Abbruch, Fährstraße 90 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 068-22 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Fährstraße 90
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Gebäudemanagement Hamburg, baut derzeit die Ganztagsschule Fährstraße in Hamburg Harburg für eine Fünfzügigkeit aus. Im Rahmen dieses Ausbaus wird eine Zweifeld-Sporthalle neu geplant und errichtet. Die Ganztagsschule Fährstraße verfügt derzeitig über eine Einfeld-Sporthalle, die durch die o.g. Zweifeldsporthalle ersetzt werden wird. Für die Errichtung des Neubaus ist es jedoch zunächst erforderlich, die bestehende Einfeld-Sporthalle rückzubauen. Der Rückbau ist voraussichtlich für das Quartal 03/2022 geplant, allerdings sind noch Anpassungen im weiteren Verlauf der Planung möglich. Das vorhandene Gebäude ist vollständig inklusive Sohlplatte und Fundamente rückzubauen. Die umgebenden Bäume dürfen nicht gefällt werden. Entsprechende Baumschutzmaßnahmen sind vom AN einzuplanen und durchzuführen. Der benötigte Antrag für erforderliche Rückschnitte an einzelnen Bäumen für den Antransport der Geräte muss durch den AN gestellt werden.
Fährstraße 90, 21107 Hamburg
- Baustelleneinrichtung
- Gebäuderückbauarbeiten und Schadstoffsanierung
- Entsorgung von Abbruchabfällen
- Kampfmittelbegleitung
- Prüfstatik
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis Oktober 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Fährstraße 90
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]