C-ITS IRS Referenznummer der Bekanntmachung: 43g1-CIC-IRS-2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4W65FJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4W65FJ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau, Betrieb und Unterhaltung von Straßen und deren Ausstattung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

C-ITS IRS

Referenznummer der Bekanntmachung: 43g1-CIC-IRS-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Deutschlandweiter Roll-Out der dynamischen Ortung von Arbeitsstellen im Rahmen kooperativer Systeme zur Verkehrssteuerung auf Autobahnen; Beschaffung, Betrieb und Pflege von 1.564 kooperativen Kommunikationssystemen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1- Betriebsregion 1 mit den Niederlassungen Nord, Nordwest, Westfalen und Rheinland

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34923000 Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
72268000 Bereitstellung von Software
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
32260000 Datenübertragungsanlagen
32270000 Digitale Übertragungsgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
NUTS-Code: DE933 Harburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
NUTS-Code: DE600 Hamburg
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
NUTS-Code: DE732 Fulda
NUTS-Code: DE91C Göttingen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE93B Verden
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
NUTS-Code: DE94C Leer
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
NUTS-Code: DEA34 Borken
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA43 Herford
NUTS-Code: DE94F Vechta
NUTS-Code: DEA5C Unna
NUTS-Code: DE949 Emsland
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
NUTS-Code: DEA5B Soest
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA26 Düren
NUTS-Code: DEA34 Borken
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA1F Wesel
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
NUTS-Code: DEA26 Düren
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Hauptort der Ausführung:

Autobahnmeisteren

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Deutschlandweiter Roll-Out der dynamischen Ortung von Arbeitsstellen im Rahmen kooperativer Systeme zur Verkehrssteuerung auf Autobahnen; Beschaffung, Betrieb und Pflege von 550 kooperativen Kommunikationssystemen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

um acht (8) mal 12 Monate; sowie im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung um weitere 12 Monate

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der sechs bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_Los1-3_IRS_Referenzbogen). Im Referenzbogen sind Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen.

Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

a) Die Referenzprojekte beinhalten die Entwicklung von ITS Roadside Stations (IRS) für Kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) an Intrastrukturkomponenten unter Anwendung der WLANp-Technik und

b) die Referenzprojekte beziehen sich auf das Betreiben (Montage, Wartung und Support) von ITS Roadside Stations (IRS) und

c) die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber umgesetzt.

Referenzprojekte, die nicht die unter a), b) und c) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Haben zwei Referenzprojekte den-selben Auftraggeber, geht das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.

Folgende Fragen sind zu den Referenzprojekten zu beantworten:

1. War der Betreiber der Verkehrsinfrastruktur im Referenzprojekt ein öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB)?

2. Wurden in Ihrem Referenzprojekt in den C-ITS Stations bereits kooperative Dienste gemäß Kapitel 2.2 (Dokument B01_V1_Lose1-3_IRS_ Leistungsbeschreibung) umgesetzt?

3. Erfüllen Ihre C-ITS Stations in Ihrem Referenzprojekt die ETSI-Standards für Kooperative, intelligente Verkehrssysteme (C-ITS)?

4. Wurden in den Stations Ihres Referenzprojektes nach Common Criteria (CC) zertifizierte Hardware Security Module (HSM) eingesetzt?

5. Wurden Ihre C-ITS Stations in dem Referenzprojekt an eine Public Key Infrastructure (PKI), die die Anforderungen von Level 0 oder höher gemäß Certificate Policy (CP) der Europäischen Union erfüllt, angebunden?

6. Waren die C-ITS Stations Ihres Referenzprojektes durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Betrieb (Test- (auch Pilot) und/oder Wirkbetrieb)?

Die Fragen werden jeweils wie folgt bewertet: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte.

Die Vergabestelle wählt die sechs geeigneten Bewerber je Los, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten je Los aus. Maximal können somit pro Los 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.

Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Umsetzung und Implementierung weiterer kooperativer Kommunikationsdienste zur Ergänzung des Systems sowie deren Montage an Infrastrukturkomponenten und deren Betrieb.

Die Entscheidung zur Beauftragung und damit zur Umsetzung weiterer kooperativer Dienste ist abhängig sowohl von der Leistungserbringung in Bezug auf Qualität und Schnelligkeit des jeweiligen Auftragnehmers im Rahmen der Umsetzung des 1. und 2. Dienstes als auch der Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel.

Die Autobahn GmbH des Bundes schätzt den finanziellen Aufwand für die deutschlandweite Einführung des 1. und 2. Dienstes (über alle drei Lose) auf circa 30,5 Mio. EUR netto, für 12 Jahre. Eine Haushaltsmittelzusage hierfür liegt vor.

