Rahmenvereinbarung Reingase, Los 1b - Bek. verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-23-1b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dguv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Reingase, Los 1b - Bek. verg. Auftrag
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Flaschengasen.
Es gelten jeweils die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Beschaffung
1. Anforderungen an die Gase
- Die Stabilität der Reingase muss mindestens 12 Monate ab Lieferdatum garantiert werden.
- Die Qualitätsanforderungen ergeben sich aus den genannten Punktnotation.
- Der Fülldruck der Flaschen ergibt sich aus den Angaben im Preisblatt.
2. Anforderungen an die Druckgasflaschen
- Alle Druckgasflaschen müssen mit Verschlusskappen ausgestattet sein.
- Alle Druckgasflaschen müssen nach DIN EN 1089-3 (2011) (oder gleichwertig) ge-kennzeichnet sein.
- Alle Druckgasflaschen müssen mit Ventilen nach DIN 477 (2012) (oder gleichwertig) ausgestattet sein.
3. Flaschennachverfolgung
Die Flaschen müssen z.B. mittels einer ID-Nummer oder Barcode gekennzeichnet sein, um diese eindeutig zu identifizieren und über ein elektronisches Flaschennachverfolgungssystem per Standard Internetbrowser zu identifizieren. In diesem System müssen mindestens die folgenden Informationen für den Flaschenbestand bereitgestellt werden
- Bestellnummer
- ID-Nummer
- Inhalt der Flasche
- Lieferschein
- Stabilität
- Produktdatenblatt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Reingase
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6MKU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland