ESF-Förderinstrument Nr. 36 „Wohnungslosenhilfe in Berlin mittels 24/7 - Einrichtungen“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.efg-berlin.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.efg-berlin.eu
Abschnitt II: Gegenstand
ESF-Förderinstrument Nr. 36 „Wohnungslosenhilfe in Berlin mittels 24/7 - Einrichtungen“
Mit der Ausschreibung sollen wohnungslose Menschen gefördert und unterstützt werden. Es sollen zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe ergänzende Angebote bereitgestellt werden, um Infektionsschutz und Sicherheit für die Betroffenen durch besondere Unterkünfte, Beratung und Versorgung zu erreichen.Es soll auf die Problematik reagiert werden, dass in den bestehenden Unterkünften aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Plätze in den Notübernachtungen und Tagesangeboten aufgrund notwendiger Entzerrungs-Maßnahmen weggefallen sind. Schließlich ermöglicht das Programm wohnungslosen Menschen das Einhalten von Kontaktbeschränkungen durch Bereitstellung von 24/7-Unterkünften.
Die Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales tritt bei diesem Vertrag zugleich als Bedarfsträger auf.
Wohnungslosenhilfe in Berlin mittels 24/7 - Einrichtungen - Zielgruppe: Wohnungslose Frauen
Berlin
Ziel des Loses 1 ist die Einrichtung und der Betrieb von „24/7 Einrichtungen“ zur Aufnahme wohnungsloser, auf der Straße lebender Frauen. Damit soll die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig verbessert werden. Durch die Schaffung von Unterkünften zum dauerhaften Aufenthalt sollen die Wanderbewegungen und täglichen Wechsel zwischen den unterschiedlichen niedrigschwelligen Angeboten für Aufenthalt, Verpflegung und Übernachtung durchbrochen und die Annahme weiterführender Hilfen gefördert werden.
Zielgruppe sind ausschließlich Frauen; Maßnahmenumfang: ca. 40 Plätze
Das Los 1 wird zu 100 % aus REACT-EU Mitteln finanziert.
AZ 36.2021-06-15
Wohnungslosenhilfe in Berlin mittels 24/7 - Einrichtungen - Projektstandort: Berlin Mitte
Bezirk Berlin Mitte
Ziel des Loses 2 ist die Einrichtung und der Betrieb von „24/7 Einrichtungen“ zur Aufnahme wohnungsloser, auf der Straße lebender Menschen. Damit soll die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig verbessert werden. Durch die Schaffung von Unterkünften zum dauerhaften Aufenthalt sollen die Wanderbewegungen und täglichen Wechsel zwischen den unterschiedlichen niedrigschwelligen Angeboten für Aufenthalt, Verpflegung und Übernachtung durchbrochen und die Annahme weiterführender Hilfen gefördert werden.
Maßnahmenumfang: ca. 70 Plätze
Das Los 2 wird zu 100 % aus REACT-EU Mitteln finanziert.
AZ 36.2021-06-15
Wohnungslosenhilfe in Berlin mittels 24/7 - Einrichtungen - Projektstandort: Berlin Treptow
Bezirk Berlin Treptow
Ziel des Loses 3 ist die Einrichtung und der Betrieb von „24/7 Einrichtungen“ zur Aufnahme wohnungsloser, auf der Straße lebender Menschen. Damit soll die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig verbessert werden. Durch die Schaffung von Unterkünften zum dauerhaften Aufenthalt sollen die Wanderbewegungen und täglichen Wechsel zwischen den unterschiedlichen niedrigschwelligen Angeboten für Aufenthalt, Verpflegung und Übernachtung durchbrochen und die Annahme weiterführender Hilfen gefördert werden.
Maßnahmenumfang: ca. 60 Plätze
Das Los 3 wird zu 100 % aus REACT-EU Mitteln finanziert.
AZ 36.2021-06-15
Wohnungslosenhilfe in Berlin mittels 24/7 - Einrichtungen - Projektstandort: Berlin Reinickendorf
Bezirk Berlin Reinickendorf
Ziel des Loses 4 ist die Einrichtung und der Betrieb von „24/7 Einrichtungen“ zur Aufnahme wohnungsloser, auf der Straße lebender Menschen. Damit soll die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig verbessert werden. Durch die Schaffung von Unterkünften zum dauerhaften Aufenthalt sollen die Wanderbewegungen und täglichen Wechsel zwischen den unterschiedlichen niedrigschwelligen Angeboten für Aufenthalt, Verpflegung und Übernachtung durchbrochen und die Annahme weiterführender Hilfen gefördert werden.
Maßnahmenumfang: ca. 50 Plätze
Das Los 4 wird zu 100 % aus REACT-EU Mitteln finanziert.
AZ 36.2021-06-15
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnungslosenhilfe in Berlin mittels 24/7 - Einrichtungen - Zielgruppe: Wohnungslose Frauen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnungslosenhilfe in Berlin mittels 24/7 - Einrichtungen - Projektstandort: Berlin Mitte
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unterZiff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung.
Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.