Der Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes nach entfallen dabei über alle drei Lose auf die "Normalpositionen" circa 16,7 Mio. EUR netto. Die Normalpositionen decken unter anderem die

flächendeckende Erstausstattung, Montage und Lagerhaltung in den ersten beiden Vertragsjahren sowie den Betrieb der IRS-Erstausstattung ab Inbetriebnahme bis Vertragsende ab.

In den mit circa 13,8 Mio. EUR netto bezifferten "Notwendige Bedarfsposition für 1. und 2. Dienst" werden der Support und die Pflege der Erstausstattung sowie die Nachbestellung von IRS und deren Montage gefasst.

Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen, deren Abruf nach gesonderter Beschlussfassung z.B. in Form von gesonderten Einzelabrufen separat durch den AG erfolgt.

Für die "Bedarfsposition für weitere Dienste", in der die Umsetzung weiterer Dienste sowie die Beschaffung zusätzlicher IRS und z.B. deren Montage gefasst werden, werden die Kosten für alle drei Lose insgesamt auf circa 59 Mio. EUR netto (19,67 Mio. EUR je Los) geschätzt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es sich hierbei ebenfalls um optionale Leistungen handelt.

Dementsprechend kann sich der Gesamtwert des hier dargelegten Ausschreibungsgegenstands über alle drei Lose auf ca. 89,5 Mio. EUR netto für 12 Jahre erhöhen (hypothetischer Maximalauftragswert, § 37 VgV).Die Kostenschätzung basiert auf den wenigen bisher vorhandenen Erfahrungswerten und stellt eine Maximalschätzung dar.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

101075396 - 21-EU-TG-MERIDIAN

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Angebotslimitierung:

Ein Unternehmen kann pro Los nur einmal, d.h. entweder als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer eines Bieter-Unternehmens am Verfahren teilnehmen.

Zuschlagslimitierung:

Ein Unternehmen kann max. für zwei Lose den Zuschlag erhalten, d.h.

a. für zwei Lose als Bieter bzw. Teil einer Bietergemeinschaft; oder

b. für zwei Lose als Unterauftragnehmer eines Bieters Unternehmens; oder

c. für je ein Los als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft sowie für ein Los als Unterauftragnehmer.

Im Interesse des Geheimwettbewerbs hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren (als Bieter und Unterauftragnehmer in verschiedenen Losen oder als Unterauftragnehmer in mehreren Losen)

1. der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben und

2. der Unterauftragnehmer zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem übrigen Angebot des Bieters hat, für den er als Unterauftragnehmer tätig werden soll (siehe Ziff. 1.2 und 1.3 des Dokuments A02_V1_Los1-3_ IRS_Bewerbungsbedingungen).

Bieter und Unterauftragnehmer haben im Fall der Mehrfachbeteiligung am Verfahren durch Einreichung des Dokuments D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklärung bereits im Teilnahmewettbewerb zu versichern, dass sie keine Kenntnis von Angebotsdetails, die nicht ihre eigene Leistungserbringung betreffen, erhalten haben bzw. solche Angebotsinhalte nicht mit den Unterauftragnehmern teilen.

Die Zuschlagslimitierung wird wie folgt umgesetzt:

Zunächst wird die Kennzahl Z losspezifisch für jedes Angebot derjenigen Bieter ermittelt, mit denen verhandelt und ein Assessment durchgeführt wurde.

Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung für die einzelnen Lose richtet sich nach der höchsten Kennzahl Z. Als erstes wird der Zuschlag für dasjenige Los erteilt, für das die höchste Kennzahl Z ermittelt wurde, anschließend der Zuschlag für das Los mit der verbleibenden höchsten Kennzahl Z, zum Schluss der Zuschlag für das verbleibende Los.

Für den Fall, dass die höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich ist, bestimmt sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung nach der durchschnittlichen Kennzahl Z pro Los. Als erstes wird der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich höchsten Kennzahl Z erteilt, als letztes der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich niedrigsten Kennzahl Z.

Die durchschnittliche Kennzahl Z entspricht dem Quotienten aus den addierten Kennzahlen Z des jeweiligen Loses und der Anzahl der Bieter auf dieses Los.

Sollte auch die durchschnittlich höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich sein, richtet sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung bei den betreffenden Losen nach ihrer Bezeichnung (Los 1 vor Los 2 und Los 3; Los 2 vor Los 3).

Die Ermittlung der Kennzahl Z erfolgt jeweils anhand der erweiterten Richtwertmethode.

Mehrfachbeteiligung

Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung in einem Los ist ausgeschlossen.

Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung am Verfahren ist gegeben, wenn ein Unternehmen in verschiedenen Losen

(1) als Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Einzelbieter Angebote abgibt;

(2) als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Unterauftragnehmer Angebote abgibt;

(3) als Teil verschiedener Bietergemeinschaften Angebote abgibt;

(4) als Unterauftragnehmer mehrerer Bieter mehrere Angebote abgibt oder

(5) sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an demselben Wettbewerb beteiligen.

Eine Doppel- bzw. Mehrfachbeteiligung begründet die widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist.

Es obliegt daher den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 13. April 2011 - Verg 4/11-, juris).

Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu ermöglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend von § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (siehe Dokumente D02_Los1-3_IRS_Bietergemeinschaftserklaerung und D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklaerung).

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 - Betriebsregion 2 mit den Niederlassungen West, Südwest, Südbayern

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34923000 Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
72268000 Bereitstellung von Software
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
32260000 Datenübertragungsanlagen
32270000 Digitale Übertragungsgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
NUTS-Code: DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
NUTS-Code: DE139 Lörrach
NUTS-Code: DE138 Konstanz
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
NUTS-Code: DE112 Böblingen
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE113 Esslingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
NUTS-Code: DE135 Rottweil
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
NUTS-Code: DE21L Starnberg
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE226 Kelheim
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
NUTS-Code: DE21B Freising
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
NUTS-Code: DE21F Miesbach
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
NUTS-Code: DE21M Traunstein
NUTS-Code: DE21L Starnberg
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Hauptort der Ausführung:

Autobahnmeistereien

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Deutschlandweiter Roll-Out der dynamischen Ortung von Arbeitsstellen im Rahmen kooperativer Systeme zur Verkehrssteuerung auf Autobahnen; Beschaffung, Betrieb und Pflege von 481 kooperativen Kommunikationssystemen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

um acht (8) mal 12 Monate; sowie im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung um weitere 12 Monate

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der sechs bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_Los1-3_IRS_Referenzbogen). Im Referenzbogen sind Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen.

Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

a) Die Referenzprojekte beinhalten die Entwicklung von ITS Roadside Stations (IRS) für Kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) an Intrastrukturkomponenten unter Anwendung der WLANp-Technik und

b) die Referenzprojekte beziehen sich auf das Betreiben (Montage, Wartung und Support) von ITS Roadside Stations (IRS) und

c) die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber umgesetzt.

Referenzprojekte, die nicht die unter a), b) und c) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Haben zwei Referenzprojekte den-selben Auftraggeber, geht das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.

Folgende Fragen sind zu den Referenzprojekten zu beantworten:

1. War der Betreiber der Verkehrsinfrastruktur im Referenzprojekt ein öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB)?

2. Wurden in Ihrem Referenzprojekt in den C-ITS Stations bereits kooperative Dienste gemäß Kapitel 2.2 (Dokument B01_V1_Lose1-3_IRS_ Leistungsbeschreibung) umgesetzt?

3. Erfüllen Ihre C-ITS Stations in Ihrem Referenzprojekt die ETSI-Standards für Kooperative, intelligente Verkehrssysteme (C-ITS)?

4. Wurden in den Stations Ihres Referenzprojektes nach Common Criteria (CC) zertifizierte Hardware Security Module (HSM) eingesetzt?

5. Wurden Ihre C-ITS Stations in dem Referenzprojekt an eine Public Key Infrastructure (PKI), die die Anforderungen von Level 0 oder höher gemäß Certificate Policy (CP) der Europäischen Union erfüllt, angebunden?

6. Waren die C-ITS Stations Ihres Referenzprojektes durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Betrieb (Test- (auch Pilot) und/oder Wirkbetrieb)?

Die Fragen werden jeweils wie folgt bewertet: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte.

Die Vergabestelle wählt die sechs geeigneten Bewerber je Los, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten je Los aus. Maximal können somit pro Los 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.

Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Umsetzung und Implementierung weiterer kooperativer Kommunikationsdienste zur Ergänzung des Systems sowie deren Montage an Infrastrukturkomponenten und deren Betrieb.

Die Entscheidung zur Beauftragung und damit zur Umsetzung weiterer kooperativer Dienste ist abhängig sowohl von der Leistungserbringung in Bezug auf Qualität und Schnelligkeit des jeweiligen Auftragnehmers im Rahmen der Umsetzung des 1. und 2. Dienstes als auch der Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel.

Die Autobahn GmbH des Bundes schätzt den finanziellen Aufwand für die deutschlandweite Einführung des 1. und 2. Dienstes (über alle drei Lose) auf circa 30,5 Mio. EUR netto, für 12 Jahre. Eine Haushaltsmittelzusage hierfür liegt vor.

