw. Mehrfachbeteiligung begründet die widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist.
Es obliegt daher den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 13. April 2011 - Verg 4/11-, juris).
Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu ermöglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend von § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (siehe Dokumente D02_Los1-3_IRS_Bietergemeinschaftserklaerung und D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklaerung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft als Nachweis die Dokumente Erklärung gem. §§ 1, 29 HGB, Vertraulichkeitserklärung,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 123
GWB, Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 124 Abs. 1 GWB
sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen vorzulegen. Die Erklärungen sind als
Anlagen dem Dokument T01_Los1-3_IRS_Teilnahmeantrag beigefügt.
Geeignete Bewerber sind zudem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen (T03_Los1-3-IRS_Erklaerung zu russischen Unternehmen) sowie eine Verschwiegenheitserklärung (T04_Los1-3_Verschwiegenheitserklaerung) einzureichen.
- Umsatz des Bewerberunternehmens für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
- KMU-Erklärung
Die Auswahl der sechs bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_Los1-3_IRS_Referenzbogen). Im Referenzbogen sind Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auf-traggebern zu benennen.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Die Referenzprojekte beinhalten die Entwicklung von ITS Roadside Stations (IRS) für Kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) an Intrastrukturkomponenten unter Anwendung der WLANp-Technik und
b) die Referenzprojekte beziehen sich auf das Betreiben (Montage, Wartung und Support) von ITS Roadside Stations (IRS) und
c) die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber umgesetzt.
Referenzprojekte, die nicht die unter a), b) und c) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Haben zwei Referenzprojekte denselben Auftraggeber, geht das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Folgende Fragen sind zu den Referenzprojekten zu beantworten:
1. War der Betreiber der Verkehrsinfrastruktur im Referenzprojekt ein öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB)?
2. Wurden in Ihrem Referenzprojekt in den C-ITS Stations bereits kooperative Dienste gemäß Kapitel 2.2 (Dokument B01_V1_Lose1-3_IRS_ Leistungsbeschreibung) umgesetzt?
3. Erfüllen Ihre C-ITS Stations in Ihrem Referenzprojekt die ETSI-Standards für Kooperative, intelligente Verkehrssysteme (C-ITS)?
4. Wurden in den Stations Ihres Referenzprojektes nach Common Criteria (CC) zertifizierte Hardware Security Module (HSM) eingesetzt?
5. Wurden Ihre C-ITS Stations in dem Referenzprojekt an eine Public Key Infrastructure (PKI), die die Anforderungen von Level 0 oder höher gemäß Certificate Policy (CP) der Europäischen Union erfüllt, angebunden?
6. Waren die C-ITS Stations Ihres Referenzprojektes durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Betrieb (Test- (auch Pilot) und/oder Wirkbetrieb)?
Die Fragen werden jeweils wie folgt bewertet: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte.
Die Vergabestelle wählt die sechs geeigneten Bewerber je Los, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten je Los aus. Maximal können somit pro Los 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Für die drei Lose ist eine reguläre Vertragslaufzeit von ca. 144 Monaten (48 Monate Grundlaufzeit zzgl. einer achtmaligen optionalen Verlängerung um 12 Monate) mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um max. weitere 12 Monate für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung vorgesehen. Die Maximallaufzeit überschreitet damit der die Höchstlaufzeit von vier Jahren gem. § 21 Abs. 6 VgV. Die Überschreitung der vierjährigen Regelhöchstgrenze ist gerechtfertigt, da die Autobahn GmbH des Bundes für die Entwicklung und Implementierung der IRS mit einem sehr hohen Investitionsvolumen in Vorleistung geht, die sich nur langfristig amortisieren und eine kürzere Laufzeit im Interesse des Haushaltsrechts nicht zu rechtfertigen wäre. Darüber hinaus muss die zu beschaffende Hard- und Software zunächst auf die Bedarfe der Autobahn angepasst und für weitere Dienste weiterentwickelt werden. Die Beschränkung auf eine vierjährige Laufzeit würde den reinen Produktivbetrieb insoweit auf wenige Monate beschränken. Ferner müssen die IRS als wesentlicher Bestandteil der zukünftige Verkehrssteuerung auf den Bundesautobahnen fehlerfrei im Rahmen des Cooperative ITS Corridors (C-ITS Corridor) den Regelbetrieb kooperativer Verkehrssysteme unterstützen. Einer Marktabschottung hat die Autobahn GmbH des Bundes durch die Gestaltung des Vergabeverfahrens entgegengewirkt, in dem sie eine Angebots- und Zuschlagslimitierung für die Lose vorgesehen hat. Die gewählte Laufzeit soll sicherstellen, Auftragnehmer zu finden, die langlebige Hard-/Software-Lösungen erstellen. Indem der Vertrag eine Grundlaufzeit von 4 Jahren hat und sich nur verlängert, wenn der Auftraggeber nicht mindestens sechs Monate vor Ende eines neuen Vertragsjahres kündigt, besteht für den Auftraggeber zugleich die Möglichkeit, sich im Falle einer suboptimalen Leistungserbringung vom Vertrag zu lösen. In diesem Sinne dient die Laufzeit der sparsamen Verwendung von Bundesmitteln (§ 7 BHO).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollte innerhalb von 10 Monaten nach Abschluss des Vergabeverfahrens der Vertrag für ein oder zwei Lose z.B. aufgrund einer Aufhebung des Vertrages oder der Insolvenz des Auftragnehmers beendet werden, behält sich der Auftraggeber im Interesse der Versorgungssicherheit und zur Vermeidung eines weiteren Vergabeverfahrens vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter mit der Leistung zu beauftragen.
Die Autobahn GmbH des Bundes schätzt den finanziellen Aufwand für die deutschlandweite Einführung des 1. und 2. Dienstes (über alle drei Lose) auf circa 30,5 Mio. EUR netto, für 12 Jahre. Eine Haushaltsmittelzusage hierfür liegt vor.
Der Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes nach entfallen dabei über alle drei Lose auf die "Normalpositionen" circa 16,7 Mio. EUR netto. Die Normalpositionen decken unter anderem die flächendeckende Erstausstattung, Montage und Lagerhaltung in den ersten beiden Vertragsjahren sowie den Betrieb der IRS-Erstausstattung ab Inbetriebnahme bis Vertragsende ab.
In den mit circa 13,8 Mio. EUR netto bezifferten "Notwendige Bedarfsposition für 1. und 2. Dienst" werden der Support und die Pflege der Erstausstattung sowie die Nachbestellung von IRS und deren Montage gefasst. Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen, deren Abruf nach gesonderter Beschlussfassung z.B. in Form von gesonderten Einzelabrufen separat durch den AG erfolgt.
Für die "Bedarfsposition für weitere Dienste", in der die Umsetzung weiterer Dienste sowie die Beschaffung zusätzlicher IRS und z.B. deren Montage gefasst werden, werden die Kosten auf circa 59 Mio. EUR netto geschätzt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es sich hierbei ebenfalls um optionale Leistungen handelt.
Dementsprechend kann sich der Gesamtwert des hier dargelegten Ausschreibungsgegenstands über alle drei Lose auf ca. 89,5 Mio. EUR netto für 12 Jahre erhöhen(hypothetischer Maximalauftragswert, § 37 VgV).Die Kostenschätzung basiert auf den wenigen bisher vorhandenen Erfahrungswerten und stellt eine Maximalschätzung dar.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W65FJ
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Postleitzahl: 53123
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Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html ) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html ) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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