Ex-Ante Transparenzbekanntmachung Telemedizingeräte Ukraine Referenznummer der Bekanntmachung: AL 131/22

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ex-Ante Transparenzbekanntmachung Telemedizingeräte Ukraine

Referenznummer der Bekanntmachung: AL 131/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32441300 Telematiksystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin veröffentlicht diese Ex-Ante Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB, da es beabsichtigt wird, einen Auftrag über die Lieferung von 12 Telemedizinischen Geräte für die Ukraine direkt bei der Firma Teladoc Health Germany GmbH, Rosental 7, 80331 München zu beauftragen.

Die Beauftragung wird nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen erfolgen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32441300 Telematiksystem
33100000 Medizinische Geräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Standardlos

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Das Robert Koch Institut und die Charité arbeiten gemeinsam in dem Projekt „Strengthening clinical management of COV/0-19 patients using telemedicine and web-based leaming“ zusammen. Bei diesem Projekt handelt es sich um die Einführung telemedizinischer Methoden, insbesondere Visiterobotern, zur Optimierung der Behandlung, Verkürzung der Liegezeiten sowie der Verhinderung von Folgeschäden aufgrund der intensivmedizinischen Behandlung und der Verhinderung einer Überlastung der Expertenzentren.

Hintergrund der hier beabsichtigten Beschaffung ist, dass die im o.g. Projekt erlangten Erkenntnisse jetzt im Rahmen des Projektes „Strengthening clinical management of COV/0-19 patients using telemedicine and web-based leaming" - FUTURE International UKR 1 - 2" in der Ukraine Anwendung und Vertiefung finden sollen. Die übergeordneten Ziele dieses Projekts sind dabei die Stärkung der Qualität der intensivmedizinischen Behandlung durch spezifische Fachexpertise in ausgewählten Kliniken in der Ukraine sowie die Verbesserung des Wissens der behandelnden Ärzte in der Ukraine zum Management und der Behandlung von lntensivpatienten aufgrund des Krieges, zu operativen Indikationsstellungen durch Unfallchirurgen bzw. zu komplexchirurgischen Fragestellungen und zum Wundmanagement bei komplexen Infektionen.

Für das Projekt „Strengthening clinical management of COV/0-19 patients using telemedicine and web-based leaming" wird beabsichtigt, 12 Telemedizinische Geräte des Typs Lite 4 der Fa. Teladoc Health inkl. technischer Konfiguration und Optimierung, Service & Support, Softwarelizenzen und Versand zu beschaffen. Aus den folgenden Gründen kommen nur die Geräte des Typs Lite 4 der Fa. Teladoc Health in Betracht:

Aufgrund der akut zu bewältigenden Krise wird für die Ukraine eine klinisch etablierte und kurzfristig einsetzbare Lösung benötigt, für die, nach dem Wissen der Charité, nur die in der Charité genutzte telemedizinische Lösung in Frage kommt, da diese bereits in die IT-Infrastruktur eingebettet ist und über alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen verfügt. Die Neubeschaffung von Alternativprodukten, und dem damit verbundenen Implementierungsaufwand für die technische zur Verfügbarmachung eines Alternativprodukts, ist in Betracht der Krisensituation in der Ukraine und der damit zusammenhängenden Notwendigkeit der Verbesserung der Versorgung schwerstkranker und schwerstverletzter Patienten in ukrainischen Krankenhäusern nicht vertretbar.

Zudem müsste ein Alternativprodukt auch auf ukrainischer Seite etabliert werden und dort beim Ukrainischen Gesundheitsministerium für den Betrieb im Kriegsgebiet zugelassen werden. Die ukrainischen Behörden nutzen für die aktuellen telemedizinischen Programme vor allem die LITE V3 von der Fa. Teladoc (im Kontext der World-Telehealth-Initiative) und die Teladoc Provider Access App. Damit ist es das einzige Produkt was auf ukrainischer und deutscher Seite bereits etabliert ist und ad hoc angewendet werden kann.

Weiterhin sind für die Telemedizinischen Geräte folgende Eigenschaften zwingend notwendig:

- Die Geräte dürfen nicht die Eigenschaft haben, dass diese fest installiert werden müssen. Aufgrund der vorherrschenden Raketen- und Bombenangriffen können nur mobile Geräte zum Einsatz kommen.

- Der Kopf der Geräte muss schwenkbar sein, um beispielsweise komplexe Wunden in beengten Verhältnissen autonom und stabil mitbeurteilen zu können. Der Bildschirm muss schwenkbar sein, um den Behandlern in beengten Räumen Inhalte zeigen zu können.

- Die Geräte müssen für den Einsatz im Kriegsgebiet geeignet sein, und dürfen daher keine übermäßig großen Visitenwägen sein, die aufgrund der Bauweise weniger agil, und nicht beweglich sind.

- Die Sicherheit der Geräte hinsichtlich der Bespielbarkeit von Schadsoftware muss gegeben sein.

- Die Geräte dürfen nicht inkompatibel zu der bislang genutzten Technik sein.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: AL 131/22
Bezeichnung des Auftrags:

Ex-Ante Transparenzbekanntmachung Telemedizingeräte Ukraine

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2022