Der Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes nach entfallen dabei über alle drei Lose auf die "Normalpositionen" circa 16,7 Mio. EUR netto. Die Normalpositionen decken unter anderem die

flächendeckende Erstausstattung, Montage und Lagerhaltung in den ersten beiden Vertragsjahren sowie den Betrieb der IRS-Erstausstattung ab Inbetriebnahme bis Vertragsende ab.

In den mit circa 13,8 Mio. EUR netto bezifferten "Notwendige Bedarfsposition für 1. und 2. Dienst" werden der Support und die Pflege der Erstausstattung sowie die Nachbestellung von IRS und deren Montage gefasst.

Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen, deren Abruf nach gesonderter Beschlussfassung z.B. in Form von gesonderten Einzelabrufen separat durch den AG erfolgt.

Für die "Bedarfsposition für weitere Dienste", in der die Umsetzung weiterer Dienste sowie die Beschaffung zusätzlicher IRS und z.B. deren Montage gefasst werden, werden die Kosten für alle drei Lose insgesamt auf circa 59 Mio. EUR netto (19,67 Mio. EUR je Los) geschätzt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es sich hierbei ebenfalls um optionale Leistungen handelt.

Dementsprechend kann sich der Gesamtwert des hier dargelegten Ausschreibungsgegenstands über alle drei Lose auf ca. 89,5 Mio. EUR netto für 12 Jahre erhöhen (hypothetischer Maximalauftragswert, § 37 VgV).Die Kostenschätzung basiert auf den wenigen bisher vorhandenen Erfahrungswerten und stellt eine Maximalschätzung dar.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

101075396 - 21-EU-TG-MERIDIAN

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Angebotslimitierung:

Ein Unternehmen kann pro Los nur einmal, d.h. entweder als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer eines Bieter-Unternehmens am Verfahren teilnehmen.

Zuschlagslimitierung:

Ein Unternehmen kann max. für zwei Lose den Zuschlag erhalten, d.h.

a. für zwei Lose als Bieter bzw. Teil einer Bietergemeinschaft; oder

b. für zwei Lose als Unterauftragnehmer eines Bieters Unternehmens; oder

c. für je ein Los als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft sowie für ein Los als Unterauftragnehmer.

Im Interesse des Geheimwettbewerbs hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren (als Bieter und Unterauftragnehmer in verschiedenen Losen oder als Unterauftragnehmer in mehreren Losen)

1. der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben und

2. der Unterauftragnehmer zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem übrigen Angebot des Bieters hat, für den er als Unterauftragnehmer tätig werden soll (siehe Ziff. 1.2 und 1.3 des Dokuments A02_V1_Los1-3_ IRS_Bewerbungsbedingungen).

Bieter und Unterauftragnehmer haben im Fall der Mehrfachbeteiligung am Verfahren durch Einreichung des Dokuments D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklärung bereits im Teilnahmewettbewerb zu versichern, dass sie keine Kenntnis von Angebotsdetails, die nicht ihre eigene Leistungserbringung betreffen, erhalten haben bzw. solche Angebotsinhalte nicht mit den Unterauftragnehmern teilen.

Die Zuschlagslimitierung wird wie folgt umgesetzt:

Zunächst wird die Kennzahl Z losspezifisch für jedes Angebot derjenigen Bieter ermittelt, mit denen verhandelt und ein Assessment durchgeführt wurde.

Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung für die einzelnen Lose richtet sich nach der höchsten Kennzahl Z. Als erstes wird der Zuschlag für dasjenige Los erteilt, für das die höchste Kennzahl Z ermittelt wurde, anschließend der Zuschlag für das Los mit der verbleibenden höchsten Kennzahl Z, zum Schluss der Zuschlag für das verbleibende Los.

Für den Fall, dass die höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich ist, bestimmt sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung nach der durchschnittlichen Kennzahl Z pro Los. Als erstes wird der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich höchsten Kennzahl Z erteilt, als letztes der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich niedrigsten Kennzahl Z.

Die durchschnittliche Kennzahl Z entspricht dem Quotienten aus den addierten Kennzahlen Z des jeweiligen Loses und der Anzahl der Bieter auf dieses Los.

Sollte auch die durchschnittlich höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich sein, richtet sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung bei den betreffenden Losen nach ihrer Bezeichnung (Los 1 vor Los 2 und Los 3; Los 2 vor Los 3).

Die Ermittlung der Kennzahl Z erfolgt jeweils anhand der erweiterten Richtwertmethode.

