2240-G20 - Rahmenvereinbarung - Wissenschaftliche Begleitung Expertenbeirat für Klimaschutz in der Mobilität Referenznummer der Bekanntmachung: 2240-G20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2240-G20 - Rahmenvereinbarung - Wissenschaftliche Begleitung Expertenbeirat für Klimaschutz in der Mobilität
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wissenschaftliche Beratung und Begleitung des Beratungsformats „Expertenbeirat Klimaschutz in der Mobilität“ im Bereich Verkehr und Mobilität aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht auf Abruf. Dazu zählen die wissenschaftliche Begleitung der Sitzungen und Workshops im Rahmen des Formats, die gutachterliche Unterstützung bei der Entwicklung von wirtschaftlich und gesellschaftlich tragfähigen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die Transformation zur klimafreundlichen Mobilität sowie die Erstellung von Ergebnisberichten.
Schwerpunkt ist insbesondere die integrierte Bewertung von verkehrspolitischen Maßnahmen und deren Folgenabschätzung für Mobilität, Wirtschaft und Gesellschaft sowie für Energiebedarfe und Treibhausgasemissionen. Die Bewertung soll zudem wesentliche Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft mit Relevanz für den Verkehrssektor berücksichtigen.
Besonderer Fokus bei der Begleitung liegt auf alternativen Antriebstechnologien und alternativen Kraftstoffen sowie deren Potenziale zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Zu betrachtende alternative Antriebstechnologien sind sowohl batterieelektrische Fahrzeuge, die Brennstoffzelle sowie Hybrid-Oberleitungs-Lkw im Straßengüterverkehr. Im Personenverkehr sollen u.a. auch Verlagerungswirkungen und Klimaeffekte veränderter Mobilitätskonzepte betrachtet werden. Im ebenso zu betrachtenden kombinierten Verkehr sowie dem Schienengüterverkehr sind auch erweiterte Logistikkonzepte umfasst. Ferner sollen Möglichkeiten und Potenziale der Digitalisierung als Klimaschutzmaßnahmen in den verschiedenen Verkehrssektoren thematisiert werden. Mögliche „Rebound“-Effekte sind ebenfalls zu untersuchen.
Die Bewertung soll sich einerseits auf die technische und wirtschaftliche Machbarkeit fokussieren und die Wertschöpfungskette möglichst umfassend abbilden. Andererseits sind Akzeptanz für die Transformation in der Mobilität und damit die politische Umsetz- und Durchsetzbarkeit zu bewerten. Querschnittsthemen wie die Bearbeitung juristischer Fragenkomplexe sind von der wissenschaftlichen Beratung ebenfalls abzudecken.
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Durch die wissenschaftliche Begleitung soll der EKM ertüchtigt werden, Faktenklärungen zu komplexen Themen des Klimaschutzes zu betreiben und konkrete, wirtschaftlich und gesellschaftlich tragfähige Handlungsempfehlungen für die Politik zu erarbeiten. Die Arbeiten des neu eingerichteten Expertenbeirates sollen sich auf die Kernthemen Klimaschutz (inkl. Optionen der Digitalisierung in diesem Themenfeld) und Akzeptanz für die Transformation in der Mobilität konzentrieren. Aus den unten genannten Themenbereichen werden durch den EKM nach und nach einzelne Adhoc-Themen identifiziert, die sich aus aktuellen klima- und verkehrspolitischen Bedarfen ergeben werden.
Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt den EKM mit Fachexpertise, modellgestützten Analysen, Politikbewertungen, Kurzpapieren, Mitarbeit an Ergebnispapieren und Teilnahmen an den Sitzungen. Die Erstellung von Papieren und die Aufbereitung von Fachexpertise als Input für die Sitzungen und Abstimmungstermine erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem AG sowie dem Projektbüro des EKM.
Themenbereiche:
- Modellgestützte Analysen in den Bereichen Mobilität und Energie
- Alternative Antriebe und Kraftstoffe
- Stärkung ÖPNV, Schienen-, Rad- und Fußverkehr (Personenverkehr) sowie Schienen- und (Binnen-) Schiffsverkehr (Güterverkehr)
- Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte
- Rechtliche Fragestellungen
Die Bearbeitung der Themenbereiche soll europäische und internationale Entwicklungen in Bezug nehmen.
(1) Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, bspw. durch Änderungen der Klimaschutzgesetzgebung, die eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung für den EKM und damit eine deutlich umfassendere wissenschaftliche Beratung und Begleitung als bislang absehbar nach sich zieht, wird der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
(2) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände
(Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2240-G20 - Rahmenvereinbarung - Wissenschaftliche Begleitung Expertenbeirat für Klimaschutz in der Mobilität
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.