E 2022-56 GB - Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen bei Partizipationsverfahren
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.infravelo.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
E 2022-56 GB - Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen bei Partizipationsverfahren
Die politischen Grundlagen des Landes Berlins sehen vor, dass Bürger*innen an Projekten der räumlichen Stadtentwicklung beteiligt werden und Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten. Für informelle Partizipationsverfahren suchen die Unternehmen der Grün Berlin Gruppe einen externen Dienstleister.
Der Auftragnehmer soll Partizipationsverfahren konzeptionell mitgestalten und umsetzen und dabei neue Entwicklungen und Trends berücksichtigen sowie den Teams MaKom, Kommunikation und Partizipation und Fachprojektteams beratend zur Seite stehen.
Die politischen Grundlagen des Landes Berlins sehen vor, dass Bürger*innen an Projekten der räumlichen Stadtentwicklung beteiligt werden und Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten. Für informelle Partizipationsverfahren suchen die Unternehmen der Grün Berlin Gruppe einen externen Dienstleister.
Der Auftragnehmer soll Partizipationsverfahren konzeptionell mitgestalten und umsetzen und dabei neue Entwicklungen und Trends berücksichtigen sowie den Teams MaKom, Kommunikation und Partizipation und Fachprojektteams beratend zur Seite stehen.
Der Vertrag ist dreimalig verlängerbar um jeweils 12 weitere Monate.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe.
Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die aufgeführten Mindeststandards einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Bei mehr als Zahl 4 verbliebenen Bewerbern findet eine objektive Auswahl anhand der nachfolgenden Kriterien und Punktebewertung statt:
Die Vergabestelle vergibt hierfür die folgenden Punkte:
Referenzen
Die Teilnehmenden reichen mindestens die unter 2 geforderten 10 Referenzprojekte ein. Damit ist lediglich die Mindesteignung – aber auch nur diese – in diesem Bereich erfüllt. Die Vergabestelle vergibt für darüberhinausgehende eingereichte Referenzprojekte aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende Punkte:
- Für jedes weitere, über die Mindesteignung hinausgehende Projekt aus dem Bereich konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte
erhält der Teilnehmende bis zu 1.000 Punkte pro Projekt, gedeckelt maximal 3.000 Punkte.
- Für jedes weitere, über die Mindesteignung hinausgehende Projekt aus dem Bereich konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren für Bauprojekte/Stadtentwicklungsprojekte erhält der Teilnehmende bis zu 1.000 Punkte pro Projekt, gedeckelt maximal 3.000 Punkte.
- Für jedes weitere, über die Mindesteignung hinausgehende Projekt aus dem Bereich konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Online-Beteiligungsverfahren
erhält der Teilnehmende bis zu 1.000 Punkte pro Projekt, gedeckelt maximal 3.000 Punkte.
- Für jedes weitere, über die Mindesteignung hinausgehende Projekt aus dem Bereich Moderation von Beteiligungsformaten /-veranstaltungen
erhält der Teilnehmende bis zu 1.000 Punkte pro Projekt, gedeckelt maximal 3.000 Punkte.
- Für jedes weitere, über die Mindesteignung hinausgehende Projekt aus dem Bereich Entwicklung und Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit zu Beteiligungsverfahren
erhält der Teilnehmende bis zu 1.000 Punkte pro Projekt, gedeckelt maximal 3.000 Punkte.
- Für jedes weitere, über die Mindesteignung hinausgehende Projekt aus dem Bereich konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren
erhält der Teilnehmende bis zu 1.000 Punkte pro Projekt, gedeckelt maximal 3.000 Punkte.
Die Teilnehmenden können mithin maximal 18.000 Punkte erreichen.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Alle in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen werden auf Abruf beauftragt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Jahresumsatz
2) Betriebshaftpflichtversicherung
Zu 1)
Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Benennung des Umsatzanteils, der auf die Leistungen dieser Ausschreibung (Konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Partizipationsverfahren) entfällt.
Zu 2)
Nachweis, nicht älter als 12 Monate, über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung über 1,25 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Hinweis: Die Eigenerklärungen zu fehlenden Ausschlussgründen, zum Umsatz und den Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen.
1) Referenzen
Zu 1)
Erläuterungen zu vergleichbaren Referenzprojekten für die folgenden Bereiche aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe beiliegende Vorlage „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“):
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten – anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt: Auftraggeber und Ansprechperson, Leistungszeitraum, Honorarvolumen, Kurzbeschreibung der Leistung: Zielstellung und Umsetzung, Beispiele für eingesetzte Kommunikationsmittel (z.B. Flyer, Broschüren, Links, Dokumentationen, Beteiligungssoftware/-plattformen)
- Konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte
(Mindeststandard: 2 Referenzprojekte in Ballungszentren mit mind. 150.000 Einwohner*innen)
- Konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren für Bauprojekte/Stadtentwicklungsprojekte
(Mindeststandard: 2 Referenzprojekte in Ballungszentren mit mind. 150.000 Einwohner*innen)
- Konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Online-Beteiligungsverfahren mit Einsatz von digitalen Beteiligungsplattformen zur Sammlung von Beiträgen, Vorschlägen, Bewertungen etc. oder Beteiligungstools in Live-Veranstaltungen wie beispielsweise Mentimeter, slido o.Ä. (Mindeststandard: 2 Referenzprojekte)
- Moderation von Beteiligungsformaten /-veranstaltungen (z.B. Fachgespräch, Bürgerwerkstatt oder Mediation) (Mindeststandard: 2 Referenzprojekte)
- Konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bei Beteiligungsverfahren im Bereich redaktionelle Leistungen (beispielsweise Presse- und Medienarbeit, Publikationen wie Anwohner*innenflyer etc.) (Mindeststandard: 1 Referenzprojekt)
- Konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren (Mindeststandard: 1 Referenzprojekt)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/