Prüfingenieur Tunnel offene Bauweise Referenznummer der Bekanntmachung: 262383
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfingenieur Tunnel offene Bauweise
Vergabe von Prüfingenieurleistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Es ist beabsichtigt, das U-Bahnnetz in Hamburg so zu erweitern, dass es auf Jahr-zehnte die Stadt attraktiver und lebenswerter macht.
Die Hamburger Hochbahn AG hat die ersten Planungsschritte als städtisches U-Bahn-Verkehrsunternehmen im Interesse der Stadt vorgenommen (siehe Senats-drucksache 20/13739 (2014) abrufbar unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/).
Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung hat die HOCHBAHN im Zeit-raum von 2018 bis Mitte 2021 eine Vorzugstrasse für das Projekt U5-Mitte begin-nend südlich der Haltestelle City Nord (Anschluss zum Projekt U5-Ost) über die im zentralen Hamburger Innenstadtbereich gelegenen Haltestellen Hauptbahnhof-Nord und Stephansplatz bis zur Haltestelle Arenen entwickelt. Die Vorzugslösung wurde dem Verkehrsausschuss der Bürgerschaft vorgestellt und bestätigt.
Im Rahmen dieser Angebotsanfrage werden für den Planungsabschnitt U5M 1000 von der City Nord bis "Jarrestraße" der U-Bahn-Linie U5 Prüfingenieurleistungen, welche sich im Rahmen der Entwurfsplanung ergeben, abgefragt. Es ist vorgesehen jeweils einen Prüfingenieur für die offene und für die geschlossene Bauweise zu beauftragen. Bei dieser Angebotsanfrage handelt es sich um die Prüfingenieurleistung für die offene Bauweise.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der U5 in Hamburg sollen die Prüfingenieurleistungen/ Sachverständigenleistungen ausgeschrieben werden.
Im ersten Schritt wurde hierzu EU-weit geeignete Ing. Büros gesucht. Die nun hier angefragten Ingenieure haben Ihre Eignung nachgewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U5 Mitte, Prüfingenieur Tunnel offene Bauweise
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kuk.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36MPG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]