Mehrfachbeteiligung

Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung in einem Los ist ausgeschlossen.

Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung am Verfahren ist gegeben, wenn ein Unternehmen in verschiedenen Losen

(1) als Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Einzelbieter Angebote abgibt;

(2) als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Unterauftragnehmer Angebote abgibt;

(3) als Teil verschiedener Bietergemeinschaften Angebote abgibt;

(4) als Unterauftragnehmer mehrerer Bieter mehrere Angebote abgibt oder

(5) sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an demselben Wettbewerb beteiligen.

Eine Doppel- bzw. Mehrfachbeteiligung begründet die widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist.

Es obliegt daher den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 13. April 2011 - Verg 4/11-, juris).

Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu ermöglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend von § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (siehe Dokumente D02_Los1-3_IRS_Bietergemeinschaftserklaerung und D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklaerung).

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3 - Betriebsregion 3 mit den Niederlassungen Nordost, Ost und Nordbayern

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34923000 Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
34996000 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
72268000 Bereitstellung von Software
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
32260000 Datenübertragungsanlagen
32270000 Digitale Übertragungsgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
NUTS-Code: DE40I Uckermark
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE07 Börde
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
NUTS-Code: DEG0C Gotha
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
NUTS-Code: DED52 Leipzig
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
NUTS-Code: DED2C Bautzen
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
NUTS-Code: DEE09 Harz
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE25B Roth
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
NUTS-Code: DE267 Haßberge
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Hauptort der Ausführung:

Autobahnmeistereien

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Deutschlandweiter Roll-Out der dynamischen Ortung von Arbeitsstellen im Rahmen kooperativer Systeme zur Verkehrssteuerung auf Autobahnen; Beschaffung, Betrieb und Pflege von 533 kooperativen Kommunikationssystemen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

um acht (8) mal 12 Monate; sowie im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung um weitere 12 Monate

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der sechs bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_Los1-3_IRS_Referenzbogen). Im Referenzbogen sind Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern zu benennen.

Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

a) Die Referenzprojekte beinhalten die Entwicklung von ITS Roadside Stations (IRS) für Kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) an Intrastrukturkomponenten unter Anwendung der WLANp-Technik und

b) die Referenzprojekte beziehen sich auf das Betreiben (Montage, Wartung und Support) von ITS Roadside Stations (IRS) und

c) die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber umgesetzt.

Referenzprojekte, die nicht die unter a), b) und c) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Haben zwei Referenzprojekte den-selben Auftraggeber, geht das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.

Folgende Fragen sind zu den Referenzprojekten zu beantworten:

1. War der Betreiber der Verkehrsinfrastruktur im Referenzprojekt ein öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB)?

2. Wurden in Ihrem Referenzprojekt in den C-ITS Stations bereits kooperative Dienste gemäß Kapitel 2.2 (Dokument B01_V1_Lose1-3_IRS_ Leistungsbeschreibung) umgesetzt?

3. Erfüllen Ihre C-ITS Stations in Ihrem Referenzprojekt die ETSI-Standards für Kooperative, intelligente Verkehrssysteme (C-ITS)?

4. Wurden in den Stations Ihres Referenzprojektes nach Common Criteria (CC) zertifizierte Hardware Security Module (HSM) eingesetzt?

5. Wurden Ihre C-ITS Stations in dem Referenzprojekt an eine Public Key Infrastructure (PKI), die die Anforderungen von Level 0 oder höher gemäß Certificate Policy (CP) der Europäischen Union erfüllt, angebunden?

6. Waren die C-ITS Stations Ihres Referenzprojektes durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Betrieb (Test- (auch Pilot) und/oder Wirkbetrieb)?

Die Fragen werden jeweils wie folgt bewertet: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte.

Die Vergabestelle wählt die sechs geeigneten Bewerber je Los, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten je Los aus. Maximal können somit pro Los 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.

Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Umsetzung und Implementierung weiterer kooperativer Kommunikationsdienste zur Ergänzung des Systems sowie deren Montage an Infrastrukturkomponenten und deren Betrieb.

Die Entscheidung zur Beauftragung und damit zur Umsetzung weiterer kooperativer Dienste ist abhängig sowohl von der Leistungserbringung in Bezug auf Qualität und Schnelligkeit des jeweiligen Auftragnehmers im Rahmen der Umsetzung des 1. und 2. Dienstes als auch der Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel.

Die Autobahn GmbH des Bundes schätzt den finanziellen Aufwand für die deutschlandweite Einführung des 1. und 2. Dienstes (über alle drei Lose) auf circa 30,5 Mio. EUR netto, für 12 Jahre. Eine Haushaltsmittelzusage hierfür liegt vor.

