Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53054

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53054
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1 Los

Los-Nr.: 1
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Augsburg, Landkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los

Im Hp Neusäß handelt es sich um die Aufhöhung der bestehenden Bahnsteige auf 38 cm über SO. Hierbei sollen die bestehenden Bahnsteige weitestgehend belassen werden - d.h. der vorhandene Bahnsteigbelag verbleibt und wird nicht ausgebaut.

Im Bf Westheim (Schab) ist der Neubau der Bahnsteige auf 76 cm über SO vorgesehen. Hierzu müssen Teile der bestehenden Überdachungen abgebrochen werden, ehe der Bahnsteigneubau erfolgen kann. Der Vorplatzbereich am Bahnsteig 1 ist neu zu gestalten. Ein weiterer Zugang von der Park & Ride Anlage zum Bahnsteig 1 ist herzustellen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/11/2021
Ende: 30/11/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 220-580464

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI53054
Bezeichnung des Auftrags:

Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Tirschenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Augsburg, Landkreis

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los

Im Hp Neusäß handelt es sich um die Aufhöhung der bestehenden Bahnsteige auf 38 cm über SO. Hierbei sollen die bestehenden Bahnsteige weitestgehend belassen werden - d.h. der vorhandene Bahnsteigbelag verbleibt und wird nicht ausgebaut.

Im Bf Westheim (Schab) ist der Neubau der Bahnsteige auf 76 cm über SO vorgesehen. Hierzu müssen Teile der bestehenden Überdachungen abgebrochen werden, ehe der Bahnsteigneubau erfolgen kann. Der Vorplatzbereich am Bahnsteig 1 ist neu zu gestalten. Ein weiterer Zugang von der Park & Ride Anlage zum Bahnsteig 1 ist herzustellen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/11/2021
Ende: 30/11/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

MKA 90.07 zu NA 905

Rückbau des Lehrgerüsts zur Stützung des Bahnsteigdaches am Bstg. 2 während der Windermonate. Diese Leistung ist im bisherigen Leistungsumfang nicht enthalten.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Auf Grund der nicht mehr nachweisbaren Statik der Bestandsbahnsteigdächer, die in der EP nicht berücksichtigt wurde, konnte kein Teilabbruch der Bahnsteigdächer stattfinden. Die Bahnsteigdächer mussten vollständig abgebrochen werden und neue Treppeneinhausungen werden vorgesehen. Infolge der nicht gegebenen Tragfähigkeit des Bahnsteigdaches am Bstg. 2 wurde durch das Bahnhofsmanagment in den Wintermonaten das Bahnsteigdach mittels einem Lehrgrüst unterstützt. Vor dem vollständigen Dachrückbau muss das Lehrgerüst rückgebaut werden.

VII.2.3)Preiserhöhung