Rahmenvertrag Veranstaltungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 05112022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.futurium.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Veranstaltungsdienstleistungen
Die Futurium gGmbH vergibt einen Rahmenvertrag, der die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Futurium beinhaltet. Das Vergabeverfahren wird in der Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Die Futurium gGmbH sucht einen leistungsfähigen, qualitätsbewussten, erfahrenen und breit aufgestellten Veranstaltungsdienstleister für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungen im Futurium.
Die AG kann den Vertrag durch einseitige, schriftliche Erklärung gegenüber dem AN zweimal um je ein weiteres Jahr verlängern. Die Erklärung muss dem AN innerhalb von zwei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters / Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und keine Verstöße im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegen.
- Erklärung zur Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen und zur Tariftreue sowie die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister (Auszug nicht älter als sechs Monate, vom Zeitpunkt der Einreichung des Antrages gerechnet), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register der Unternehmensgegenstand hervorgehen.
- Eine Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
- Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Erklärung, diese Versicherung mit den angegebenen Deckungssummen im Falle der Beauftragung abzuschließen. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 2,0 Mio. EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens des Bewerbers in den letzten vier Geschäftsjahren (2018-2021) sowie über die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen. Der durchschnittliche Netto-Jahresgesamtumsatz des Unternehmens von zwei der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens TEUR 1.000 betragen, bei zwei weiteren Jahren darf der Gesamtumsatz nicht unter TEUR 500 liegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Unternehmen den vorgenannten Mindestumsatz aufweisen.
- Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit Aussagen die darauf schließen lassen, dass der Bewerber aufgrund seines Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie seiner Struktur und seines Aufbaus in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: Allgemeine Darstellung, Leistungsspektrum und Kerngeschäft mit Darstellung des für die Leistungserbringung einschlägigen/ spezifischen Geschäftsbereichs, Personalstruktur, Organigramm, Anzahl der Beschäftigten in den letzten vier Jahren, aufgeteilt nach Berufsgruppen.
- Darstellung von drei Referenzaufträgen aus den Jahren 2019 bis 2022 über vergleichbare Leistungen. Folgende Mindestkriterien müssen bei wenigstens einem Projekt erfüllt sein, sie müssen aber nicht zwingend im gleichen Projekt erfüllt sein:
1. Ein Projekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein
2. Bei einem Projekt muss der Auftragswert über TEUR 100 brutto liegen
3. Bei einem Projekt muss der Auftragswert zwischen TEUR 20 und TEUR 40 jeweils brutto liegen
4. Bei einem Projekt müssen digitale Begleitformate (Livestream, Zuschaltung etc.) umgesetzt worden sein
5. Bei einem Projekt muss durch eine schutzbedürftige Person eine hohe Sicherheitsstufe Umsetzung gefunden haben
6. Bei einem Projekt muss ein Nachhaltigkeitskonzept zum Einsatz gebracht worden sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für ihren Teilnahmeantrag zwingend die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Teilnahmeantrages zu verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen unter den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, können von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Es gelten im übrigen die ausführlichen Verfahrenshinweise zum Teilnahmewettbewerb (Anlage A1 der Vergabeunterlagen)
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y996MAN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Werden Verfahrensfehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht ei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).