Winterdienst für die BVG Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0549-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst für die BVG
Winterdienst für die BVG
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin. Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen). Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate. Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären. Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin. Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen). Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate. Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären. Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin. Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen). Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate. Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären. Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin. Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen). Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate. Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären. Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin. Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen). Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate. Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären. Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin. Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen). Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate. Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären. Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
diverse Straßenbahnhaltestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
diverse Straßenbahnhaltestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
diverse Straßenbahnhaltestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
diverse Straßenbahnhaltestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
diverse Straßenbahnhaltestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
diverse Straßenbahnhaltestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.