Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53054
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1 Los
Augsburg, Landkreis
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Im Hp Neusäß handelt es sich um die Aufhöhung der bestehenden Bahnsteige auf 38 cm über SO. Hierbei sollen die bestehenden Bahnsteige weitestgehend belassen werden - d.h. der vorhandene Bahnsteigbelag verbleibt und wird nicht ausgebaut.
Im Bf Westheim (Schab) ist der Neubau der Bahnsteige auf 76 cm über SO vorgesehen. Hierzu müssen Teile der bestehenden Überdachungen abgebrochen werden, ehe der Bahnsteigneubau erfolgen kann. Der Vorplatzbereich am Bahnsteig 1 ist neu zu gestalten. Ein weiterer Zugang von der Park & Ride Anlage zum Bahnsteig 1 ist herzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Ort: Tirschenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Augsburg, Landkreis
Anpassung Bahnsteighöhe E-Netz; P1-Neusäß-Westheim_1Los
Im Hp Neusäß handelt es sich um die Aufhöhung der bestehenden Bahnsteige auf 38 cm über SO. Hierbei sollen die bestehenden Bahnsteige weitestgehend belassen werden - d.h. der vorhandene Bahnsteigbelag verbleibt und wird nicht ausgebaut.
Im Bf Westheim (Schab) ist der Neubau der Bahnsteige auf 76 cm über SO vorgesehen. Hierzu müssen Teile der bestehenden Überdachungen abgebrochen werden, ehe der Bahnsteigneubau erfolgen kann. Der Vorplatzbereich am Bahnsteig 1 ist neu zu gestalten. Ein weiterer Zugang von der Park & Ride Anlage zum Bahnsteig 1 ist herzustellen.
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
MKA 90.02 zu NA 904
Nach Absage der angemeldeten Sperrpausen vom Baubetrieb DB Netz wurde ein neues Sperrpausenkonzept mit schichtweisen Sperrpausen anstatt der in der AP zugrunde gelegten durchgehenden Sperrpausen erstellt.
Laut dem Hauptleistungsverzeichnisses sind für die Gründung der Bahnsteigkanten Ortbetonfundamente vorgesehen. Infolge von baubetrieblichen Änderungen während des Bauablaufs, wurden die angemeldeten und der Planung zugrunde gelegten durchgehenden Sperrpausen in schichtweise Sperrpausen geändert. Infolge der schichtweisen Sperrpausen können bzw. dürfen laut Richtlinie der DB AG keine Ortbetonfundamente zum Einsatz kommen (Druckbereich). Somit müssen bei schichtweisen Sperrpausen Fertigteilfundamente eingesetzt werden.