Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45009
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Karlsruhe
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
LÄA 10 Nach Bauvertrag war die Sanierung vorhandener Treppen vorgesehen.
Die zu sanierenden Treppen wurden in den gleichen Stufen wie der Neubau vorgesehen. Nach Festlegung des Denkmalamtes dürfen die bestehenden Treppen West und Ost jedoch nicht mehr erneuert werden. Die dafür erforderlichen Blockstufen, Granitplatten und Kehrrinnen aus Granit des auch im Langtext vorgeschlagenen Herstellers Hermann Granit&Naturstein GmbH wurden durch den Lieferanten bereits gefertigt, dürfen jetzt aber nicht mehr verbaut werden.
So entstehen für die bereits produzierten Materialien Material- und Lagerungskosten beim Lieferanten.
Weiterhin sind durch erneute Auflagen erforderliche Umplanungen des Unterbaus für die Treppenläufe Ost erforderlich. Dadurch sind die bereits gefertigten Stufen für diesen Bereich nochmals anzupassen und nachzuarbeiten. Der AN hat einen Anspruch auf die entstandenne Materialkosten und zusätzlichen Aufwendungen daraus (Einlagerung des Belages, bereits zur gefertigte Stufen anpassen und nacharbeiten).
Die Treppenstufen der zu sanierenden Treppen Ost und West waren nach Bauvertrag in den gleichen Materialien wie der Neubau vorgesehen und mit den beteiligten Behörden abgestimmt. Nach neuen Erkenntnissen des Denkmalamtes werden die vorgesehenen Stufen verworfen und eine nach Auflagen des Denkmalamtes geeignete Sanierung ausgearbeitet. Die daraus ergeben Leistungen sind mit dem Bauvertrag nich abgedeckt.