Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53054
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1 Los
Augsburg, Landkreis
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Im Hp Neusäß handelt es sich um die Aufhöhung der bestehenden Bahnsteige auf 38 cm über SO. Hierbei sollen die bestehenden Bahnsteige weitestgehend belassen werden - d.h. der vorhandene Bahnsteigbelag verbleibt und wird nicht ausgebaut.
Im Bf Westheim (Schab) ist der Neubau der Bahnsteige auf 76 cm über SO vorgesehen. Hierzu müssen Teile der bestehenden Überdachungen abgebrochen werden, ehe der Bahnsteigneubau erfolgen kann. Der Vorplatzbereich am Bahnsteig 1 ist neu zu gestalten. Ein weiterer Zugang von der Park & Ride Anlage zum Bahnsteig 1 ist herzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Augsburg, Landkreis
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Im Hp Neusäß handelt es sich um die Aufhöhung der bestehenden Bahnsteige auf 38 cm über SO. Hierbei sollen die bestehenden Bahnsteige weitestgehend belassen werden - d.h. der vorhandene Bahnsteigbelag verbleibt und wird nicht ausgebaut.
Im Bf Westheim (Schab) ist der Neubau der Bahnsteige auf 76 cm über SO vorgesehen. Hierzu müssen Teile der bestehenden Überdachungen abgebrochen werden, ehe der Bahnsteigneubau erfolgen kann. Der Vorplatzbereich am Bahnsteig 1 ist neu zu gestalten. Ein weiterer Zugang von der Park & Ride Anlage zum Bahnsteig 1 ist herzustellen.
MKA 80.02 zu NA 801, 805
Im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die Standsicherheit der Bahnsteigbrücke am Bahnsteig 1 (EÜ Remboldstraße) während der Entwurfsplanung nicht untersucht wurde. Ohne Gewährleistung der Standsicherheit der Brücke nach Ertüchtigung des Bahnsteiges kann der Bau nicht beginnen. Dadurch folgten als zusätzliche Leistungen die Nachberechung der Standsicherheit, Erkundungsschürfen zur Ermittlung der Deckenhöhe, Chloridbesprobung sowie die Erstellung von Varianten zur Ertüchtigung der EÜ Remboldstraße.
Der Wechsel des AN für die Überprüfung der Standsicherheit der EÜ verhindert das Ineinandergreifen der engverzahnten Leistungen zwischen AN-Bau und seinen Subunternehmern BPR (Planer) und Hering Bau (Fertigung Bahnsteigplatten) für die Erstellung der Ausführungsplanung. Die ausreichende Statik der EÜ ist ein grundlegender Faktor in der weiteren Planung der Gesamtmaßnahme und erfordert schnellen Handlungsbedarf. Um den Leistungsablauf nicht zu gefährden, kann diese Aufgabe deshalb nur vom bereits beauftragten AN übernommen werden.