Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BSW OV-ABH4-883/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten
Auf dem Grundstück Habichtstr. 14, 22305 Hamburg werden zwei vorhandene Gebäude, die als Vereinsheim und Umkleideräume des SC Urania genutzt werden, abgebrochen und durch zwei Neubauten ersetzt.
Übersicht der wesentlichen Leistungen:
- ca. 615 m² Metallständerwände
- ca. 140 m² GK-Abhangdecken
- ca. 120 m² Streckmetalldecken
- ca. 250 m² Bekleidungen aus Akustikpaneelen
- ca. 34 Stück Holztüren + Stahlumfassungszargen
- ca. 4 Stück T30/RS-Brandschutztüren
- ca. 615 m² Metallständerwände
- ca. 140 m² GK-Abhangdecken
- ca. 120 m² Streckmetalldecken
- ca. 250 m² Bekleidungen aus Akustikpaneelen
- ca. 34 Stück Holztüren + Stahlumfassungszargen
- ca. 4 Stück T30/RS-Brandschutztüren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung des Verfahrens
Begründung: § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A EU
Schwerwiegender Grund: Es konnte kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]