Sicherheitsdienstleistungen - Empfangs- und Pförtnerdienste Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-000241
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen - Empfangs- und Pförtnerdienste
Ausgeschrieben werden Sicherheitsdienstleistungen - Empfangs- und Pförtnerdienste für das Objekt Elßholzstr. 30-33 in 10781 Berlin - Kammergericht und Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Auf Grund der besonderen Sicherheitsanforderungen und dem Leistungsort Berlin, darf der Auftrag nur an ein Sicherheitsüberprüftes Unternehmen nach dem Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BSÜG - SÜ2 vergeben und Sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden. Durch die besonderen Sicherheitsanforderungen sind die Leistungen ausschließlich vom beauftragten Unternehmen zu erbringen. Die Ausführung der Leistungen durch Nachunternehmen ist nicht zulässig. Die Eignung hierfür ist bereits mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Weitere Angaben hierzu siehe unter III.1) der Bekanntmachung sowie den Vergabe- und Vertragsunterlagen insbesondere dem Dokument "Selbstauskunft" für den Nachweis der Eignung der Unternehmen.
Ausgeschrieben werden Sicherheitsdienstleistungen - Empfangs- und Pförtnerdienste (stationäre Sicherheitsdienstleistungen) inkl. Implementierung für das Objekt Elßholzstr. 30-33 in 10781 Berlin - Kammergericht und Generalstaatsanwaltschaft Berlin unter Berücksichtigung besonderer Eignungsvoraussetzungen siehe hierzu Pkt. II.1.4 und III.1) der Bekanntmachung.
Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit von dem AG gekündigt, verlängert er sich um jeweils 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt dann 6 Wochen zum Monatsende.
Für die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen als Auftragnehmer im Objekt ist es erforderlich, dass sich das Unternehmen mit Angebotsabgabe bereits in einer gültigen Geheimschutzbetreuung (Land Berlin, Bund oder eines anderen Bundeslandes in Deutschland) befindet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB abzugeben. Weiterhin ist die Eigenerklärung Geheimschutzbetreuung SÜ2 einzureichen. Die Besonderen Vertragsbedingungen, Teile B und Teil C und Ergänzenden Vertragsbedingungen werden mit elektronischer Angebotsabgabe Vertragsbestandteil. Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil B) sind mit Angebotsabgabe auszufüllen und werden ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Verpflichtungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verpflichtungserklärung Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ist, wenn erforderlich, mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.3). Der Auftraggeber behält sich vor, einen Handelsregisterauszug einzufordern.
Gemäß dem Dokument „Selbstauskunft“ hat der Bieter zu bestätigen, dass er:
- über die erforderlichen Genehmigungen gemäß der Gewerbeverordnung §34a, der Bewachungsverordnung (BewachV) sowie der Vorgaben der Berufsgenossenschaft der DGUV Vorschrift 23 verfügt und die Leistungserbringung gemäß den vorgenannten Vorschriften sichergestellt wird,
- über eine VdS-anerkannte Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) gemäß VdS 2153 verfügt und
- das er sich bereits in der Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin, oder des Bundes oder eines anderen Bundeslandes befindet und das einzusetzende Personal entweder bereits SÜ 2 sicherheitsüberprüft ist oder bereit ist sich einer Sicherheitsüberprüfung SÜ 2 zu unterziehen. Befindet sich das Unternehmen in der Geheimschutzbetreuung eines anderen Bundeslandes, erklärt sich der Bieter bereit, zu Überprüfung nach dem Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG- SÜ2) zur Aufnahme in den Geheimschutz des Landes Berlin und versichert alle erforderlichen Unterlagen die jeweils von der zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft angefordert werden innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen zu bearbeiten und zurückzusenden. Darüber hinaus stehen die kompletten Vergabe- und Vertragsunterlagen für einen uneingeschränkten direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Der durchschnittliche jährliche Umsatz bezogen auf die besondere Leistungsart (Pförtner- /Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen) muss aufgrund des Leistungsumfangs mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Sowie Erbringung des Nachweises, dass die Versicherungsdeckungssummen gemäß den in den Ergänzenden Vertragsbedingungen benannten Schadensarten bestehen bzw. Bestätigung durch Eigenerklärung im Dokument "Selbstauskunft", dass im Auftragsfall die geforderte Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden versicherten Schäden und Deckungssummen bei einer Versicherung mit Firmensitz in der EU abgeschlossen werden und 4 Wochen vor Leistungsaufnahme dem Auftraggeber vorgelegt wird.
Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der URL gem. "I.3) Kommunikation" zur Verfügung. Hierzu ist lediglich die unter "II.1.1) Bezeichnung des Auftrags" aufgeführte Referenznummer der Bekanntmachung einzugeben.
Mindestanforderungen wie folgt:
Geheimschutzbetreuung: Der Bieter muss bereits mit Abgabe des Angebotes sich in der Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin, oder des Bundes oder eines anderen Bundeslandes befinden und erklären, dass sich das einzusetzende Personal entweder bereits SÜ 2 sicherheitsüberprüft ist oder bereit ist sich einer Sicherheitsüberprüfung SÜ 2 nach der Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) zu unterziehen. Wenn sich der Bieter in der Geheimschutzbetreuung des Bundes oder eines anderen Bundeslandes befindet muss er und das einzusetzende Personal noch in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin aufgenommen werden. Die gültige Geheimschutzbetreuung muss während der gesamten Vertragslaufzeit gelten. Firmen die sich nicht in einer der genannten Geheimschutzbetreuung befinden müssen auf Grund der Sicherheitsanforderungen wegen Nichteignung ausgeschlossen werden.
Qualifikation des Personals:
- rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebotes, erklärt der Bieter, dass die verantwortliche Einsatzleitung über einen Abschluss als geprüfte Fachkraft für Schutz- und Sicherheit (gem. § 8 Nr. 1 BewachV) oder gleichwertiger Wissensstand mit mind. 4-jährige Berufserfahrung verfügt,
- das die eingesetzten Mitarbeiter zum Pförtner- und Sicherheitsdienst über einen Nachweis zur IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO sowie Ersthelferausbildung (einschließlich Defibrillator) verfügen,
- das die eingesetzten Mitarbeiter zum Revier- und Streifendienst (Kontrollgänge) über einen Nachweis zur IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO mit ergänzendem Nachweis als Interventionskraft (IK) gem. VdS 2868 mit zertifizierter Wissensfeststellung gem. VdS 2172 sowie Ersthelferausbildung verfügen, das eingesetzte operative Personal über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Gewährleistung Qualitätsstandards und Umweltschutz:
Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass zertifizierte Qualitätsmanagement-Standards (z.B. DIN EN ISO 9001:2015, branchenspezifisches System, (integriertes System oder gleichwertig) oder gleichwertige unternehmenseigene Standards vorhanden sind und diese in den Auftrag eingebracht werden. dass der Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS, gleichwertiges System, branchenspezifisches System, integriertes System oder gleichwertig) oder gleichwertige unternehmenseigene Standards vorhanden sind oder mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß Tabellenblatt C. Umweltschutz der Datei "Selbstauskunft" im Unternehmen durchgeführt werden.
Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen wo Leistungsinhalt und -umfang je Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Der kumulierte Auftragswert aller wertbaren Referenzen muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto p.a. betragen. Der Nutzungstyp von mindestens einer Referenz muss vergleichbar sein mit, d.h. Objekte mit hohen Sicherheitsanforderungen wie z. Bsp. Gerichte oder Polizeidirektionen. Das Vertragsende aller Referenzen darf nicht länger als 3 Jahre zum Ende der Abgabefrist (Eröffnungstermin) zurückliegen und die in den Referenzen angegebene Leistung muss bis zum Ende der Abgabefrist (Eröffnungstermin) seit mind. 6 Monaten beim Auftraggeber durchgeführt werden bzw. die Mindestvertragslaufzeit bei bereits erbrachten Leistungen darf 6 Monate nicht unterschreiten.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt BVB (Teil B) - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Das Unternehmen muss für die Ausführung der Leistung in der Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin befinden und das eingesetzte Personal muss SÜ2 überprüft sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über ITWO-Tender bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung unter ITWO-Tender notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über ITWO-Tender erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf ITWO-Tender hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist ein Ausführungskonzept für die qualitative Bewertung (siehe Bewertungsmatrix) mit einzureichen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 06.12.2022 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Auf Grund der kritischen Leistungen (Sicherheitsanforderungen für das Objekt) dürfen die Leistungen nur durch den Auftragnehmer selbst erbracht werden. Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig.
Sonstiges:
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland