2240-G20 - Rahmenvereinbarung - Wissenschaftliche Begleitung Expertenbeirat für Klimaschutz in der Mobilität Referenznummer der Bekanntmachung: 2240-G20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2240-G20 - Rahmenvereinbarung - Wissenschaftliche Begleitung Expertenbeirat für Klimaschutz in der Mobilität

Referenznummer der Bekanntmachung: 2240-G20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wissenschaftliche Beratung und Begleitung des Beratungsformats „Expertenbeirat Klimaschutz in der Mobilität“ im Bereich Verkehr und Mobilität aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht auf Abruf. Dazu zählen die wissenschaftliche Begleitung der Sitzungen und Workshops im Rahmen des Formats, die gutachterliche Unterstützung bei der Entwicklung von wirtschaftlich und gesellschaftlich tragfähigen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die Transformation zur klimafreundlichen Mobilität sowie die Erstellung von Ergebnisberichten.

Schwerpunkt ist insbesondere die integrierte Bewertung von verkehrspolitischen Maßnahmen und deren Folgenabschätzung für Mobilität, Wirtschaft und Gesellschaft sowie für Energiebedarfe und Treibhausgasemissionen. Die Bewertung soll zudem wesentliche Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft mit Relevanz für den Verkehrssektor berücksichtigen.

Besonderer Fokus bei der Begleitung liegt auf alternativen Antriebstechnologien und alternativen Kraftstoffen sowie deren Potenziale zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Zu betrachtende alternative Antriebstechnologien sind sowohl batterieelektrische Fahrzeuge, die Brennstoffzelle sowie Hybrid-Oberleitungs-Lkw im Straßengüterverkehr. Im Personenverkehr sollen u.a. auch Verlagerungswirkungen und Klimaeffekte veränderter Mobilitätskonzepte betrachtet werden. Im ebenso zu betrachtenden kombinierten Verkehr sowie dem Schienengüterverkehr sind auch erweiterte Logistikkonzepte umfasst. Ferner sollen Möglichkeiten und Potenziale der Digitalisierung als Klimaschutzmaßnahmen in den verschiedenen Verkehrssektoren thematisiert werden. Mögliche „Rebound“-Effekte sind ebenfalls zu untersuchen.

Die Bewertung soll sich einerseits auf die technische und wirtschaftliche Machbarkeit fokussieren und die Wertschöpfungskette möglichst umfassend abbilden. Andererseits sind Akzeptanz für die Transformation in der Mobilität und damit die politische Umsetz- und Durchsetzbarkeit zu bewerten. Querschnittsthemen wie die Bearbeitung juristischer Fragenkomplexe sind von der wissenschaftlichen Beratung ebenfalls abzudecken.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die wissenschaftliche Begleitung soll der EKM ertüchtigt werden, Faktenklärungen zu komplexen Themen des Klimaschutzes zu betreiben und konkrete, wirtschaftlich und gesellschaftlich tragfähige Handlungsempfehlungen für die Politik zu erarbeiten. Die Arbeiten des neu eingerichteten Expertenbeirates sollen sich auf die Kernthemen Klimaschutz (inkl. Optionen der Digitalisierung in diesem Themenfeld) und Akzeptanz für die Transformation in der Mobilität konzentrieren. Aus den unten genannten Themenbereichen werden durch den EKM nach und nach einzelne Adhoc-Themen identifiziert, die sich aus aktuellen klima- und verkehrspolitischen Bedarfen ergeben werden.

Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt den EKM mit Fachexpertise, modellgestützten Analysen, Politikbewertungen, Kurzpapieren, Mitarbeit an Ergebnispapieren und Teilnahmen an den Sitzungen. Die Erstellung von Papieren und die Aufbereitung von Fachexpertise als Input für die Sitzungen und Abstimmungstermine erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem AG sowie dem Projektbüro des EKM.

Themenbereiche:

- Modellgestützte Analysen in den Bereichen Mobilität und Energie

- Alternative Antriebe und Kraftstoffe

- Stärkung ÖPNV, Schienen-, Rad- und Fußverkehr (Personenverkehr) sowie Schienen- und (Binnen-) Schiffsverkehr (Güterverkehr)

- Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte

- Rechtliche Fragestellungen

Die Bearbeitung der Themenbereiche soll europäische und internationale Entwicklungen in Bezug nehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsprobe zur Vorgehensweise - Themenbereich: THG-Minderung im Verkehr durch Digitalisierung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsprobe zur Vorgehensweise - Themenbereich: Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen im Bereich alternative Antriebe für Pkw / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Organisation Personaleinsatz / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

(1) Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, bspw. durch Änderungen der Klimaschutzgesetzgebung, die eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung für den EKM und damit eine deutlich umfassendere wissenschaftliche Beratung und Begleitung als bislang absehbar nach sich zieht, wird der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.

(2) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände

(Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 147-421136
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2240-G20
Bezeichnung des Auftrags:

2240-G20 - Rahmenvereinbarung - Wissenschaftliche Begleitung Expertenbeirat für Klimaschutz in der Mobilität

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2022