Schadstoffsanierung, Im Allhorn 45 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 092-22 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierung, Im Allhorn 45
Die Sanierung des Südflügels ist in 3 Teilbereiche aufgeteilt. Die Arbeiten in den Bereichen 1. BA - 1, 1. BA - 2 und 1. BA - 3 finden in zeitlich voneinander getrennten Abschnitten statt. In dem 2-geschossigen, unterkellerten Gebäude sind Unterrichtsräume und die Verwaltung untergebracht. Die Sanierungen in den jeweiligen Teilabschnitten finden während des laufenden Betriebes statt. Der jeweils zu bearbeitende Abschnitt beinhaltet mehrere Geschosse. Die Abschnitte sind jeweils freigeräumt. In den angrenzenden Teilbereichen findet der Unterricht statt.
HINWEIS: Das Walddörfer-Gymnasium besteht aus 6 Gebäuden, diese werden in einzelnen, zeitlich getrennten Bauabschnitten saniert. Das gesamte Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz. Die ein- und zweigeschossigen Bauten sind z.T. unterkellert und über alle Häuser mit einem umlaufenden Kellergang verbunden.
Walddörfer Gymnasium - Im Allhorn 45, 22359 Hamburg
Schadstoffsanierung:
3550 qm Unterdecke aus Mineralfaserplatten, KMF, abbrechen
193 qm MW-Dämmauflage abbrechen
420 qm Estrich auf Trennlage abbrechen
1400 m Fensterkit rausschneiden (abbrechen)
3860 qm Reinigung Sanierungsbereiche innen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2022 bis Juli 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schadstoffsanierung, Im Allhorn 45
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]