E94.1 OIC - Neubau Optical Imaging Center/VE3.03 Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: EK-Bau-2022-0033
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdc-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
E94.1 OIC - Neubau Optical Imaging Center/VE3.03 Rohbauarbeiten
E94.1 OIC - Neubau Optical Imaging Center/VE3.03 Rohbauarbeiten
Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin in der Helmhotz-Gemeinschaft; MDC; Campus-Buch;
13125 Berlin;Robert-Rössle-Str.10
Das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (MDC) plant auf dem Grundstück Robert-Rössle-Straße 10 als Erweiterung des Wissenschafts- und Forschungscampus in Berlin-Buch den Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes für Mikroskopie.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind ROHBAUARBEITEN
Gebäudedaten/Lage/Maßangaben:
Der Neubau Opitcal-Imaging Center (OIC) ist ein Forschungsgebäude mit 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, sowie einem Untergeschoss. Das Gebäude erhält eine Metall- und Glasfassade. Die Flächdachflächen werden mit einer extensiven Begrünung ausgeführt. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen monolithischen Baukörper, hergestellt aus Stahlbetondecken, -stützen und -wänden.
Das Baufeld befindet sich auf einem Grundstück des Campus Berlin-Buch im Nordosten Berlins. Berlin-Buch ist Teil des Verwaltungsbezirkes Berlin-Pankow. Der Campus liegt nördlich des Berliner Ringes (A10, Abfahrt: Berlin-Weißensee) und der A114 (Abfahrt: Bucher Str.).
Gebäudeabmessungen LxBxH: 39,13 m x 29,53 m x 18,25 m
KGF (Konstruktions-Grundfläche): 644,91 m²
NGF (Netto-Grundfläche): 4.725,56 m²
BGF (Brutto-Grundfläche): 5.793,07 m²
BRI (Brutto-Rauminhalt): 23.221,81 m³
Grundstücksgröße Flur 78: ca. 126.000 m²
Größe Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung" ca. 20.000 m²
Leistungsumfang:
Stahlbetonarbeiten Bodenplatte - 1.300 m³
Stahlbetonarbeiten Innenwände - 2.600 m³
Stahlbetonarbeiten Außenwände - 3.560 m³
Stahlbetonarbeiten Decken - 4.040 m³
Stahlbetonarbeiten Attiken - 775 m³
Stahlbetonarbeiten Stützen - 35 m³
Stahlbetonarbeiten Fertigteiltreppenläufe mit angeschlossenem Zwischenpodest - 16 Stk
Stahlbetonarbeiten Fertigteillichtschächte mit Gitterrost - 4 Stk
Stahlbetonarbeiten Abdeckung Einbringeschacht - 1 Stk
Betonstahl - 635 t zuzügl. Einbauteile
Abdichtung sowie Dämmung Bodenplatte und Außenwände gegen Erdreich - 2.250 m2
Mauerwerksarbeiten Innenwände - 495 m2
Innenputz Innenwände - 495 m2
Grundleitungen
Betoneinlegearbeiten für Bauteilaktivierung
Blitzschutzarbeiten
Leerrohre / Einbauteile Elektroarbeiten
Termine und Zwischentermine:
-Mit der Ausführung ist zu beginnen
in der 10. KW 2023, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
-Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
in der 09. KW 2024, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
...folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
Übergabe Baugrube durch AN VE3.02 Erdbau/Verbau an AN VE3.03 Rohbau voraussichtlich in der 12. KW 2023
Start Ausführung Grundleitungen voraussichtlich ab 13. KW 2023
Vorlage Werkplanung Stb-Fertigteile bis 14. KW 2023
Betonage bis Decke über UG fertig bis 25. KW 2023
Betonage bis Decke über EG fertig bis 33. KW 2023
Betonage bis Decke über 1.OG fertig bis 41. KW 2023
Betonage bis Decke über 2.OG fertig bis 45. KW 2023
Mit Blick auf die Komplexität des Projektes ist der Auftraggeber dazu berechtigt, die vorstehend unter Ausführungsfristen (§5 VOB/B) genannten Fristen in billigem Ermessen einmalig um bis zu 61 Kalendertage zu verschieben, ohne dass der Auftragnehmer hierdurch einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung erlangt. Dies gilt nur sofern und soweit die Änderung für den Auftragnehmer zumutbar ist. Der Auftraggeber muss die Änderung rechtzeitig, mindestens 6 Wochen vor der oben genannten Frist für den Baubeginn, mitteilen. Die weiteren Vertragsfristen passen sich in diesem Fall entsprechend an.
Siehe II.2.4) Termine und Zwischentermine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-eignung.html?templateQueryString=Formblatt124)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister/Wettbewerbsregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-eignung.html?templateQueryString=Formblatt124)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister/Wettbewerbsregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Besonderes Eignungskriterium ist der Jahresumsatz beim Gewerk Rohbau (Beton- und Mauerwerksarbeiten). Aufgrund der Kostenschätzung, sollte dieser bei 2,5-3,0 Mio. €/a liegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-eignung.html?templateQueryString=Formblatt124)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister/Wettbewerbsregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Falls Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei
Referenznachweise der letzten drei Jahre mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-GemeinschaftRobert-Rössle-Straße 1013125 BerlinDeutschland
Bieter sind zur Eröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es wird empfohlen, sich für die automatische Zusendung weiterer Informationen (z.B. Bieteranfragen, -informationen) bei https://vergabekooperation.berlin/NetServer/ zu registrieren.
2. Die Verdingungsunterlagen können einfach und ausschließlich über das elektronische Vergabekooperationssystem https://vergabekooperation.berlin/NetServer/
heruntergeladen werden. Ein Postversand erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Unter folgendem Link: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/ können die Verdingungsunterlagen vorab eingesehen werden und vollständig heruntergeladen werden. Abruf der Unterlagen bis zum Eröffnungstermin. Kontaktaufnahme ausschließlich über die Vergabeplattform und dem Menüpunkt Bieter "Postfach".
4. Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache, vom Bieter zu unterzeichnen und mit Angebotsabgabe einzureichen. Angebotsunterlagen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB(3)1. - 4. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen dieBestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§160 Abs. 3 Satz 1-4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de