Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für BMFSFJ, WE 126547: Glinkastr. 24 und WE 126537: Taubenstr. 42/43 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 199-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 199-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für BMFSFJ, WE 126547: Glinkastr. 24 und WE 126537: Taubenstr. 42/43 in 10117 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin - VOEK 199-22
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen - Stationärer Sicherheitsdienst - Objektschutz/Separatwachdienst, Objektleitung und Schichtleitung zu vergeben.
BMFSFJ, WE 126547: Glinkastr. 24 und WE 126537: Taubenstr. 42/43 in 10117 Berlin
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.
Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Der künftige Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen:
1. Objektleitung/Obejktverantwortlicher: Montag bis Freitag (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen) von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr telefonisch erreichbar gem. Pkt. 3.3 der LB
2. Schichtführung: Einfachbesetzung: Montag bis Sonntag 24/7 gem. Pkt. 3.4 der LB
3. Stationärer Sicherheitsdienst (Objektschutz/Separatwachdienst):Glinkastr. 24 (Hauptpforte):
- Einfachbesetzung von Montag bis Sonntag (24/7)
- Einfachbesetzung von Montag bis Freitag (ausgenommen an den gesetzlichen Feiertagen) 07:00 bis 19:00 Uhr
Taubenstr. 42-43:
- Einfachbesetzung von Montag bis Sonntag (24/7)
- Einfachbesetzung von Montag bis Freitag (ausgenommen an den gesetzlichen Feiertagen) 06:00 bis 19:00 Uhr gem. Pkt. 3.3 der LB
Die Beschreibung der Einzelleistungen ist der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Veranstaltungsdienst gem. Pkt.3.6.1 der Leistungsbeschreibung
- Objektleitung gem. Pkt. 3.6.2 der Leistungsbeschreibung
Bedarfsleistungen sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung durch die AG, durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet, Einzelheiten siehe Anlage C-06 Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen, Pkt. 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 und 2 SÜG (Ü2).Die Überprüfung muss vor dem erstmaligen Einsatz abgeschlossen und gegenüber der AG nachgewiesen bzw. durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der AG freigegeben werden. Gleiches gilt auch für das Vertretungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
2) Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache im Zeitraum vom 05.12.bis 09.12.2022 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind bis spätestens zum 28.11.2022 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätestens 15.12.2022 Uhr über die e-Vergabe-Plattform. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de