Rahmenvereinbarung Generalinspektion an Abscheidern Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002838
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Generalinspektion an Abscheidern
Gegenstand der Leistung sind Generalinspektionen an Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999-100 sowie Fettabscheidern nach DIN 4040-100 auf den Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin und Brandenburg (Randgebiet zu Berlin) in 2 Losen
Generalinspektion an Abscheidern auf 15 Liegenschaften im Stadtgebiet Berlin sowie 4 Liegenschaften in Brandenburg (Randgebiet zu Berlin) "Süd-West"
Generalinspektion an Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999-100 sowie Fettabscheidern nach DIN 4040-100 auf 15 Liegenschaften im Stadtgebiet Berlin sowie 4 Liegenschaften in Brandenburg (Randgebiet zu Berlin) "Süd-West"
Die Leistungsorte sind dem Teil C Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Entleerung der Abscheider und Entsorgung des Inhalts sind nicht Bestandteil der auszuführenden Leistungen. Die Koordination mit den dafür durch den AG beauftragten Unternehmen ist hingegen auszuführen.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf das Leistungsverzeichnis (inkl. Leistungsbeschreibung) verwiesen.
Zur Vorbereitung der Angebotsabgabe ist für Los 1 eine verpflichtende Ortsbesichtigung des MHKW Ruhleben (Freiheit 24-25, 13597 Berlin) vorgesehen. Ohne erfolgte und nachgewiesene Ortsbesichtigung wird das Angebot für Los 1 vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Generalinspektion an Abscheidern auf 15 Liegenschaften im Stadtgebiet Berlin "Nord-Ost"
Generalinspektion an Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999-100 sowie Fettabscheidern nach DIN 4040-100 auf 15 Liegenschaften im Stadtgebiet Berlin "Nord-Ost"
Die Leistungsorte sind dem Teil C Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Entleerung der Abscheider und Entsorgung des Inhalts sind nicht Bestandteil der auszuführenden Leistungen. Die Koordination mit den dafür durch den AG beauftragten Unternehmen ist hingegen auszuführen.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf das Leistungsverzeichnis (inkl. Leistungsbeschreibung) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalinspektion an Abscheidern auf 15 Liegenschaften im Stadtgebiet Berlin sowie 4 Liegenschaften in Brandenburg (Randgebiet zu Berlin) "Süd-West"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12059
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalinspektion an Abscheidern auf 15 Liegenschaften im Stadtgebiet Berlin "Nord-Ost"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unter https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php hinterlegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.