Werbliche Begleitung von Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Referenznummer der Bekanntmachung: KS 2 - 90104/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werbliche Begleitung von Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist thematisch verantwortlich für die Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt, für Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Teilhabe und Belange behinderter Menschen, soziale Entschädigung, Sozialhilfe, europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie den Europäischen Sozialfonds.
Das BMAS führt innerhalb seiner Zuständigkeit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch. Diese Maßnahmen sollen durch eine Werbeagentur werblich begleitet werden. Schwerpunkt der Aufgabe wird in der Unterstützung bei der strategischen und konzeptionellen Ausrichtung von Kommunikationsmaßnahmen sowie der bildlichen und textlichen Gestaltung von Filmen, Anzeigen, Broschüren, Flyern, Plakaten usw. bestehen. Hierzu bedarf es eines besonderen kreativen Potentials auf Seiten der zu gewinnenden Agentur, das im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgelotet werden soll. Vor diesem Hintergrund sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens eine geeignete Werbeagentur, die sie bei der Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen unterstützt. Die gesuchte Agentur verfügt über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen, Strukturen und Kompetenzen für das folgende Leistungsspektrum: Strategie und Konzeption, Planung, Gestaltung, Produktion / Umsetzung und Evaluation von werblichen Maßnahmen sowie allgemeine Aufgaben. Die Unterbreitung von Angeboten für einen Teil der Dienstleistung ist nicht möglich.
Bereits während der Konzeptionsphase sind die Belange der Barrierefreiheit für die finale Ausgestaltung von Werbemaßnahmen zu berücksichtigen sowie im Bedarfsfall das jeweils gültige CD des BMAS.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Die Leistungserbringung ist nicht ortsgebunden, der Gerichtsstand ist Berlin.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung deren Höchstgrenze (Agenturleistung und Fremdkosten) bei ca.[Betrag gelöscht] Euro netto liegt.
Weitere Angaben entnehmen sie bitte den beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
zweimalige Option zur Verlängerung für jeweils 6 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werbliche Begleitung von Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Ort: Kln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.