Der Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes nach entfallen dabei über alle drei Lose auf die "Normalpositionen" circa 16,7 Mio. EUR netto. Die Normalpositionen decken unter anderem die

flächendeckende Erstausstattung, Montage und Lagerhaltung in den ersten beiden Vertragsjahren sowie den Betrieb der IRS-Erstausstattung ab Inbetriebnahme bis Vertragsende ab.

In den mit circa 13,8 Mio. EUR netto bezifferten "Notwendige Bedarfsposition für 1. und 2. Dienst" werden der Support und die Pflege der Erstausstattung sowie die Nachbestellung von IRS und deren Montage gefasst.

Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen, deren Abruf nach gesonderter Beschlussfassung z.B. in Form von gesonderten Einzelabrufen separat durch den AG erfolgt.

Für die "Bedarfsposition für weitere Dienste", in der die Umsetzung weiterer Dienste sowie die Beschaffung zusätzlicher IRS und z.B. deren Montage gefasst werden, werden die Kosten für alle drei Lose insgesamt auf circa 59 Mio. EUR netto (19,67 Mio. EUR je Los) geschätzt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es sich hierbei ebenfalls um optionale Leistungen handelt.

Dementsprechend kann sich der Gesamtwert des hier dargelegten Ausschreibungsgegenstands über alle drei Lose auf ca. 89,5 Mio. EUR netto für 12 Jahre erhöhen (hypothetischer Maximalauftragswert, § 37 VgV).Die Kostenschätzung basiert auf den wenigen bisher vorhandenen Erfahrungswerten und stellt eine Maximalschätzung dar.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

101075396 - 21-EU-TG-MERIDIAN

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Angebotslimitierung:

Ein Unternehmen kann pro Los nur einmal, d.h. entweder als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer eines Bieter-Unternehmens am Verfahren teilnehmen.

Zuschlagslimitierung:

Ein Unternehmen kann max. für zwei Lose den Zuschlag erhalten, d.h.

a. für zwei Lose als Bieter bzw. Teil einer Bietergemeinschaft; oder

b. für zwei Lose als Unterauftragnehmer eines Bieters Unternehmens; oder

c. für je ein Los als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft sowie für ein Los als Unterauftragnehmer.

Im Interesse des Geheimwettbewerbs hat im Falle der mehrfachen Beteiligung am Verfahren (als Bieter und Unterauftragnehmer in verschiedenen Losen oder als Unterauftragnehmer in mehreren Losen)

1. der Bieter/die Bietergemeinschaft zu versichern, dass sie ihre Angebotsinhalte nicht mit dem Unterauftragnehmer geteilt haben und

2. der Unterauftragnehmer zu versichern, dass er keine Kenntnis von dem übrigen Angebot des Bieters hat, für den er als Unterauftragnehmer tätig werden soll (siehe Ziff. 1.2 und 1.3 des Dokuments A02_V1_Los1-3_ IRS_Bewerbungsbedingungen).

Bieter und Unterauftragnehmer haben im Fall der Mehrfachbeteiligung am Verfahren durch Einreichung des Dokuments D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklärung bereits im Teilnahmewettbewerb zu versichern, dass sie keine Kenntnis von Angebotsdetails, die nicht ihre eigene Leistungserbringung betreffen, erhalten haben bzw. solche Angebotsinhalte nicht mit den Unterauftragnehmern teilen.

Die Zuschlagslimitierung wird wie folgt umgesetzt:

Zunächst wird die Kennzahl Z losspezifisch für jedes Angebot derjenigen Bieter ermittelt, mit denen verhandelt und ein Assessment durchgeführt wurde.

Die Reihenfolge der Zuschlagserteilung für die einzelnen Lose richtet sich nach der höchsten Kennzahl Z. Als erstes wird der Zuschlag für dasjenige Los erteilt, für das die höchste Kennzahl Z ermittelt wurde, anschließend der Zuschlag für das Los mit der verbleibenden höchsten Kennzahl Z, zum Schluss der Zuschlag für das verbleibende Los.

Für den Fall, dass die höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich ist, bestimmt sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung nach der durchschnittlichen Kennzahl Z pro Los. Als erstes wird der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich höchsten Kennzahl Z erteilt, als letztes der Zuschlag für das Los mit der durchschnittlich niedrigsten Kennzahl Z.

Die durchschnittliche Kennzahl Z entspricht dem Quotienten aus den addierten Kennzahlen Z des jeweiligen Loses und der Anzahl der Bieter auf dieses Los.

