Unterhalts- und Grundreinigung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1104-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlinischegalerie.de
Adresse des Beschafferprofils: www.berlinischegalerie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung 2022
Unterhalts- und Grundreinigung im Museumsgebäude, im Verwaltungsgebäude und in den Depotflächen der Berlinischen Galerie:
ca. 1 280 m² Büro-/Verwaltungsräume,
ca. 4 240 m² Ausstellungsflächen,
ca. 2 404 m² Technik- /Werkstatt- /Depoträume,
ca. 2 244 m² sonstige Räume.
Berlinische Galerie | Landesmuseum für Moderne Kunst, Fotografie und Architektur | Stiftung Öffentlichen Rechts Alte Jakobstraße 124-128 10969 Berlin
Unterhalts- und Grundreinigung im Museums- und Verwaltungsgebäude der Berlinischen Galerie
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gegenbauer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU56M22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/vergabekammer
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (AG) über die Kontakt- und Vergabestelle (Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim AG. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig (verspätet), wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem verspätet, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt.
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Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des AG beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den AG an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/vergabekammer