Sollte auch die durchschnittlich höchste Kennzahl Z bei mehreren Losen gleich sein, richtet sich die Reihenfolge der Zuschlagserteilung bei den betreffenden Losen nach ihrer Bezeichnung (Los 1 vor Los 2 und Los 3; Los 2 vor Los 3).

Die Ermittlung der Kennzahl Z erfolgt jeweils anhand der erweiterten Richtwertmethode.

Mehrfachbeteiligung

Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung in einem Los ist ausgeschlossen.

Eine Doppel-/Mehrfachbeteiligung am Verfahren ist gegeben, wenn ein Unternehmen in verschiedenen Losen

(1) als Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Einzelbieter Angebote abgibt;

(2) als Bieter/Teil einer Bietergemeinschaft und zusätzlich als Unterauftragnehmer Angebote abgibt;

(3) als Teil verschiedener Bietergemeinschaften Angebote abgibt;

(4) als Unterauftragnehmer mehrerer Bieter mehrere Angebote abgibt oder

(5) sich mehrere konzernverbundene Unternehmen an demselben Wettbewerb beteiligen.

Eine Doppel- bzw. Mehrfachbeteiligung begründet die widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen den Unternehmen nicht gewahrt ist.

Es obliegt daher den Bietern, die Vermutung der Verletzung des Geheimwettbewerbs zu widerlegen und damit einen Ausschluss aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 13. April 2011 - Verg 4/11-, juris).

Um dem Auftraggeber die Sicherung und Prüfung der Einhaltung des Geheimwettbewerbs zu ermöglichen, sind die Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, abweichend von § 36 VgV die Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem ersten Angebot zu benennen und im Falle der Doppel-/Mehrfachbeteiligung darzulegen, wie der Geheimwettbewerb gewährleistet wird (siehe Dokumente D02_Los1-3_IRS_Bietergemeinschaftserklaerung und D03_Los1-3_IRS_Unterauftragnehmererklaerung).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft als Nachweis die Dokumente Erklärung gem. §§ 1, 29 HGB, Vertraulichkeitserklärung,

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 123

GWB, Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 124 Abs. 1 GWB

sowie die Erklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen vorzulegen. Die Erklärungen sind als

Anlagen dem Dokument T01_Los1-3_IRS_Teilnahmeantrag beigefügt.

Geeignete Bewerber sind zudem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen (T03_Los1-3-IRS_Erklaerung zu russischen Unternehmen) sowie eine Verschwiegenheitserklärung (T04_Los1-3_Verschwiegenheitserklaerung) einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Umsatz des Bewerberunternehmens für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021

- KMU-Erklärung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Auswahl der sechs bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_Los1-3_IRS_Referenzbogen). Im Referenzbogen sind Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auf-traggebern zu benennen.

Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

a) Die Referenzprojekte beinhalten die Entwicklung von ITS Roadside Stations (IRS) für Kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) an Intrastrukturkomponenten unter Anwendung der WLANp-Technik und

b) die Referenzprojekte beziehen sich auf das Betreiben (Montage, Wartung und Support) von ITS Roadside Stations (IRS) und

c) die Referenzprojekte wurden für unterschiedliche Auftraggeber umgesetzt.

Referenzprojekte, die nicht die unter a), b) und c) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Haben zwei Referenzprojekte denselben Auftraggeber, geht das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.

Folgende Fragen sind zu den Referenzprojekten zu beantworten:

1. War der Betreiber der Verkehrsinfrastruktur im Referenzprojekt ein öffentlicher Auftraggeber (§ 99 GWB)?

2. Wurden in Ihrem Referenzprojekt in den C-ITS Stations bereits kooperative Dienste gemäß Kapitel 2.2 (Dokument B01_V1_Lose1-3_IRS_ Leistungsbeschreibung) umgesetzt?

3. Erfüllen Ihre C-ITS Stations in Ihrem Referenzprojekt die ETSI-Standards für Kooperative, intelligente Verkehrssysteme (C-ITS)?

4. Wurden in den Stations Ihres Referenzprojektes nach Common Criteria (CC) zertifizierte Hardware Security Module (HSM) eingesetzt?

5. Wurden Ihre C-ITS Stations in dem Referenzprojekt an eine Public Key Infrastructure (PKI), die die Anforderungen von Level 0 oder höher gemäß Certificate Policy (CP) der Europäischen Union erfüllt, angebunden?

6. Waren die C-ITS Stations Ihres Referenzprojektes durchgängig über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Betrieb (Test- (auch Pilot) und/oder Wirkbetrieb)?

Die Fragen werden jeweils wie folgt bewertet: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte.

Die Vergabestelle wählt die sechs geeigneten Bewerber je Los, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten je Los aus. Maximal können somit pro Los 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.

Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Für die drei Lose ist eine reguläre Vertragslaufzeit von ca. 144 Monaten (48 Monate Grundlaufzeit zzgl. einer achtmaligen optionalen Verlängerung um 12 Monate) mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um max. weitere 12 Monate für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung vorgesehen. Die Maximallaufzeit überschreitet damit der die Höchstlaufzeit von vier Jahren gem. § 21 Abs. 6 VgV. Die Überschreitung der vierjährigen Regelhöchstgrenze ist gerechtfertigt, da die Autobahn GmbH des Bundes für die Entwicklung und Implementierung der IRS mit einem sehr hohen Investitionsvolumen in Vorleistung geht, die sich nur langfristig amortisieren und eine kürzere Laufzeit im Interesse des Haushaltsrechts nicht zu rechtfertigen wäre. Darüber hinaus muss die zu beschaffende Hard- und Software zunächst auf die Bedarfe der Autobahn angepasst und für weitere Dienste weiterentwickelt werden. Die Beschränkung auf eine vierjährige Laufzeit würde den reinen Produktivbetrieb insoweit auf wenige Monate beschränken. Ferner müssen die IRS als wesentlicher Bestandteil der zukünftige Verkehrssteuerung auf den Bundesautobahnen fehlerfrei im Rahmen des Cooperative ITS Corridors (C-ITS Corridor) den Regelbetrieb kooperativer Verkehrssysteme unterstützen. Einer Marktabschottung hat die Autobahn GmbH des Bundes durch die Gestaltung des Vergabeverfahrens entgegengewirkt, in dem sie eine Angebots- und Zuschlagslimitierung für die Lose vorgesehen hat. Die gewählte Laufzeit soll sicherstellen, Auftragnehmer zu finden, die langlebige Hard-/Software-Lösungen erstellen. Indem der Vertrag eine Grundlaufzeit von 4 Jahren hat und sich nur verlängert, wenn der Auftraggeber nicht mindestens sechs Monate vor Ende eines neuen Vertragsjahres kündigt, besteht für den Auftraggeber zugleich die Möglichkeit, sich im Falle einer suboptimalen Leistungserbringung vom Vertrag zu lösen. In diesem Sinne dient die Laufzeit der sparsamen Verwendung von Bundesmitteln (§ 7 BHO).

IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 012-025810
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 13 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sollte innerhalb von 10 Monaten nach Abschluss des Vergabeverfahrens der Vertrag für ein oder zwei Lose z.B. aufgrund einer Aufhebung des Vertrages oder der Insolvenz des Auftragnehmers beendet werden, behält sich der Auftraggeber im Interesse der Versorgungssicherheit und zur Vermeidung eines weiteren Vergabeverfahrens vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter mit der Leistung zu beauftragen.

Die Autobahn GmbH des Bundes schätzt den finanziellen Aufwand für die deutschlandweite Einführung des 1. und 2. Dienstes (über alle drei Lose) auf circa 30,5 Mio. EUR netto, für 12 Jahre. Eine Haushaltsmittelzusage hierfür liegt vor.

Der Einschätzung der Autobahn GmbH des Bundes nach entfallen dabei über alle drei Lose auf die "Normalpositionen" circa 16,7 Mio. EUR netto. Die Normalpositionen decken unter anderem die flächendeckende Erstausstattung, Montage und Lagerhaltung in den ersten beiden Vertragsjahren sowie den Betrieb der IRS-Erstausstattung ab Inbetriebnahme bis Vertragsende ab.

In den mit circa 13,8 Mio. EUR netto bezifferten "Notwendige Bedarfsposition für 1. und 2. Dienst" werden der Support und die Pflege der Erstausstattung sowie die Nachbestellung von IRS und deren Montage gefasst. Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen, deren Abruf nach gesonderter Beschlussfassung z.B. in Form von gesonderten Einzelabrufen separat durch den AG erfolgt.

Für die "Bedarfsposition für weitere Dienste", in der die Umsetzung weiterer Dienste sowie die Beschaffung zusätzlicher IRS und z.B. deren Montage gefasst werden, werden die Kosten auf circa 59 Mio. EUR netto geschätzt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es sich hierbei ebenfalls um optionale Leistungen handelt.

Dementsprechend kann sich der Gesamtwert des hier dargelegten Ausschreibungsgegenstands über alle drei Lose auf ca. 89,5 Mio. EUR netto für 12 Jahre erhöhen(hypothetischer Maximalauftragswert, § 37 VgV).Die Kostenschätzung basiert auf den wenigen bisher vorhandenen Erfahrungswerten und stellt eine Maximalschätzung dar.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W65FJ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.:

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html ) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html ) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2022